Die Eigennutzung bezieht sich auf
Immobilien und wird verwendet, wenn der Immobilienbesitzer das Wohneigentum selbst bewohnt. Dabei kann es sich entweder um eine Eigentumswohnung oder ein Haus handeln. Banken bieten bei der Eigennutzung eines Objekts spezielle Darlehensformen oder Sondervereinbarungen an.
Bis 2006 hat der Staat eine Eigenheimzulage bei der Eigennutzung einer Immobilie vergeben. Dennoch wird die Nutzung des eigenen Wohneigentums auch weiterhin von staatlicher Seite unterstützt. Entscheidet sich der Eigentümer für die Eigennutzung der Immobilie, bietet beispielsweise die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW gute Zinskonditionen für Darlehen. Im Schnitt liegen diese unter den Sätzen anderer Banken. Auch für
Kredite, die zur Finanzierung von Modernisierungsarbeiten am Objekt angeboten werden (sog.
Modernisierungskredite) ist die Eigennutzung meist eine Voraussetzung. Mit diesen Arbeiten wird unter anderem die Energieeffizienz der Immobilie verbessert. Wird Wohnraum vermietet, kann die Eigennutzung ebenfalls ein Kündigungsgrund sein. Der Vermieter muss den Eigenbedarf allerding begründen können.
Auch bei Ferienhäusern ist von Eigennutzung die Rede. Oftmals wird das Objekt nicht ausschließlich zum eigenen Vergnügen genutzt, sondern dient auch als zweite Einnahmequelle, indem es an Dritte vermietet wird. Der Eigentümer sollte bei einem Ferienobjekt, welches er selbst nutzt, bedenken, dass eine Zweitwohnsteuer anfällt. Wird die Immobilie auch an Urlauber vermietet, entfällt diese zum Teil. Wird die Immobilie nicht selbst genutzt, handelt es sich um ein Renditeobjekt. Das hat den Vorteil, dass die Finanzierungsraten steuerlich abgesetzt werden können.