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Zeugnissprache

Auch eine positiv klingende Aussage kann in Wahrheit eine negative Bedeutung haben. Gerade bei Arbeitszeugnissen sollte daher ganz genau hingesehen werden. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Sprache und Geheimcodes im Arbeitszeugnis.

Oftmals reichen einzelne Wörter in einem Satz aus, um eine Beurteilung zu verbessern oder zu verschlechtern. Zur Veranschaulichung haben wir ein paar gängige Formulierungen in Arbeitszeugnissen und ihre jeweilige „Note” zusammengetragen:

Sehr gut Gut Befriedigend Ausreichend Mangelhaft Unzureichend
hat Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt hat Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt hat Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt hat Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt hat Aufgaben weitestgehend zu unserer Zufriedenheit erledigt hat sich bemüht, Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen
führte Aufgaben immer äußerst effizient, sorgfältig und selbstständig aus führte Aufgaben immer effizient, sorgfältig und selbstständig aus führte Aufgaben selbstständig, effizient und sorgfältig aus Aufgaben wurden mit Sorgfalt und Genauigkeit ausgeführt Aufgaben wurden im Allgemeinen mit Sorgfalt und Genauigkeit ausgeführt hat sich bemüht, alle Aufgaben mit Sorgfalt und Genauigkeit auszuführen
hat den Erwartungen in jeder Hinsicht und allerbester Weise entsprochen hat den Erwartungen in jeder Hinsicht und bester Weise entsprochen erfüllte die Erwartungen in jeder Hinsicht hat unseren Erwartungen entsprochen hat unseren Erwartungen weitestgehend entsprochen hat sich bemüht, unseren Erwartungen zu entsprechen
zeigte stets ein sehr hohes Maß an Eigeninitiative und Leistungs­bereitschaft zeigte stets eine hohe Leistungs­bereitschaft und Pflicht­auffassung zeigte Einsatzbereit­schaft zeigte auch Einsatzbereit­schaft / /
Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit vorbildlich Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit einwandfrei Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei Verhalten gegenüber Kollegen war einwandfrei Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war korrekt und ohne Beanstandung /
erzielte aufgrund seines/ihres umfangreichen und besonders fundierten Fachwissens immer weit überdurch­schnittliche Erfolge wendete seine/ihre guten Fachkenntnisse laufend mit großem Erfolg an besitzt ein solides Fachwissen in seinem/ihrem Fachgebiet besitzt das erforderliche Fachwissen zeigte bei der Beschäftigung mit den ihm/ihr übertragenen Aufgaben das notwendige Fachwissen, das er/sie wiederholt erfolgverspre­chend einsetzte /

 

Urteil: Zeugnis mindestens „befriedigend”

Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts muss ein Arbeitszeugnis in der Gesamtbewertung mindestens „befriedigend” sein (Aktenzeichen 9 AZR 584/13). Ein schlechteres Zeugnis muss der Arbeitgeber begründen, während die Beweislast für ein „gutes” oder „sehr gutes” Zeugnis beim Arbeitnehmer liegt.

Verschlüsselungstechniken

Kritik wird in Arbeitszeugnissen häufig mit den folgenden Verschlüsselungstechniken umschrieben:

  • Widerspruchstechnik

    Stehen bestimmte Zeugnisaussagen im Widerspruch zueinander, hebt dies den positiven Eindruck auf. Ein Beispiel wäre, dass dem Arbeitnehmer sehr gute Leistungen bescheinigt werden, aber der Zeugnisaussteller ihm weder dankt noch sein Ausscheiden bedauert.

  • Ausweichtechnik

    Irrelevantes wird gegenüber Wichtigem hervorgehoben, zum Beispiel wenn einem Werbegrafiker ein besonders sparsamer Budget-Umgang, aber keine kreative Arbeitsweise bescheinigt wird.

  • Negationstechnik

    In der Zeugnissprache gilt eine doppelte Verneinung – im Gegensatz zum normalen Sprachgebrauch – als Abwertung. Gibt das Verhalten des Arbeitnehmers „keinen Anlass zu Beanstandungen”, gibt es folglich auch keinen Anlass zu Lob.

  • Passivierungstechnik

    Aussagen, die im Passiv formuliert werden, suggerieren mangelnde Eigeninitiative. Ein Beispiel: „Die Aufgaben, die XY übertragen wurden, wurden zielstrebig ausgeführt.”

  • Leerstellentechnik

    Diese Technik ist auch als beredtes Schweigen bekannt. Dabei wird auf zu erwartenden Aussagen – zum Beispiel eine Äußerung zum Fachwissen – verzichtet.

Ein Merkblatt zu den Verschlüsselungstechniken in Arbeitszeugnissen können Sie auch als kostenloses PDF herunterladen.

Geheimcodes

Laut § 113 Absatz 3 der Gewerbeordnung ist zudem die Verwendung sogenannter Geheimcodes unzulässig:

„Den Arbeitgebern ist es untersagt, die Zeugnisse mit Merkmalen zu versehen, welche den Zweck haben, den Arbeiter in einer aus dem Wortlaut nicht ersichtlichen Weise zu kennzeichnen.”

Dennoch werden in Zeugnissen mitunter bestimmte Formulierungen verwendet, die von Personalverantwortlichen meist leicht als negative Bewertung zu entschlüsseln sind. Wir haben ein paar Beispiele für Verschlüsselungstechniken und Geheimcodes zusammengestellt:

Formulierung Tatsächliche Bedeutung
XY erledigte die Aufgaben immer ordnungsgemäß. XY ist ein Bürokrat ohne Eigeninitiative.
Die Leistungen von XY lagen im Rahmen der Fähigkeiten. Trotz Bemühung kam nicht viel an Qualität zustande.
XY hat dem Unternehmen ein reges Interesse entgegengebracht… …geleistet hat er allerdings nichts.
Die Pünktlichkeit von XY war vorbildlich. Außer dieser Selbstverständlichkeit hatte XY nicht viel vorzuweisen.
Im Kollegenkreis galt XY als toleranter Mitarbeiter… …aber war ein schwieriger Mitarbeiter für seine Vorgesetzten.
XY war gegenüber Neuem stets sehr aufgeschlossen… …hat es aber nicht geschafft, das Ganze auch in die Praxis umzusetzen.
Für die Belange der Belegschaft bewies XY immer Einfühlungsvermögen. XY flirtete mehr als zu arbeiten.
Die Geselligkeit von XY wurde im Kollegenkreis geschätzt. XY hat ein Alkoholproblem.
XY war ein umgänglicher und kontaktbereiter Kollege. Niemand konnte XY leiden.
XY zeigte stets Engagement für Arbeitnehmerinteressen außerhalb der Firma. XY hat an Streiks teilgenommen.
XY war tüchtig und in der Lage, seine Meinung zu vertreten. XY konnte keinerlei Kritik vertragen.
XY war bei Kunden schnell beliebt. Verhandeln konnte XY praktisch gar nicht.
Wir wünschen XY alles Gute und Gesundheit. XY ist oft krank.
XY hat sich mit Fleiß und Ehrlichkeit seiner Arbeit gewidmet. Leider fehlte XY die fachliche Qualifikation.

Urteil: Versteckte Hinweise unzulässig

In einem vor dem Arbeitsgericht Herford verhandelten Fall (Aktenzeichen 2 Ca 1502/08) stand im Arbeitszeugnis: „Gerne stehen wir jedem zukünftigen Arbeitgeber von XY hinsichtlich Nachfragen über die Qualität der für uns geleisteten Arbeit zur Verfügung”. Die Formulierung musste gestrichen werden, da sie nach Meinung der Richter den Eindruck erweckt, dass der Arbeitnehmer tatsächlich schlechter war als im Zeugnis festgehalten.

Der Schlusssatz

Auch der Schlusssatz im Arbeitszeugnis kann eine Bewertung beinhalten. Als Faustregel gilt dabei: je kürzer, desto negativer.

Hier ein paar Beispiele:

„Das Ausscheiden erfolgt auf eigenen Wunsch”. (= Arbeitnehmerkündigung, keine Wertung des Arbeitnehmers)

„Das Ausscheiden wird mit Bedauern zur Kenntnis genommen.”

(= Arbeitnehmerkündigung, positive Wertung des Arbeitnehmers)

„Für den weiteren Berufsweg wünschen wir XY viel Erfolg und danken ihm/ihr für die Jahre erfolgreicher Zusammenarbeit.” (= Arbeitnehmerkündigung, sehr positive Wertung des Arbeitnehmers)

„Das Arbeitsverhältnis endete am 18.01.2017.” (= ungewöhnliches Datum deutet auf außerordentliche Kündigung hin)

„Das Ausscheiden erfolgte in gegenseitigem Einvernehmen.” (= Dem Mitarbeiter wurde nahegelegt, von sich aus zu kündigen oder einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichen.)

Tipp: Ausführlich über inhaltliche und formale Fehler und Mängel in Arbeitszeugnissen sowie Tipps zum weiteren Vorgehen können Sie sich auf unserer Themenseite informieren.

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