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Die verschiedenen Arbeitszeitmodelle im Überblick

Die Zeiten, in denen ein Arbeitstag starr von 9 bis 18 Uhr dauerte, sind längst vorbei. Inzwischen bieten viele Unternehmen flexible Arbeitszeitmodelle an, die eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die sogenannte „Work-Life-Balance” fördern sollen. Welche Arbeitszeitmodelle es gibt, wollen wir Ihnen nachfolgend kurz vorstellen.

Verschiedene Arbeitszeitmodelle

Gleitzeit

Die Gleitzeit könnte man neben der Teilzeitarbeit als Pionier der flexiblen Arbeitszeitmodelle bezeichnen. Arbeitnehmer können prinzipiell frei wählen, wann ihr Arbeitstag beginnt und wann er endet. In der Regel wird eine Mindeststundenzahl pro Woche angesetzt, die es zu erfüllen gilt. Wie der Arbeitnehmer diese Stunden verteilt, bleibt ihm überlassen.

Kernarbeitszeit

In der Praxis gestaltet sich die Gleitzeitregelung meist so, dass eine Kernarbeitszeit vorgegeben ist. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer in einem festgelegten Zeitraum anwesend sein muss – beispielsweise zwischen 10 und 16 Uhr. Die Zeit davor und danach wird dann als Gleitzeit definiert.

Rahmenarbeitszeit

Die meisten Arbeitgeber legen außerdem eine Rahmenarbeitszeit fest, welche die gleitende Arbeitszeit weiter einschränkt. So kann beispielsweise vorgeschrieben sein, dass die Gleitzeit nicht vor 8 Uhr und nicht nach 20 Uhr wahrgenommen werden darf.

Arbeitszeitkonto

Behörden legen für ihre Mitarbeiter oft ein Arbeitszeitkonto an, um die Arbeitsstunden zu kontrollieren. Anhand von Stempelkarten wird registriert, wann ein Mitarbeiter kommt und wann er geht. Dadurch kann er sowohl Zeitguthaben als auch Minus-Stunden ansammeln.

Arbeitszeitkonten können durchaus als Vorteil gewertet werden. Getätigte Überstunden werden so registriert und können – je nach vertraglicher Vereinbarung – abgebaut werden. Andererseits sieht der Arbeitgeber auch mögliche Minus-Stunden, die der Arbeitnehmer dann nacharbeiten muss.

Vertrauensarbeitszeit

Das Prinzip des Vertrauensarbeitszeitmodells liegt bereits im Namen. Einfach ausgedrückt bringt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern das Vertrauen entgegen, die eigene Arbeitszeit selbst einzuteilen. Wie genau die Regelungen dieses Modells in der Praxis aussehen, wird von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich gehandhabt.

So kann es beispielsweise sein, dass die Mitarbeiter gänzlich frei in der Verteilung ihrer Arbeitsstunden – und oftmals sogar in der Wahl des Arbeitsortes – sind. Home-Office ist hier das Stichwort. Andererseits legen viele Unternehmen, ähnlich wie beim Gleitzeitmodell, eine Kernarbeitszeit fest, in der die Mitarbeiter anwesend sein müssen.

Zudem kann es vorkommen, dass bestimmte Tage vorgegeben sind, die für die Arbeit zu Hause verwendet werden dürfen.

Auf den ersten Blick scheint das Modell der Vertrauensarbeitszeit nur Vorteile für die Mitarbeiter zu haben. Sie können sich ihre Arbeitszeit frei einteilen und so auch unkompliziert ihre privaten Termine, wie beispielsweise Arztbesuche, koordinieren. Das Vertrauen, das ihnen vom Arbeitgeber entgegen gebracht wird, steigert außerdem die Motivation und Leistungsbereitschaft.

Doch das Modell birgt auch gewisse Risiken. Nutzen Arbeitnehmer die Möglichkeit, im Home-Office zu arbeiten, belegen Studien, dass sie eher dazu tendieren, Überstunden zu machen. So verschwimmt oft die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit – die vermeintliche Flexibilität schwindet.

Schichtarbeit

Die Schichtarbeit ist ein Arbeitszeitmodell, bei dem der Arbeitnehmer zu wechselnden Arbeitszeiten eingesetzt wird. In der Regel unterscheidet man folgende Schichten:

  • Frühschicht
  • Spätschicht
  • Nachtschicht

Schichtarbeit wird vor allem in solchen Unternehmen praktiziert, die längere Service-, Produktions- oder Öffnungszeiten haben, als es die individuelle Arbeitszeit der Mitarbeiter vorsieht. Gerade im Dienstleistungssektor, im Bewachungsgewerbe oder auch bei medizinischen Berufen wird das Schichtarbeitszeitmodell angewandt.

Die Regelungen zur Schichtarbeit sind von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich. So kann es beispielsweise so geregelt sein, dass ein Mitarbeiter immer in dieselbe Schicht eingeteilt wird. Aber auch ein Rotationssystem ist möglich – die Schichten wechseln hier anhand eines bestimmten Rhythmus – etwa wöchentlich oder monatlich.

Für Mitarbeiter in Schichtarbeit gelten gesonderte Gesetze. Laut § 6 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen sie werktags maximal nur acht bis zehn Stunden arbeiten. Sie haben außerdem das Recht, sich in regelmäßigen Abständen arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Insbesondere für Nachtschichten erhalten sie entweder eine angemessene Anzahl an bezahlten freien Tagen oder einen Zuschlag auf das Bruttogehalt.

Schichtarbeit ist vor allem für Arbeitgeber von Vorteil, da so die Betriebszeiten verlängert werden können. Arbeitnehmer sehen sich oft mit einer schlechteren Work-Life-Balance konfrontiert. Außerdem sind gesundheitliche Risiken, insbesondere bei häufigen Nachtschichten, medizinisch erwiesen. Folgeerkrankungen können beispielsweise Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Depressionen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen sein.

Jahresarbeitszeit

Wie der Name verrät, wird in diesem Modell die zu leistende Arbeit für ein ganzes Jahr festgelegt. Hier gibt es also keine festen täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Arbeitsstunden – die Arbeit wird dann erledigt, wenn sie anfällt. Dieses Modell wird vor allem in saisonalen Berufen, wie auf dem Bau oder in der Tourismusbranche, eingesetzt. Ein großer Vorteil ist, dass auf der einen Seite – auf das gesamte Arbeitsvolumen gerechnet – weniger Überstunden anfallen. In Zeiten, in denen wenig Arbeit anfällt, wird auf der anderen Seite einer Unterauslastung entgegengewirkt.

Lebensarbeitszeit

Die langfristigere Version der Jahresarbeitszeit ist die Lebensarbeitszeit. Hier legt der Arbeitgeber die Arbeitszeit buchstäblich für das gesamte Arbeitsleben fest. Der Arbeitnehmer kann diese Zeit dann flexibel abarbeiten. Gerade im Hinblick auf das steigende Renteneintrittsalter stellt die Lebensarbeitszeit für Arbeitnehmer ein attraktives Modell dar. Denn sie können in jungen Jahren Arbeitszeit anhäufen und dann beispielsweise früher in Rente gehen.

Teilzeit

Das Teilzeitmodell definiert sich dadurch, dass die wöchentliche Arbeitszeit unter dem betrieblichen Arbeitsdurchschnitt liegt. Dabei ist zunächst nicht vorgeschrieben, um wie viel die Arbeitszeit reduziert ist. So kann eine Teilzeitstelle 50 Prozent bedeuten, oder auch 75 Prozent. Das müssen Mitarbeiter jeweils individuell mit dem Arbeitgeber klären.

Auch wie die Stunden aufgeteilt werden, ist individuell bestimmt. So kann beispielsweise ein Arbeitnehmer, der eine wöchentliche Arbeitszeit von 15 Stunden vereinbart hat, an drei Tagen in der Woche jeweils fünf Stunden oder an fünf Tagen jeweils drei Stunden arbeiten.

Generell unterscheidet man zwischen vollzeitnaher und vollzeitferner Teilzeit. In der Praxis wird ab einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden von vollzeitnaher Teilzeitarbeit gesprochen.

Gerade für Eltern ist das Teilzeitarbeitsmodell sehr attraktiv, da sie so Familie und Beruf besser vereinbaren können. Der Nachteil des Modells liegt klar in den finanziellen Einbußen.

In Deutschland haben Arbeitnehmer gemäß § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) das Recht, die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zu verringern. Bedingung ist zum einen, dass der Mitarbeiter länger als sechs Monate im Unternehmen angestellt ist und zum anderen, dass keine betrieblichen Gründe gegen die Teilzeitarbeit sprechen. Ein betrieblicher Hinderungsgrund kann sein, dass die Organisation, die Arbeitsabläufe oder die Sicherheit im Unternehmen wesentlich beeinträchtigt werden, wenn dem Arbeitnehmer Teilzeitarbeit gewährt wird.

Wissenswert: Seit Januar 2019 können Arbeitnehmer auch die sogenannte Brückenteilzeit beantragen. Damit können sie ihre Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre reduzieren und haben einen Anspruch darauf, danach in ihre Vollzeitstelle zurückzukehren. Auch für den Antrag auf Brückenteilzeit ist es erforderlich, dass das Arbeitsverhältnis bereits seit über sechs Monaten besteht und keine schwerwiegenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Ein besonderer Grund – beispielsweise die Pflege von Angehörigen – muss dagegen nicht geltend gemacht werden.

Allerdings besteht zur Entlastung kleinerer Betriebe mit bis zu 45 Mitarbeitern dort kein Anspruch auf die befristete Teilzeit. Zudem müssen Unternehmen mit 46 bis 200 Arbeitnehmern nur jedem 15. Beschäftigten eine Brückenteilzeit gewähren.

Jobsharing

Das Jobsharing funktioniert nach dem Prinzip, dass sich (in der Regel) zwei Personen eine Vollzeitstelle in Form von zwei Teilzeitstellen teilen. Damit stellt dieses Modell eine besondere Form der Teilzeitarbeit dar. Die Aufteilung der Arbeitszeit dürfen sich die Mitarbeiter untereinander selbst aufteilen. Gerade bei projektbezogener Arbeit ist dieses Arbeitszeitmodell sinnvoll.

Sabbatical

Das Sabbatjahr oder Neudeutsch Sabbatical stellt ein Arbeitszeitmodell dar, das einen längeren Sonderurlaub vorsieht. Dieser kann in Form eine kompletten Auszeit oder der Reduzierung auf Teilzeit wahrgenommen werden. Welche Bedingungen für das Sabbatjahr hinsichtlich Vergütung oder Dauer gelten, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell vereinbaren. Gesetzliche Vorgaben gibt es hierzu nicht.

Altersteilzeit

Die Altersteilzeit stellt einen Sonderfall der Arbeitszeitmodelle dar. Mit diesem Modell will der Gesetzgeber älteren Bürgern einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen. Ist eine Altersteilzeit vertraglich vorgesehen, haben Arbeitnehmer ab dem Alter von 55 Jahren die Möglichkeit, zwischen zwei Modellen zu wählen: dem Teilzeit- oder dem Blockmodell.

Bedingung bei beiden Modellen ist, dass mit Beginn der Altersteilzeit das Gehalt des Arbeitnehmers halbiert wird.

So funktioniert das Teilzeitmodell:

Die Arbeitszeit des Arbeitnehmers wird um 50 Prozent reduziert, sodass dieser bis zum Renteneintritt nur noch eine halbe Stelle bekleidet.

So funktioniert das Blockmodell:

Hier teilt sich die Altersteilzeit in zwei gleichlange Phasen. In der ersten Phase arbeitet der Mitarbeiter weiterhin Vollzeit, aber bereits für 50 Prozent seines ursprünglichen Gehalts. In der zweiten Phase wird er freigestellt und erhält sein halbes Gehalt bis zum Renteneintritt weiter.

Weitere Informationen zum Thema Altersteilzeit finden Sie auf der entsprechenden Themenseite.

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