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Als Kapitalkosten werden sämtliche Aufwendungen bezeichnet, die einer Bank, einem Unternehmen oder einer Privatperson durch die Aufnahme von Fremdkapital entstehen. Bei der Aufnahme eines Kredites oder einer Baufinanzierung gehören die gezahlten Zinsen daher zu den Kapitalkosten. Entspricht der Rückzahlungsbetrag der Finanzierung dem tatsächlich aufgenommenen Kredit- oder Baufinanzierungsbetrag, summieren sich die Kapitalkosten lediglich auf die gezahlten Zinsen. Wird bei einer Baufinanzierung indes ein Disagio fällig, erhöhen sich die Kapitalkosten des Darlehensnehmers um diesen Betrag. Bei Baufinanzierungen können sich aufgrund eines späteren Abrufs einzelner Finanzierungstranchen zusätzliche Kapitalkosten ergeben, die in Form von Bereitstellungskosten an den Gläubiger bezahlt werden müssen.
Bei der Ausgabe von Krediten und Baufinanzierungen entstehen der Bank durch die Refinanzierung des Darlehensbetrages ebenso Kapitalkosten, die unter anderem in Form von Zinsen auf die Kunden abgewälzt werden. Demnach können Kapitalkosten auch als Aufwendungen gesehen werden, die einem Unternehmen oder einer Bank durch die Beschaffung
Kapitalkosten, die beim Einsatz von Eigenmitteln für Investitionen anfallen, werden hierbei als Eigenkapitalkosten bezeichnet. Leiht sich ein Unternehmen oder eine Bank bei einem anderen Geldhaus oder einer Notenbank Kapital, um dieses beispielsweise in Form von Krediten oder Baufinanzierungen an seine Kunden auszugeben, sprich man indes von Fremdkapitalkosten.
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