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Wohnungseigentumsgesetz
1951 und damit in Zeiten erhöhten Wohnraumbedarfes infolge des Zweiten Weltkrieges in Kraft getreten, ist das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht, kurz Wohnungseigentumsgesetz (WEG oder seltener WoEigG), die rechtliche Grundlage für jedwedes Wohnungseigentum. Als solches regelt es sämtliche Rechte und Pflichten eines Wohnungseigentümers sowie der Eigentümergemeinschaft eines formell geteilten Grundstücks oder Gebäudes.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.