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Kredit Lexikon

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Kreditvergabe

Bei der Kreditvergabe zahlt der Gläubiger dem Schuldner den bewilligten Kreditbetrag aus. Auf die Summe haben sich beide Parteien im Vorfeld geeinigt. Der Kreditnehmer ist dazu verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Geldmittel innerhalb eines vertraglich festgelegten Zeitraumes samt Zinsen an den Kreditgeber zurückzuzahlen. Bei dem Darlehensgeber handelt es sich entweder um ein Kreditinstitut oder eine Privatperson. Ein schuldrechtlicher Kreditvertrag, der von beiden Parteien unterzeichnet wird, regelt dabei unter anderem die Modalitäten der Rückzahlung oder die Kreditkonditionen.

Bevor die Kreditvergabe stattfindet, stellt der Kreditnehmer einen Antrag bei dem entsprechenden Kreditinstitut. Daraufhin prüft der Geldgeber, ob der Antragsteller einen rechtswirksamen Kreditvertrag abschließen kann - dafür muss er Volljährigkeit sein. Anschließend sichert das Kreditinstitut sein Risiko ab, indem er sich über die finanzielle Situation und das Zahlverhalten des Kunden informiert. Um die Kreditfähigkeit des Kunden festzustellen, prüft das Geldhaus die eingereichten Unterlagen. Dieser Vorgang ist Teil der Bonitätsprüfung. In diesem Zusammenhang werden auch die Sicherheiten, die gegebenenfalls erforderlich sind, bewertet. Zudem wird Einsicht in die Schufa genommen. Dadurch wird auch das Zahlverhalten des Kunden untersucht: Frühere Zahlungsverzüge bei Rechnungen oder bei früheren Krediten werden in der Auskunftei für einige Zeit gespeichert. Fällt die Prüfung positiv aus, erhält der Antragsteller eine Zusage und es kommt zur Vertragsunterzeichnung des Gläubigers und Schuldners.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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