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Gleiches Recht für fast alle: Männer dürfen keine Gleichstellungsbeauftragten werden

München, 12.1.2018 | 10:13 | kro

Männer, die Gleichstellungsbeauftragte werden möchten, dürfen prinzipiell von der Bewerbung ausgeschlossen werden. Das geht aus einem aktuell veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hervor.

Mann und Frau mit GerichtswaageMännern darf eine Bewerbung als Gleichstellungsbeauftragter verweigert werden.
Im verhandelten Fall bewarb sich ein schwerbehinderter Jurist um eine Stelle als Gleichstellungsbeauftragter. Mit Hinweis auf sein Geschlecht wurde er vom weiteren Bewerbungsprozess ausgeschlossen.

Der Bewerber fühlte sich diskriminiert und klagte auf eine Entschädigung in Höhe von drei Monatsgehältern. Seine Argumentation: Da sich die gesellschaftlichen Rollen verändert hätten, könnten nicht nur Frauen, sondern auch Männer als Gleichstellungsbeauftragte tätig sein.

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein sah dies anders: Es widerspreche weder dem Grundgesetz noch dem EU-Recht, dass das Bundesland nur Frauen als Gleichstellungsbeauftragte einstelle. Zudem sei das weibliche Geschlecht eine unverzichtbare Voraussetzung für einen wesentlichen Teil der Tätigkeiten von Gleichstellungsbeauftragten.

Eine Revision ließen die Kieler Richter nicht zu. Auch in Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern haben bereits Gerichte in ähnlichen Fällen entschieden, dass es zulässig ist, nur Frauen als Gleichstellungsbeauftragte einzustellen.

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