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Umzugsformalitäten

Neben der Planung des Umzugstages gibt es einige Formalitäten, um die Sie sich im Rahmen Ihres Umzugs kümmern müssen. Hier lesen Sie mehr dazu.

In Deutschland besteht eine allgemeine Meldepflicht. Eine der wichtigsten Umzugsformalitäten ist daher das Ummelden Ihrer Anschrift beim Einwohnermeldeamt. Versäumen Sie dies, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und es droht schlimmstenfalls ein Bußgeld.

Beim Einwohnermeldeamt Ihres bisherigen Wohnsitzes können Sie sich sieben Tage vor dem Umzug abmelden. Nach dem Umzug haben Sie zwei Wochen Zeit, sich am neuen Wohnort anzumelden. Ziehen Sie innerhalb Ihres Ortes um, reicht eine Ummeldung.

Wichtig: Seit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes im November 2015 müssen Mieter zum Ummelden ihres Wohnorts eine Vermieterbescheinigung vorlegen, die belegt, dass sie tatsächlich dort wohnhaft sind. Diese Regelung soll Scheinanmeldungen besser verhindern. Weitere Informationen zum Bundesmeldegesetz finden Sie auf unserer Themenseite.

Der Vermieter muss den Einzug innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigen. Die Bescheinigung muss diese Daten enthalten:

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Namen der meldepflichtigen Personen
  • Anschrift der Wohnung
  • Datum des Ein- beziehungsweise Auszugs

In jedem Fall benötigen Sie beim Gang zum Einwohnermeldeamt Ihren Personalausweis. In diesen muss die neue Adresse eingetragen werden, sonst wird er ungültig.

Ziehen Sie mit Hund in einen anderen Ort um, sollten Sie auch diesen bei der alten Gemeinde abmelden und am neuen Wohnort wieder für die Hundesteuer anmelden. Andernfalls droht auch hier ein Bußgeld.

Info: Einwohnermeldeämter informieren automatisch die jeweiligen Kirchengemeinden über Umzüge. Dafür ist also keine gesonderte Ummeldung erforderlich.

Weitere Adressänderungen

Darüber hinaus sollten Sie – soweit es Sie und Ihre Angehörigen betrifft – auch diesen Stellen Ihre neue Adresse mitteilen:

  • Stromanbieter (Zählerstand notieren!)
  • Gasanbieter (Zählerstand notieren!)
  • Telefon- und Internetanbieter
  • Arbeitgeber
  • Agentur für Arbeit (wenn Sie Leistungen erhalten)
  • Bank
  • Finanzamt (außer bei Umzug innerhalb eines Ortes; neue Adresse geht dann mit der nächsten Steuererklärung zu)
  • Krankenkasse
  • ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ehemals GEZ)
  • Kfz-Zulassungsstelle (Ummeldung erforderlich bei Umzug in anderes Zulassungsgebiet)
  • Kindergarten
  • Schule
  • Hochschule
  • Kindergeldstelle
  • Sport- oder sonstige Vereine
  • Bücherei
  • Mobilfunkanbieter
  • Anbieter von Zeitungs- und Zeitschriften-Abos
  • Online-Shops
  • Verkehrsbetriebe (wenn Sie ein Fahrkarten-Abo haben)
  • Versicherungen (zum Beispiel Rechtsschutz-, Hausrat-, Privathaftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung)

Die Checkliste für Adressänderungen beim Umzug können Sie auch kostenlos als PDF herunterladen.

Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie zusätzlich einen Nachsendeauftrag bei der Post beantragen. Dann werden automatisch alle Briefe und andere Sendungen, die noch an Ihre alte Adresse geschickt werden, zur neuen Anschrift weitergeleitet. Den gebührenpflichtigen Nachsendeauftrag können Sie unter Angabe des gewünschten Startdatums wahlweise für sechs, zwölf oder 24 Monate in Auftrag geben.

Tipp: Bei einem Umzug, zum Beispiel beim Zusammenziehen mit dem Partner, kann sich auch der eine oder andere Tarifwechsel finanziell lohnen – sei es etwa bei Versicherungs-, Strom- oder DSL-Anbietern. Dabei müssen die jeweiligen Kündigungsfristen der alten Verträge berücksichtigt werden. Wie viel Sparpotenzial für Sie drin ist, können Sie mit den CHECK24-Vergleichsrechnern in Erfahrung bringen.

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