Bei der Abnahmeverpflichtung handelt es sich um einen Vertragsklausel, die in jedem Kreditvertrag zu finden ist. Mit der Abnahmeverpflichtung sichert der Kreditnehmer der Bank verbindlich zu, dass er den
Kredit in einem im Vorfeld festgelegten Zeitraum abnimmt beziehungsweise sich den Ratenkredit auszahlen lässt.
In dem Vertrag sind auch die Modalitäten der Rückzahlung geregelt. Für die kreditgebende Bank ist die Abnahmeverpflichtung eine Sicherheit: Sie kann davon ausgehen, den Gewinn durch den festgesetzten Jahreseffektivzins zu erwirtschaften.
Im Rahmen der Abnahmeverpflichtung verpflichtet sich der Schuldner auch dazu, den Kredit zu nutzen, wenn sich seine
finanzielle Situation überraschend zum Positiven wandeln sollte und er das geliehene Geld theoretisch nicht mehr benötigt. Damit bleibt der Kreditvertrag auch dann bestehen, wenn er den
Ratenkredit nicht mehr in Anspruch nehmen will.
Allerdings haben Verbraucher ein Zeitfenster von zwei Wochen, um den Kredit zurückzugeben. Einige Banken bieten auch längere Widerrufsfristen an. Andernfalls kann der Kredit nur zurückgegeben werden, wenn er diesen vorzeitig zurückzahlt. In diesem Fall hat die Bank aber das Recht, eine
Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen. Mit dieser gleicht der Kreditnehmer zumindest teilweise den Wegfall der Zinseinnahmen des Instituts aus.