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Baufinanzierung Lexikon

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Courtage

Courtage ist ein veraltetes Wort für die Provision, die ein Makler bei erfolgreicher Vermittlung einer Miet- oder Kaufimmobilie erhält. Im Rahmen einer Baufinanzierung wird die Maklercourtage zu den sogenannten Kaufnebenkosten gezählt, die in der Summe bis zu zwanzig Prozent des Kaufpreises ausmachen können.

Bevor ein Makler Anspruch auf die Zahlung einer Courtage hat, muss zuvor ein mündlicher oder schriftlicher Vertrag geschlossen werden, in dem der Verbraucher den Immobilienhändler mit der Vermittlung einer Immobilie beauftragt (§652 BGB). Hierbei muss der Makler seinen Kunden deutlich darauf hinweisen, dass für die Vermittlung eines Objektes eine Provision in Rechnung gestellt werden wird. Die Courtage ist jedoch stets erfolgsabhängig – das bedeutet, dass der Makler von seinem Kunden nur dann die Zahlung der Gebühr verlangen kann, wenn es wirklich zur erfolgreichen Unterzeichnung eines Immobilienkaufvertrages kommt. Gleiches gilt für die Vermittlung von Mietimmobilien.

Ob der Verkäufer oder der Käufer einer Immobilie für die Zahlung der Maklercourtage aufkommen muss, ist nicht festgelegt. Bezahlt der Verkäufer eines Objektes die Provision, spricht man üblicherweise von einer Innenprovision. Diese wird oftmals nicht ausgewiesen und ist dem Käufer bei Vertragsabschluss demnach nicht ersichtlich. Anders im Falle der sogenannten Außenprovision, die der Käufer einer Immobilie an den Makler bezahlen muss und die offen, meist in der Immobilienanzeige, festgehalten wird. Eine übliche Praxis ist es jedoch auch, dass Verkäufer und Käufer der vermittelten Immobilie sich die Kosten des Maklers gleichermaßen untereinander aufteilen.

Die Höhe der fälligen Courtage kann je nach Kaufpreis der Immobilie oder des Grundstückes variieren – gesetzliche Vorgaben gibt es hierzu nicht. Vermittelt ein Makler erfolgreich eine Mietwohnung oder ein Miethaus, darf die veranschlagte Courtage hierfür maximal zwei Nettomonatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen. Bei der Vermittlung einer Kaufimmobilie beträgt die fällige Maklercourtage je nach Bundesland und Objekt in der Regel zwischen drei und sechs Prozent des Kaufpreises. Bei der Kalkulation der Baufinanzierung im Vorfeld der Kreditaufnahme sollte dringen berücksichtigt werden, welche Kosten beim Kauf einer Immobilie für die Maklercourtage anfallen können.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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