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Liebe, Reisen, Kirche: Die fünf wichtigsten Arbeitsrecht-Urteile 2018

München, 24.12.2018 | 08:30 | kro

Das Jahr 2018 neigt sich dem Ende zu – Zeit für einen Rückblick. CHECK24 hat für Sie die fünf wichtigsten Urteile aus dem Arbeitsrecht zusammengestellt.

Juristische Symbole2018 gab es einige wichtige Urteile im Arbeitsrecht.
Im Januar konnte die Liebe einen Sieg vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen erringen. Eine Frau hatte nach mehreren erfolglosen Bewerbungen am Wohnort ihres Partners ihre bisherige Stelle gekündigt, um dennoch zu ihm zu ziehen.

Die zuständige Arbeitsagentur verhängte eine Sperrzeit für die Zahlung von Arbeitslosengeld gegen sie, da sie ihr Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund gekündigt habe. Ein solcher liege beim Zusammenziehen mit dem Partner nur vor, wenn zu dem Zeitpunkt eine Verlobung bestehe und eine baldige Eheschließung erfolge. Die Richter in Celle hielten diese Argumentation für nicht mehr zeitgemäß und stärkten mit dem Urteil die Rechte von unverheirateten Paaren.

Gleichstellung für fast alle

Männer dürfen prinzipiell von der Bewerbung als Gleichstellungsbeauftragte ausgeschlossen werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein ebenfalls im Januar mitgeteilt.

Ein Mann, der Gleichstellungsbeauftragter werden wollte, wurde mit dem Hinweis auf sein Geschlecht vom weiteren Bewerbungsprozess ausgeschlossen. Er fühlte sich diskriminiert und klagte auf eine Entschädigungszahlung – ohne Erfolg. Aus Sicht der Kieler Richter ist das weibliche Geschlecht eine unverzichtbare Voraussetzung für einen wesentlichen Teil der Aufgaben von Gleichstellungsbeauftragten. 

Kirchliche Arbeitgeber dürfen Konfessionslose nicht benachteiligen

Um zulässige Kriterien bei der Bewerberauswahl ging es auch im Oktober bei einem vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) verhandelten Fall. Geklagt hatte eine konfessionslose Sozialpädagogin, die sich bei einem Werk der Evangelischen Kirche als Referentin zum Verfassen von Berichten beworben hatte. In der Stellenausschreibung war die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche als Voraussetzung genannt. Diese sollte auch im Lebenslauf angegeben werden, die Bewerberin machte jedoch keine Angaben zu ihrer Konfession.

Da sie nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, fühlte sie sich wegen ihrer Konfessionslosigkeit diskriminiert. Die BAG-Richter gaben ihr recht und setzten eine Entschädigungszahlung fest. Die Begründung: Bei Einstellungen dürfe eine Religionszugehörigkeit nur zur Bedingung gemacht werden, wenn diese für die konkrete Tätigkeit entscheidend sei.

Kündigung wegen Wiederheirat kann diskriminierend sein

Eine verbotene Diskriminierung kann es auch sein, wenn ein katholischer Arbeitgeber einen Mitarbeiter entlässt, weil dieser nach seiner Scheidung erneut standesamtlich heiratet. So hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im September geurteilt.

Geklagt hatte der Chefarzt einer katholischen Klinik in Düsseldorf. Aus Sicht der EuGH-Richter ist es nicht notwendig, dass ein Arzt das Eheverständnis der katholischen Kirche befürwortet, um Patienten medizinisch beraten und versorgen zu können.

Reisen für die Arbeit muss vergütet werden

Wer Mitarbeiter vorübergehend zum Arbeiten ins Ausland schickt, muss die für die An- und Rückreise erforderliche Zeit wie Arbeitszeit vergüten. Das hat das BAG im Oktober entschieden.

Im verhandelten Fall wurde dem Mitarbeiter eines Bauunternehmens für die insgesamt vier Tage Hin- und Rückreise zu einer Baustelle nach China die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit von täglich acht Stunden entlohnt. Der Mann forderte für die weiteren Reisestunden einen Überstundenausgleich – zu Recht, wie die BAG-Richter befanden. Denn die Reise sei ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers erfolgt.

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