Der Bausparvertrag ist eine Sparanlage, die Sie für die Finanzierung von Immobilien nutzen können. Sie ist an den Zweck der wohnwirtschaftlichen Verwendung gebunden. Das heißt das gesparte Vermögen dürfen Bausparer nur für bestimmte Zwecke einsetzen, beispielsweise den Hausbau oder die Renovierung einer Immobilie. Bausparverträge werden in Deutschland üblicherweise bei Bausparkassen, also speziellen Kreditinstituten, abgeschlossen. Als Bausparer durchlaufen Sie in der Regel drei Phasen: Die Sparphase, die Zuteilungsphase und die Darlehensphase.
Bereits beim Abschluss des Bausparvertrags werden die Konditionen sämtlicher Phasen des Bausparens festgelegt. Dazu gehören unter anderem die Zinsen des Sparguthabens und die des Bauspardarlehens. Außerdem wird die Bausparsumme festgelegt. Dabei handelt es sich um den Gesamtbetrag aus dem Guthaben und dem Darlehen, das Sie über den Bausparvertrag erhalten können. Da die Bausparsumme oft nicht zur Finanzierung einer Immobilie ausreicht, ist meist eine zusätzliche Baufinanzierung nötig.
Nach Abschluss des Bausparvertrags zahlen Sie monatlich einen vertraglich festgelegten Sparbetrag bei der Bausparkasse ein – je nach Vertrag in der Regel zwischen 0,3 und einem Prozent der Bausparsumme. Der angesparte Betrag wird zu dem bei Vertragsabschluss festgelegten Zinssatz verzinst. Die Spareinlagen sind aufgrund der deutschen Einlagensicherung bis zu einem Guthaben in Höhe von 100.000 Euro abgesichert.
Die Sparphase endet, wenn das vereinbarte Sparziel erreicht ist, in der Regel 30 bis 50 Prozent der Bausparsumme. Außerdem wird eine bestimmte Bewertungszahl benötigt. Diese hängt vom angesparten Guthaben sowie vom vereinbarten Betrag und der Laufzeit des Bauspardarlehens ab. Bis der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, vergehen üblicherweise zwischen sieben und zehn Jahren.
Gut zu wissen: Bausparkassen arbeiten nach dem Kollektivprinzip. Darlehen werden stets aus den Sparbeiträgen anderer Kunden gezahlt. Ist nicht genug angespartes Kapital vorhanden, kann das Immobiliendarlehen unter Umständen nicht ausgezahlt werden.
Wenn Sie ein Bauspardarlehen in Anspruch genommen haben, beginnt die Darlehensphase. In dieser Phase zahlen Sie das Darlehen zu den bei Vertragsabschluss vereinbarten Konditionen an die Bausparkasse zurück. Sondertilgungen oder die Kompletttilgung des Kredites können Sie während dieser Phase jederzeit vornehmen. Die Bausparkasse kann hierfür keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
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