Bauordnung
Die Bauordnung (BauO) oder Landesbauordnung LBO ist ein Regelwerk, das abhängig vom jeweiligen Bundesland Anforderungen an den Bau eines Objektes definiert. Die Bauordnung enthält daher Vorgaben zum betreffenden Grundstück und zu dessen möglicher Bebauung. So sind in der Bauordnung unter anderem Anforderungen an die Erteilung einer Baugenehmigung, zur Erschließung eines Grundstückes, sowie zu einzuhaltenden Regelungen bezüglich der Sicherheit der Baustelle enthalten.
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Zudem finden Verbraucher in der entsprechenden Bauordnung ihres Bundeslandes Regeln für die Errichtung, Änderung oder den Abriss von Bauwerken. Sämtliche Bauvorhaben müssen gemäß der gültigen Bauordnung vom Bauherrn und Architekten geplant und mittelt eines Bauantrages genehmigt werden, außer es handelt sich um genehmigungsfreie Vorhaben.
Neben den eigentlichen Anforderungen an das jeweilige Bauvorhaben, enthält die Bauordnung zudem Informationen und Details zum Ablauf der erforderlichen Baugenehmigung. Darüber hinaus sind in der Bauordnung Aufgaben der Bauaufsicht, sowie Bestimmungen zum Feuerschutz, der Wärme- und Schallschutzdämmung sowie zur Sicherheit auf der Baustelle festgehalten.
Die Bauordnung ist in Deutschland wesentlicher Bestandteil des Bauordnungsrechtes, ist jedoch dringend vom Bauplanungsrecht abzugrenzen, das regelt, welche Grundstücke in welcher Art und Weise bebaut werden dürfen. Alternative Bezeichnungen der Bauordnung sind Baurecht, Bauverordnung, Baugesetz oder Bauvorschrift.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.