Die Buchgrundschuld ist eine Grundschuld, die ausschließlich im Grundbuch eingetragen ist. Für andere Grundschulden wie die Briefgrundschuld wird dagegen neben einem Grundbucheintrag auch ein Grundschuldbrief erstellt. Bei der Buchgrundschuld tritt der Eigentümer der Immobilie seinen dinglichen Anspruch schriftlich ab, indem er den Grundbucheintrag veranlasst.
Die Eintragung einer Grundschuld nimmt das Grundbuchamt vor. Dieser Vorgang ist kostenpflichtig. Damit die Eintragung vorgenommen wird, geht der Eigentümer zu einem Notar, um eine Grundschuldbestellung zu beantragen. Dieser erstellt eine notariell beglaubigte Urkunde und leitet diese an das zuständige Grundbuchamt weiter. Das Grundbuch ist ein Register, in welchem
alle Kredite, mit denen ein Grundstück belastete ist, verzeichnet sind. Darüber hinaus sind darin auch die rechtlichen Verhältnisse des Grundstücks ersichtlich. Einsicht in die Buchgrundschulden können nur Personen mit einem berechtigten Interesse wie Notare, Gerichte, Banken oder Eigentümer nehmen. Mittlerweile können die Buchgrundschulden zum Teil auch elektronisch eingesehen werden.
Die Grundbuchschuld ist eine gängige Form der Grundschuldbestellung. Sie gehört zu den Sicherheiten, die in Verbindung mit der Kreditaufnahme von Banken eingefordert werden. Am häufigsten geschieht das in Verbindung mit Immobilien- und
Baufinanzierungen. Mit der Buchgrundschuld sichert sich das kreditgebende Institut vor einem Zahlungsausfall des Schuldners ab. Kann dieser den vertraglich vereinbarten Zahlungen nicht mehr nachkommen, wird das belastete Grundstück oder Gebäude zwangsversteigert. Die Erträge werden genutzt, um den Gläubiger zu bedienen.