Wann fallen bei der Baufinanzierung Bereitstellungszinsen an?
Beim Kauf oder Bau einer Immobilie ist es nicht unüblich, den Kaufpreis in Raten an den Verkäufer oder Bauherren zu zahlen: Wird das Eigenheim neu gebaut, zahlt der Verbraucher die anfallenden Kosten oftmals an unterschiedliche Empfänger je nach Gewerk bzw. Baufortschritt. Beim Kauf einer Bestandsimmobilie können die Kaufverhandlungen sich verzögern oder der Vertrag wird einige Zeit vor der tatsächlichen Übergabe geschlossen um das Objekt zu reservieren und dem Verkäufer die eigene Zahlungsfähigkeit zu beweisen.
Wird daher aus einem der oben genannten Gründe der Baufinanzierungsvertrag abgeschlossen, bevor der Darlehensnehmer das Geld tatsächlich benötigt, können sogenannte Bereitstellungszinsen anfallen. Dies hat den einfachen Hintergrund, dass die kreditgebende Bank den gewünschten Geldbetrag für den Kunden bereits refinanziert und bereitstellt. Ruft der Kunde dieses Geld nicht zeitnah ab, kann der Bank ein möglicher Zinsgewinn entgehen, den der Kreditnehmer durch die Zahlung des Bereitstellungszinses teilweise ersetzen soll.
Aktuell verlangen Banken in der Regel pro Monat Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,15 – 0,25 Prozent des noch nicht ausgezahlten Anteiles der gesamten Baufinanzierung. Wer nun denkt, die Zahlung der Gebühr umgehen zu können, in dem er sich den gesamten Darlehensbetrag auszahlen lässt und selbst auf einem Sparkonto parkt, irrt leider: Baufinanzierungen sind zweckgebundene Kredite, daher wird die Bank der Auszahlung des beantragten Geldes nicht zustimmen, wenn es nicht direkt dafür genutzt wird, die Kosten für den Kauf oder Bau einer Immobilie zu investieren. Doch es gibt eine Möglichkeit, die Zahlung der Bereitstellungszinsen zumindest für einen bestimmten Zeitraum zu umgehen.
Die meisten Banken gewähren ihren Kunden einen bestimmten Zeitraum zwischen Vertragsunterzeichnung und Auszahlung der anteiligen oder gesamten Baufinanzierung, in dem für die Bereitstellung keine Kosten fällig werden: Die zinsfreie Bereitstellung. Je nach Institut können Verbraucher die zinsfreie Zeit über einen Zeitraum von drei Monaten bis zu zwei Jahren vereinbaren. Die Zeitspanne in der keine Bereitstellungszinsen fällig werden, wird direkt bei der Vertragsunterzeichnung festgelegt und schriftlich im Darlehensvertrag fixiert. Sollte ein Teil oder die gesamte Baufinanzierung vor dem Ablauf der vereinbarten Dauer benötigt werden, ist es kein Problem, das Kapital vorzeitig kostenfrei abzurufen. Für den bereits abgerufenen Teil der Baufinanzierung zahlt der Kunde in der Folge den normalen Bauzins. Für den noch nicht benötigten Teil des Immobiliendarlehens werden bis zum Ende der zinsfreien Bereitstellung keine Kosten fällig, danach zahlt der Kunde für diesen Teil des Kredites den Bereitstellungszins.
Muss die Bereitstellungsdauer aus verschiedenen Gründen indes verlängert werden, kann es teuer werden: In diesem Fall erheben die meisten Institute einen Aufschlag auf den eigentlichen Darlehenszins – in der Folge zahlt der Kunde während der gesamten Laufzeit seiner Baufinanzierung teurere Zinsen. Um diese Zusatzkosten der Immobilienfinanzierung zu vermeiden, sollte bereits bei der Wahl des Finanzierungsangebotes prüfen, welche Konditionen die jeweiligen Banken für die Bereitstellung der Baufinanzierung bieten.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.