Lineare Abschreibung
Die lineare Abschreibung ist eine spezielle Methode zur Berechnung des Wertverlustes eines Anlagevermögens, wie etwa eines Gebäudes, das nicht selbst genutzt, sondern vermietet wird. Diese Wertminderung kann als Verlust bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend gemacht werden. Das Steuerwesen spricht in diesem Zusammenhang auch von der sogenannten Absetzung für Abnutzung (AfA).
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Entscheidendes Merkmal der linearen Abschreibung sind die gleichbleibenden jährlichen Abschreibungsbeträge. Diese werden anhand der Anschaffungs- und Herstellungskosten der Immobilie sowie deren (voraussichtlicher) Nutzungsdauer berechnet. Vereinfacht ausgedrückt werden die genannten Kosten gleichmäßig auf einen bestimmten Zeitraum verteilt, der sich nach dem Erbauungsjahr des Gebäudes richtet.
Bei einem Haus, das nach 1925 errichtet wurde, wird gemäß Einkommenssteuergesetz eine Nutzungsdauer von 50 Jahren angenommen. Entsprechend beträgt der jährliche Abschreibungssatz hier zwei Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Bei Gebäuden, die noch vor 1925 erbaut wurden, liegt die für die lineare Abschreibung angenommene Nutzungsdauer bei 40 Jahren; der Abschreibungssatz beträgt 2,5 Prozent. Wichtig: In die Berechnung fließen ausschließlich die Kosten für das Gebäude ein, nicht aber des Grundstücks, auf dem dieses errichtet wurde, da hier nicht von einer Abnutzung ausgegangen wird.
Das Gegenteil der linearen Abschreibung ist die sogenannte degressive Abschreibung, bei der sich die jährlichen Abschreibungsbeträge im Verlauf der Jahre stetig verringern. Diese Abschreibungsmethode wurde zumindest im Bereich der Gebäudeabschreibung allerdings zum 1. Januar 2006 abgeschafft, sodass heute beim Erwerb eines fremd genutzten Gebäudes nur noch die lineare Abschreibung infrage kommt.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.