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Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument. Es kann potenzielle Arbeitgeber positiv oder negativ beeinflussen. Erfahren Sie hier Wissenswertes rund um das Thema Arbeitszeugnis.

Das Arbeitszeugnis dient als eine Art Eignungsnachweis und gehört für Personalentscheider üblicherweise zu den wichtigsten Entscheidungskriterien bei der Frage, ob ein Bewerber zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird.

Das Zeugnis gibt Auskunft über Art und Dauer der aktuellen Tätigkeit und enthält eine Beurteilung über Kenntnisse, Leistungen sowie Sozialverhalten eines Arbeitnehmers.

Dem Arbeitnehmer sollen durch ein Arbeitszeugnis keine unnötigen Nachteile entstehen. Bei der Ausstellung muss sich der Arbeitgeber daher an diese gesetzlichen Vorgaben halten:

  • Die ausgeübten Tätigkeiten müssen vollständig aufgeführt werden.
  • Die Leistungen des Arbeitnehmers müssen wahrheitsgetreu angegeben werden.
  • Es dürfen keine versteckten „Geheimcodes” in den Formulierungen verwendet werden.
  • Krankheitszeiten dürfen nicht angegeben werden.
  • Der Kündigungsgrund darf nur mit Zustimmung des Arbeitsnehmers genannt werden.
  • Eine Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit hat ebenfalls nichts in einem Arbeitszeugnis zu suchen.

Anspruch auf ein Arbeitszeugnis

Bei einem dauerhaften – also vertraglich nicht befristeten – Arbeitsverhältnis ist Ihr Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen ein Arbeitszeugnis auszustellen. Dies muss er aber nicht in Eigeninitiative tun, sondern nur, wenn Sie eines anfordern.

Urteil: Zeugnisanspruch zum Beschäftigungsende

Ein häufiger Anlass für die Beantragung eines Arbeitszeugnisses ist eine Kündigung beziehungsweise das bevorstehende Ende des Arbeitsverhältnisses. Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts haben Arbeitnehmer spätestens zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bei ihrem tatsächlichen Ausscheiden Anspruch auf ein Arbeitszeugnis (Aktenzeichen 5 AZR 710/85).

Urteil: Arbeitgeberhaftung bei verweigertem Arbeitszeugnis

Verletzt ein Arbeitgeber schuldhaft seine Pflicht zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses, haftet er für den Minderverdienst, der dem Arbeitnehmer dadurch entsteht, dass er bei Bewerbungen kein ordnungsgemäßes Zeugnis vorlegen kann. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Aktenzeichen 3 AZR 215/75).

Tipp: Ein Arbeitszeugnis sollten Sie am besten noch vor oder direkt nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses anfordern. Dann erinnert sich Ihr Arbeitgeber noch besser an Sie und Ihre Leistungen als zu einem späteren Zeitpunkt. Im Übrigen verjährt Ihr Anspruch auf ein Zeugnis nach drei Jahren.

Einfaches versus qualifiziertes Arbeitszeugnis

Sie entscheiden selbst, ob Sie ein sogenanntes einfaches oder ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt haben möchten. Diese unterscheiden sich in Aufbau und Inhalt.

  • Einfaches Arbeitszeugnis

    In einem einfachen Arbeitszeugnis wird keine Beurteilung von Leistung und Verhalten vorgenommen. Da es somit meist recht kurz ausfällt, wird dafür oft eine halbe DIN A4 Seite im Querformat verwendet.

    Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält diese Angaben:

    • Briefkopf: vollständige Angaben zum Arbeitgeber
    • Überschrift: Zeugnis
    • Vor- und Nachname des Arbeitnehmers (mit Zusatz Herr oder Frau)
    • Geburtsdatum und Geburtsort
    • Dauer der Beschäftigung (genaue Angabe, zum Beispiel vom 01.01.2016 bis 28.02.2017)
    • Art der Beschäftigung (genaue Beschreibung, zum Beispiel Produktmanager in der Abteilung für Finanzprodukte)
    • Abschlussformulierung: War Ihr Arbeitgeber zufrieden mit Ihnen, wünscht er Ihnen alles Gute für Ihre Zukunft oder wählt eine andere – positive – Abschlussformulierung.
    • Ort und Datum
    • Unternehmen
    • Unterschrift
  • Qualifiziertes Arbeitszeugnis

    Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis beinhaltet neben allen Angaben des einfachen Zeugnisses eine möglichst detaillierte Tätigkeitsbeschreibung sowie eine objektive Beurteilung der Fähigkeiten, Leistungen und des Engagements des Arbeitnehmers.

    Die Leistungsbeurteilung sollte diese Aspekte umfassen:

    • Beurteilung der Arbeitsweise
    • Beurteilung der Arbeitsbefähigung und Arbeitsbereitschaft
    • Nennung besonderer Kenntnisse und Fähigkeiten
    • Nennung eventueller Führungskompetenzen

    Darüber hinaus sollte auch das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden Erwähnung finden.

Ein Merkblatt zu den wichtigsten Punkten im Arbeitszeugnis können Sie auch kostenlos als PDF herunterladen.

Erstellt wird ein Arbeitszeugnis meist von einem Mitarbeiter der Personalabteilung. Achten Sie aber darauf, dass es von einem Vorgesetzten – zum Beispiel Ihrem Teamleiter oder Geschäftsführer – unterzeichnet wird.

Zeugnissprache

Bei den Formulierungen im Arbeitszeugnis kommt es aufs Detail an. Gängige Formulierungen und ihre tatsächliche Bedeutung erklären wir Ihnen auf unserer Themenseite zur Zeugnissprache.

Welche Mängel und Fehler häufig in Arbeitszeugnissen zu finden sind und welche Rechte Sie in einem solchen Fall haben, können Sie auf unser Themenseite nachlesen.

 

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