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Kredit Lexikon

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Notarielle Beurkundung

Damit Verträge rechtsgültig sind, müssen diese in einigen Fällen notariell beurkundet werden. Eine notarielle Beurkundung muss bei Kaufverträgen von Grundstücken, bei der Bestellung eines Erbbaurechts, bei der Einräumung von Wohneigentum und bei Bauträgerverträgen erfolgen. Wer einen Kredit aufnehmen möchte, muss dies hingegen nicht notariell beurkunden lassen. Die Aufgabe des Notars liegt darin, den Vertragswillen der Parteien zu erforschen und zu formulieren. Zudem muss der Notar die Vertragsparteien über die rechtliche Tragweite des bevorstehenden Geschäfts informieren. Ihre Willenserklärung muss er in dem Dokument eindeutig wiedergeben. Mit ihrer Unterschrift bestätigen sie den Inhalt und ihren Vertragswillen. Für die Dienste des Notars fallen je nach Umfang und Aufwand Kosten an.

Im Beurkundungsgesetz (BeurkG) sind die Einzelheiten definiert. Der Ablauf der notariellen Beurkundung ist darin genau festgelegt. Zunächst muss der Bevollmächtigte die Identität überprüfen, indem er sich den Personalausweis oder Reisepass vorlegen lässt. Zudem kontrolliert er die Geschäftsfähigkeit der Beteiligten und informiert sie anschließend über ihre Recht und Pflichten. Die Erklärungen werden daraufhin in die Urkunde aufgenommen und den Vertragsparteien vorgetragen. In dieser Phase können mit der Zustimmung der Beteiligten noch nachträglich Änderungen an der Urkunde vorgenommen werden. Die beiden Parteien müssen nun die Urkunde genehmigen und unterzeichnen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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