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Baufinanzierung Lexikon
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Zinsbindungsfrist

Unter der Zinsbindungsfrist, auch als Sollzinsbindung bezeichnet, versteht man bei Baufinanzierungen einen Zeitraum, in dem der Darlehensnehmer ein vereinbartes Zinsniveau zahlt. Während der Zinsbindungsfrist zahlt der Kunde den vertraglich vereinbarten Darlehenszins unabhängig davon, wie sich die marktüblichen Konditionen in diesem Zeitraum verändern. Die Dauert der Zinsbindungsfrist kann dabei vom Kreditnehmer gemeinsam mit der Bank festgelegt werden und beträgt üblicherweise zwischen einem und vierzig Jahren. Bei besonders langen Sollzinsbindungen ist es jedoch üblich, dass die Bank eine höhere Marge auf den Basiszins aufschlägt, als bei kürzeren Zinsbindungen. Ob sich die lange Zinsbindungsfrist und die damit einhergehende Planungssicherheit für den Kunden dennoch lohnt, muss im Einzelfall durchgerechnet werden.

Weitere Informationen:

Eine lange Zinsbindungsfrist mit der Bank zu vereinbaren lohnt sich insbesondere in Zeiten günstiger Baufinanzierungskonditionen, da die Dauer der Zinsbindungsfrist ebenfalls Einfluss auf die gesamten Kosten der Baufinanzierung hat. Grund hierfür ist, dass sich die monatliche Rate aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammensetzt. Je länger der Darlehensnehmer sich demnach beispielsweise ein niedriges Zinsniveau festschreiben lässt, desto mehr kann er innerhalb der monatlichen Rate tilgen. Je höher der tatsächliche Tilgungsanteil an der Monatsrate ist, desto schneller reduziert sich die Restschuld und somit auch die Gesamtlaufzeit und die Gesamtkosten der Finanzierung.

Endet die Zinsbindungsfrist des Kunden und ist noch eine Restschuld vorhanden, kommt es zu einer sogenannten Anschlussfinanzierung, bei der die Konditionen – insbesondere das Zinsniveau - des Immobilienkredites neu verhandelt werden. Zu diesem Zeitpunkt hat der Kunde die Wahl, seine Baufinanzierung entweder durch eine Umschuldung zu einer anderen Bank zu übertragen oder in Form einer Prolongation bei seinem ursprünglichen Institut fortzuführen. Bei langen Sollzinsbindungen größer 10 Jahren ist es für künftige Eigenheimbesitzer wichtig, eine gesetzliche Regelung in Bezug auf die Zinsbindungsfrist zu kennen: Nach Ablauf einer Darlehenslaufzeit von zehn Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt der vollständigen Auszahlung des Darlehens, kann der Kunde diese Immobiliendarlehen auch während der noch laufenden Sollzinsbindung kostenfrei kündigen und umschulden. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt in diesen Fällen nicht an.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.


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