089 - 24 24 11 22 Hilfe und Kontakt
Telefonische Expertenberatung
089 - 24 24 11 22
Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
baufi@check24.de
Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Jetzt vergleichen und Gutscheinpaket im Wert von 240 € sichern!
Sie sind hier:
Baufinanzierung Lexikon
Baufinanzierung Lexikon

Sondereigentum

Mit Sondereigentum wird das alleinige Eigentum an bestimmten, klar abgrenzbaren Räumen eines Mehrparteienhauses bezeichnet. Ebendieses geht stets mit einem sogenannten Miteigentumsanteil einher. Hierbei handelt es sich um eine Beteiligung an denjenigen Räumen und Verkehrsflächen, welche allen Eigentümern – das bedeutet der Eigentümergemeinschaft des Hauses – gemeinsam gehören. Dies betrifft zum Beispiel das Grundstück, auf dem sich das Gebäude befindet, ebenso aber auch Treppenhäuser oder gemeinschaftliche Wasch- und Trockenräume.

Weitere Informationen:

Im Wohnungseigentumsgesetz wird dem Zweck nach zwischen zweierlei Arten des Sondereigentums unterschieden: Besteht ein Sondereigentum an zu Wohnzwecken genutzten Räumen, so handelt es sich um das sogenannte Wohnungseigentum. Das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen, wie etwa Geschäftsräumen, fällt laut Wohnungseigentumsgesetz hingegen unter die Kategorie Teileigentum. Je nach Art des Sondereigentums ist die Anlegung eines separaten Wohnungsgrundbuches oder eines Teileigentumsgrundbuches vom Gesetz her vorgeschrieben. Hierin wird nicht nur der Umfang des Sondereigentums dargelegt; ebenso werden beispielsweise auch Grundschulden darin festgehalten – etwa dann, wenn zum Kauf und/oder der Renovierung der Wohn- oder Geschäftsräume eine Baufinanzierung in Anspruch genommen wurde.

Das Sondereigentum gilt es vom sogenannten Sondernutzungsrecht abzugrenzen. Letzteres bezeichnet das Recht auf alleinige Nutzung bestimmter Räume und Flächen des Gemeinschaftseigentums, an denen kein Sondereigentum begründet werden kann, etwa weil die notwendige Abgeschlossenheit fehlt. Ein solches Sondernutzungsrecht wird zum Beispiel für Gartenanteile, Kellerabteile, aber auch für Kfz-Stellplätze vergeben.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.


CHECK24 Service

CHECK24 Baufinanzierung

Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne.

089 - 24 24 11 22

8 - 20 Uhr | Mo - So

oder eine Mail an: