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Nach §22 des GrEStG ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung Voraussetzung dafür, dass der neue Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden darf. Diese Bescheinigung, die das Finanzamt schriftlich erteilt, bestätigt, dass gegenüber dem neuen Hauseigentümer keinerlei steuerliche Bedenken bestehen. Um diese Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten, muss zunächst die beim Kauf anfallende Grunderwerbsteuer bezahlt werden oder es muss sichergestellt sein, dass diese bezahlt wird.
In der Regel gibt es hierfür einen bestimmten Ablauf: Ist der Kaufvertrag vom beauftragten Notar beurkundet, informiert dieser das zuständige Finanzamt über den Kauf. Das Finanzamt ermittelt daraufhin die Steuerschuld des neuen Hauseigentümers und erstellt einen Grunderwerbsteuerbescheid. Sobald die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde, bzw. wenn das Finanzamt der Auffassung ist, dass diese Steuerforderung nicht gefährdet ist, kann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden. Diese Bescheinigung muss beim Grundbuchamt vorgelegt werden, damit der Käufer ins Grundbuch eingetragen werden kann und damit als rechtmäßiger Eigentümer gilt.
Die Grunderwerbsteuer beläuft sich in Deutschland je nach Bundesland aktuell auf eine Höhe zwischen 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises. Genau wie beispielsweise die Notarkosten oder die Maklerprovision wird auch die Grunderwerbsteuer zu den Kaufnebenkosten gezählt. Je nach Kaufpreis der Immobilie können die Nebenkosten insgesamt leicht einen fünfstelligen Betrag ausmachen. Bei einem Immobilienpreis von 200.000 Euro würde die Grunderwerbsteuer beispielsweise in Bayern 7.000 Euro betragen, die Notar- und Gerichtskosten meist rd. zwei Prozent und die Maklerkosten zwischen drei und sechs Prozent des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Nimmt man für die Maklerkosten einen Wert von 3,57% (inklusive Mehrwertsteuer) und für die Notar- und Gerichtskostenkosten 2 Prozent an, kommt man in diesem Beispiel auf Gesamtnebenkosten von 18.140 Euro. Darüber hinaus können je nach Objekt noch weitere Nebenkosten anfallen, beispielsweise Erschließungskosten, sowie Kosten für Gutachten, Versicherungen, Außenanlagen oder Baugenehmigungen.
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