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Mehr Geld für energiesparende Immobilien

Ab Juli: Das ändert sich bei der KfW-Förderung

München, 23.06.2021 | 10:00 | rkr

Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder Ihr Eigenheim sanieren oder neu bauen, können Sie von neuen Fördermitteln profitieren. Durch das neue Gebäudeenergiegesetz erhalten Sie in einigen Fällen künftig mehr Unterstützung. Einige Regelungen gelten schon seit Jahresbeginn, weitere Änderungen treten im Juli in Kraft. Ein Überblick über die Neuerungen.

Wer eine Immobilie kaufen, sein Eigenheim sanieren oder neu bauen will, kann von neuen Fördermitteln profitieren.
Wer ein Haus kaufen, sanieren oder bauen will, profitiert von neuen Fördermitteln. Foto: Getty Images/skynesher
Eigenheimbesitzer und solche, die es werden wollen, müssen sich auf verschiedene Änderungen bei den Förderprogrammen zur Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien einstellen. Das ökologische Nachrüsten von Gebäuden soll mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz sowohl einfacher als auch lukrativer werden. Die Bundesregierung will damit das Ziel erreichen, ihre Klimaziele – eine Halbierung des CO2-Ausstoßes von 118 Millionen Tonnen im Jahr 2020 auf 67 Millionen Tonnen für das Jahr 2030 - zu erreichen. Betroffen sind praktisch alle KfW-Programme, die den Einsatz erneuerbarer Energien und das Energiesparen fördern – ob es nun den Neubau, die komplette Sanierung oder einzelne Maßnahmen wie den Austausch von Fenstern geht. Da sind nun in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst, was für Verbraucher den Antragsprozess vereinfachen soll. Bei den Einzelmaßnahmen gelten die neuen Regelungen bereits seit Jahresbeginn. Beim Kauf einer neuen Immobilie und bei Komplettsanierungen, die die Immobilie auf einen neuen Effizienzstandard (siehe Box unten) bringen sollen, treten die Regelungen ab dem 1. Juli in Kraft.  

Die wesentlichen Änderungen durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) lassen sich kurz zusammenfassen:

✓ Die bisherigen Förderungen werden in mehreren Bereichen erweitert: Zum Beispiel wird der Einsatz erneuerbarer Energien in vielen Fällen höher bezuschusst als früher. Auch Smart-Home-Technologie zum Energiesparen ist jetzt als Einzelmaßnahme förderfähig.

✓ Im Rahmen einer Vor-Ort-Beratung durch einen Energieberater können Sie sich einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan ausstellen lassen. Dieser zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Immobilie nach und nach energetisch sanieren können. Setzen Sie Maßnahmen aus Ihrem Fahrplan um, können Sie häufig höhere Förderprämien erhalten. Da Sie hier gewisse Vorgaben einhalten müssen, sollten Sie dies mit Ihrem Energieberater genau abstimmen.

✓ Bei allen betroffenen Projekten, können Sie wählen, ob sie die Förderung als Zuschuss oder als Kredit (mit Tilgungszuschuss) erhalten möchten. Während der Zuschuss direkt an Sie ausgezahlt wird, wird der Tilgungszuschuss auf den ausstehenden Kreditbetrag angerechnet.

✓ Schon seit Jahresbeginn beantragen Sie die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen nicht mehr über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), sondern über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Alle Kredite und (vorerst) auch die Zuschüsse für Komplettsanierungen und Neubauten laufen weiter über die KfW.

✓ Für alle Programme ist nur noch ein Antrag nötig. Zum Beispiel können Sie den Zuschuss für den Einbau Ihrer neuen Heizung und für die zugehörige Baubegleitung gemeinsam beantragen. Zusätzlich erleichtert das Beratungsprotokoll den Förderungsantrag. Dieses Formblatt erhalten Sie nach einem Beratungsgespräch mit einem KfW-Finanzierungspartner und können es Ihrem Anbieter vorlegen, der mit Ihnen dann einen förderunschädlichen Werkvertrag abschließen kann.

✓ Sie sollten sich genau darüber informieren, wann Sie einen Vertrag unterschreiben, um nicht förderschädlich mit einer Maßnahme zu beginnen. Hier geht es um Lieferungs- und Leistungsverträge. So gilt zum Beispiel beim Kauf eines Neubaus von einem Bauträger bereits das Datum des Kaufvertrags als Vorhabensbeginn und nicht der erste Spatenstich.

So funktionieren die Effizienzklassen der KfW

Wenn Sie ein neues Gebäude kaufen oder bauen möchten, lohnt es sich häufig, einen Teil der Kosten über die KfW-Förderung zu finanzieren. Besonders energiesparende Gebäude werden dabei eigens bezuschusst – abhängig von ihrer Energieeffizienz. Um diese bei Häusern und Wohnungen vergleichbar zu machen, hat die KfW bestimmte Stufen der Energieeffizienz festgelegt. Diese Stufen geben an, wie viel Energie eine Immobilie gegenüber einer Vergleichsimmobilie verbraucht. Eine Immobilie mit der Effizienzstufe „Effizienzhaus 55“ zum Beispiel verbraucht nur 55 Prozent der sogenannten Primärenergie, die die Vergleichsimmobilie verbrauchen würde. Grundsätzlich also gilt: Je höher die Energieeffizienz, desto niedriger der angegebene Zahlenwert und desto höher die Förderung.

So funktionieren die neuen Förderprogramme 

1. Neubauten

Wenn Sie eine Immobile bauen oder eine neu gebaute kaufen, die besonders wenig Energie verbraucht, können Sie sich bei der KfW ab Juli die neuen Fördermittel sichern. Über die Höhe der Förderung entscheidet die Effizienzstufe des Gebäudes. Den sogenannten KfW-Effizienzhaus-Standard Ihres neuen Hauses oder Ihrer Wohnung können Sie sich vom Hersteller oder Bauträger bestätigen lassen.

Fördermittel:
✓ Abhängig von der Effizienzklasse liegt der höchstmögliche Zuschuss für Ihr Haus oder Ihre Wohnung zwischen 18.000 und 37.500 Euro.

✓ Statt dem separaten Zuschuss können Sie den entsprechenden Förderkredit der KfW aufnehmen. Die höchstmögliche Kreditsumme liegt – je nach Effizienzklasse – zwischen 120.000 und 150.000 Euro. Ihr Tilgungszuschuss beträgt zwischen 15 und 25 Prozent des Kreditbetrags (oder der förderfähigen Kosten).

Voraussetzungen:
Sie benötigen die Zertifizierung der Effizienzstufe. Die Kosten für die Zertifizierung können Sie über die Förderung teilweise zurückerhalten (siehe Abschnitt zu Baubegleitung). Damit Sie sich beim Kauf auf kein Risiko einlassen, können Sie – wenn der Verkäufer mitmacht – auf einer Klausel im Kaufvertrag bestehen, dass der Verkäufer für die vereinbarte Effizienzstufe garantiert.
 

2. Sanierte Gebäude

Wenn Sie Ihr Eigenheim sanieren oder eine sanierte Immobilie kaufen, können Sie ebenfalls einen Zuschuss oder einen Förderkredit von der KfW bekommen. Die Förderung funktioniert ganz ähnlich wie bei den Neubauten. Unterschiede gibt es zum einen bei den infrage kommenden Effizienzstufen, anderseits bei der Höhe der Zuschüsse.

Fördermittel:
✓ Wenn Sie sich für den separaten Zuschuss entschieden, liegt der höchstmögliche Betrag je Haus oder Wohnung zwischen 30.000 und 75.000 Euro.

✓ Als Förderkredit können Sie – je nach Effizienzklasse – einen Höchstbetrag von 120.000 bis 150.000 Euro erhalten. Vom Kreditbetrag (oder den förderfähigen Kosten) bekommen Sie zwischen 25 und 45 Prozent als Tilgungszuschuss von der KfW.

✓ Höhere Fördersummen sind möglich, wenn Sie bei der Sanierung einen individuellen Sanierungsfahrplan ganz oder teilweise umsetzen.

Voraussetzungen:
✓ Die Immobilie muss mindestens fünf Jahre alt sein.

✓ Wenn Sie die baulichen Maßnahmen an Ihrer eigenen Immobilie durchführen, dürfen Sie damit erst nach Beantragung der Förderung beginnen.
 

3. Einzelmaßnahmen

Wenn es Ihnen nicht darum geht, die Energieeffizienz Ihrer Immobilie systematisch auf einen neuen Stand zu heben, sondern Sie nur eine bestimmte oder mehrere Maßnahmen machen lassen wollen – zum Beispiel die Heizung erneuern oder den Dachstuhl zu isolieren – dann fällt Ihr Antrag auf eine Förderung unter den Bereich der Einzelmaßnahmen.

Gefördert werden in diesem Bereich:
✓ Maßnahmen an der Gebäudehülle wie zum Beispiel der Austausch von Fenstern oder die Isolierung der Außenwände
✓ Maßnahmen an der Anlagentechnik – damit sind vor allem Lüftungsanlagen gemeint, aber auch der Einbau von Smart-Home-Systemen, die beim Energiesparen helfen
✓ ein Einbau einer neuen Heizung oder eine Optimierung der bestehenden Heizung

Fördermittel:
✓ Über den Förderkredit der KfW erhalten Sie für alle Einzelmaßnahmen bis zu 60.000 Euro als Kreditbetrag pro Haus oder Wohnung und Kalenderjahr. Der Tilgungszuschuss beträgt – genauso wie der separate Zuschuss ohne Kredit – bei den meisten Maßnahmen bis zu 20 Prozent dieses Betrags.

✓ Einen noch höheren Zuschuss können Sie beim Einbau einer neuen Heizung erhalten. Je nach Art der Heizung deckt die Förderung zwischen 20 und 35 Prozent der Kosten. Wenn Sie in diesem Zug eine Ölheizung austauschen, kann der Zuschuss sogar bis zu 45 Prozent betragen.

✓ Bei Biomasseanlagen und Hybridheizungen ist ein zusätzlicher Bonus möglich, wenn die Anlage einen niedrigen Emissionsgrenzwert für Feinstaub einhält.

✓ Wenn die geförderten Maßnahmen Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans sind, kann die Förderung ebenfalls noch höher ausfallen.

Voraussetzungen:
✓ Die Immobilie muss mindestens fünf Jahre alt sein.

✓ Sie dürfen erst nach Beantragung der Förderung mit dem Bau beginnen.

✓ Die Kosten für die Maßnahmen an der Gebäudehülle (also Fenster, Außentüren usw.), der Anlagentechnik oder den Austausch der Heizung betragen mindestens 2.000 Euro. Die Kosten für eine Heizungsoptimierung betragen mindestens 300 Euro.
 

4. Fachplanung und Baubegleitung

Um die Fördermittel im Rahmen des BEG zu erhalten, müssen Sie in vielen Fällen einen Energieexperten beauftragen, der die Planung und den Bau fachkundig begleitet. Damit Sie in Ihrer Region schnell einen passenden Experten finden, können Sie die Datenbank der Deutschen Energie-Agentur nutzen.

Bei der Planung, der Baubegleitung und gegebenenfalls auch durch die Zertifizierung der Energieeffizienzstufe entstehen Ihnen zusätzliche Kosten. Diese Leistungen werden aber auch eigens bezuschusst. Je nachdem, ob Sie die öffentlichen Fördermittel als Kredit oder als direkten Zuschuss beantragen, erhöhen sich auf diese Weise entweder der mögliche Kreditbetrag und der Tilgungszuschuss oder die an Sie persönlich ausgezahlte Fördersumme.

Fördermittel:
✓ Sie können bis zur Hälfte Ihrer Kosten bis zu einem Betrag von 20.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr für Baubegleitung und Co. über die Förderung zurückerhalten.

✓ Der höchstmögliche Geldbetrag hängt von der Art der Immobilie ab: Bei Einfamilien- und Reihenhäusern kann der Zuschuss beispielsweise bis 2.500 Euro betragen, bei Eigentumswohnungen sind bis zu 1.000 Euro möglich.

Fazit: Förderung kann sich im Einzelfall lohnen

In zahlreichen Bereichen wurden die Fördertöpfe mit der Einführung des BEG erweitert. Gerade durch den Einsatz erneuerbarer Energien können Bauherren und Immobilienkäufer oft mehr Geld als bisher erhalten. Ob Sie nun gerade über den Kauf oder die Finanzierung einer Immobilie nachdenken oder Sie überlegen, welche Maßnahmen bei Ihrem Eigenheim als nächstes anstehen: Es lohnt sich mehr denn je, auch die Energie- und Umweltbilanz genauestens in den Blick zu nehmen, um alle persönlichen Förderpotenziale auszuschöpfen.

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