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Ein geschlossener Immobilienfonds ist eine Art der Kapitalanlage, bei der das Anlagekapital verschiedener Investoren in verschiedene Objekte investiert wird. Im Gegensatz zu geschlossenen Immobilienfonds handelt es sich dabei meist um wenige und kleinere Objekte, wie beispielsweise Hotels, Krankenhäuser oder Wohnobjekte. Ebenfalls im Gegensatz zu offenen Fonds werden bei geschlossenen Immobilienfonds nach dem Ende eines Platzierungszeitraums und dem Erreichen einer festen Anlagesumme keine weiteren Anleger mehr aufgenommen und der Fonds wird geschlossen.
Verbraucher, die Anteile an einem Immobilienfonds kaufen, werden Mitunternehmer der Fondsgesellschaft und gleichzeitig Miteigentümer der Objekte, in die investiert wurde. Dadurch tragen sie das unternehmerische Risiko voll mit und sind demgemäß an Gewinn und Verlust des Fonds beteiligt. Das schließt auch das Risiko des Totalverlustes des Anlagebetrags mit ein.
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In extremen Fällen verlieren Anleger bei einer Insolvenz des geschlossenen Immobilienfonds jedoch nicht nur ihren Anlagebetrag. Je nachdem, unter welcher Rechtsform der Fonds betrieben wird, kann es durchaus auch passieren, dass der Anleger über den Anlagebetrag hinaus Teile seines Privatvermögens verliert. In der Regel werden geschlossene Immobilienfonds als Personengesellschaft im Rahmen einer Kommanditgesellschaft (KG), einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) betrieben.
Für geschlossene Immobilienfonds ist in vielen Fällen ein Mindestanlagebetrag notwendig. Hinzu kommt eine Kapitalbindung durch die in der Regel langen Laufzeiten von bis zu zehn Jahren. Während dieser Zeit können Anleger nicht über das angelegte Geld verfügen. Ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Fonds ist zwar auch in diesem Zeitraum möglich, allerdings muss im Fall der Veräußerung der Fondsanteile ein alternativer Käufer gefunden werden. der gleichzeitig in den Fonds einsteigt. Zudem ist der Verkauf der Anteile oftmals mit hohen Verlusten verbunden.
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