Zahnersatz Variante | Kosten |
Implantat | 1.200 bis 4.000 € |
Zahnbrücke | 1.000 bis 2.000 € |
Zahnkrone | 500 bis 1.000 € |
Zahnprothese | 500 bis 1.500 € |
Veneers | 300 bis 1.500 € |
Goldinlay | 300 bis 600 € |
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Dirk Hilmer, CHECK24-Experte für Zahnzusatzversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 13.05.2025
Zahnersatz wird erforderlich, wenn Zähne fehlen oder derart geschädigt sind, dass Füllungen nicht mehr genügen, um den Restzahn zu erhalten.
Es handelt sich um eine prothetische Lösung, die dazu dient, die natürliche Funktion des Gebisses und die Ästhetik wiederherzustellen.
Häufige Gründe für Zahnersatz:
Auch bei manchen Zahnfehlstellungen oder ausgeprägten Zahnlücken kann Zahnersatz notwendig werden. Diese können das Sprechen beeinträchtigen oder zu Zahnverschiebungen und Kieferproblemen führen.
Je nach Ausmaß und Befund der beschädigten Zähne können verschiedene Arten von Zahnersatz zum Einsatz kommen.
Grundsätzlich wird Zahnersatz in zwei Kategorien unterteilt: festsitzender und herausnehmbarer Zahnersatz.
Zahnbrücken: Eine Zahnbrücke schließt größere Zahnlücken, indem sie auf benachbarte Zähne abgestützt wird. Zahnbrücken können auch mehrere Zähne auf einmal ersetzen. Sie können sowohl festsitzend als auch herausnehmbar sein.
Zahnkronen: Eine Zahnkrone überdeckt beschädigte Zähne und bildet eine neue Schutzschicht um den Restzahn. Dadurch erhält sie ihre ursprüngliche Form und Stabilität zurück. Bei Teilkronen wird nur ein Zahnbereich ummantelt, während Vollkronen den gesamten Restzahn schützen.
Zahnimplantate: Ein Zahnimplantat wird direkt im Kieferknochen verankert und bildet mit Titan- oder Keramikmaterialien eine künstliche Zahnwurzel. Sie verhindert Knochenschwund und dient als Basis für den darauf befestigten Zahnersatz.
Vorteile | Nachteile |
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Teilprothese: Teilprothesen ersetzen mehrere Zähne mit Kunststoffzähnen und werden mittels Klammern an vorhandenen Restzähnen befestigt. Varianten sind Klammer-, Teleskop- und Geschiebeprothesen.
Vollprothese: Vollprothesen kommen zum Einsatz, wenn im Ober- und/oder Unterkiefer keine natürlichen Zähne mehr vorhanden sind. Die Prothese sitzt auf dem Kieferkamm und wird rund um die Uhr im Mund getragen. Sie wird nur zur Reinigung herausgenommen. Hauptvarianten sind Saug-, Druckknopf- und Stegprothesen.
Vorteile | Nachteile |
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Die genauen Kosten für Zahnersatz variieren je nach Material und Art des Zahnersatzes.
Festsitzender Zahnersatz kostet in der Regel zwischen 100 und 4.000 € pro Zahn.
Herausnehmbarer Zahnersatz und verschiedene Varianten von Zahnprothesen können je nach Material schnell über 10.000 € kosten.
In der folgenden Übersicht sind die Zahnersatzkosten und die Kosten für verschiedene Varianten von Prothesen veranschaulicht:
Zahnersatz Variante | Kosten |
Implantat | 1.200 bis 4.000 € |
Zahnbrücke | 1.000 bis 2.000 € |
Zahnkrone | 500 bis 1.000 € |
Zahnprothese | 500 bis 1.500 € |
Veneers | 300 bis 1.500 € |
Goldinlay | 300 bis 600 € |
Prothesenform | Kosten |
Klammerprothese | 500 bis 900 € |
Teleskopprothese | 2.000 bis 5.000 € |
Geschiebeprothese | 2.000 bis 4.500 € |
Saugprothese | 600 bis 1.200 € |
Druckknopfprothese | 3.000 bis 15.000 € |
Stegprothese | 5.000 bis 18.000 € |
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beteiligt sich nur begrenzt an den Zahnersatzkosten. Sie gewährt einen Festzuschuss für die sogenannte Regelversorgung. Je nach zahnärztlichem Befund wird eine medizinische Grundversorgung festgelegt, die laut Sozialgesetzbuch ausreichend, zweckmäßig sowie wirtschaftlich sein muss. Der Festzuschuss der Krankenkasse deckt etwa 60 % der durchschnittlichen Kosten für eine solche zweckmäßige Grundversorgung ab.
Damit der Festzuschuss berechnet werden kann, erstellt der behandelnde Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. Darin dokumentiert er unter anderem den Befund, die geplante Behandlung sowie die voraussichtlichen Kosten.
Es ist auch möglich, sich für eine andersartige Versorgung zu entscheiden. Das bedeutet, dass man sich beispielsweise für ein Zahnimplantat anstatt für eine zweckmäßige Brücke entscheidet. Der Festzuschuss der Krankenkasse ändert sich dabei nicht. Die höheren Kosten durch die andersartige Versorgung muss der Patient selbst tragen. Die Differenz zwischen den Gesamtkosten und dem Festzuschuss ergibt dabei den Eigenanteil.
Zahnersatz Variante | Kosten | Anteil GKV | Eigenanteil |
Implantat | 3.000 € | 684 €* | 2.316 € |
Zahnbrücke | 2.000 € | 684 € | 1.316 € |
Zahnkrone | 800 € | 300 € | 500 € |
Zahnprothese | 1.500 € | 300 € | 1.200 € |
Goldinlay | 500 € | 180 € | 320 € |
Beispielrechnung
Ein Zahnimplantat kostet rund 3.000 €. Da Implantate nicht zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zählen, beteiligt sich die Krankenkasse nur in Höhe der entsprechenden Regelversorgung – also dem, was eine Brücke oder Prothese kosten würde. In diesem Fall beträgt der Zuschuss 684 €, wodurch ein Eigenanteil von 2.316 € verbleibt.
Wird ein lückenlos geführtes Bonusheft vorgelegt, erhöht sich der Kassenzuschuss auf 855 €. Dennoch bleibt ein erheblicher Eigenanteil von 2.145 €, da die Kosten für das Implantat weit über den Festzuschuss hinausgehen.
Hochwertiger Zahnersatz kann sehr teuer sein. Jedoch gibt es mehrere Möglichkeiten, um den Eigenanteil zu senken.
Härtefallregelung
Wenn die monatlichen Bruttoeinnahmen unter 1.498 € (2.059 € mit Angehörigen) liegen, gilt die Härtefallregelung. Hierbei übernimmt die Krankenkasse 100 % der Kosten für die Regelversorgung.
Die Härtefallregelung ist besonders für ältere Personen mit einer geringeren Rente von Bedeutung.
Mit zunehmendem Alter werden diverse zahnmedizinische Probleme, wie zum Beispiel altersbedingter Zahnausfall, immer wahrscheinlicher.
Mit fehlenden Zähnen wird das Essen erschwert und der Kiefer wird weniger belastet. Das kann unter anderem zum Kieferknochenschwund und zu weiteren Erkrankungen führen.
Deshalb ist Zahnersatz gerade im Alter sehr wichtig für den Erhalt der Gesundheit.
Abhängig von der Ausgangssituation sind manche Arten von Zahnersatz eher geeignet als andere. Je nach Befund wird Ihr Zahnarzt Ihnen den für Sie besten Zahnersatz empfehlen. Den höchsten Komfort bieten allerdings meist Implantate. Je nach Material unterscheiden sie sich kaum von natürlichen Zähnen, sie verhindern den Abbau des Kieferknochens und sind fest verankert. Jedoch sind Implantate nicht Teil der Regelversorgung und die hohen Kosten müssen größtenteils vom Patienten bezahlt werden.
Im Ausland angefertigter Zahnersatz ist oft um einiges preiswerter als das deutsche Produkt. Wenn Sie sich im EU-Ausland behandeln lassen und vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan bei Ihrer Krankenversicherung einreichen, gewährt diese sogar den Festzuschuss. Jedoch dürfen Sie nicht vergessen, dass durch die Reise und Übernachtungen zusätzliche Kosten entstehen, die bei einer inländischen Behandlung eher gering sind.
Im Idealfall haben Sie Ihren Zahnersatz für den Rest Ihres Lebens. Nach einer gewissen Zeit sollte er dennoch erneuert werden um das Verlustrisiko zu minimieren. Unfälle, zu hohe Beanspruchung oder eine unzureichende Pflege können dafür sorgen, dass ihr Zahnersatz frühzeitig erneuert werden muss. In diesem Fall sollten Sie möglichst zeitnah Ihren Zahnarzt aufsuchen. Sollte innerhalb von 2 Jahren nach Erhalt des Zahnersatzes eine Erneuerung notwendig sein, muss Ihr Zahnarzt aufgrund der vorgeschriebenen Garantie für die Kosten aufkommen.
Direkt nach der Behandlung kann es durchaus vorkommen, dass ein Fremdkörpergefühl in Mund entsteht. In der Regel sollte dies jedoch nach einigen Tagen, spätestens jedoch nach ein paar Wochen verschwunden sein. Da Prothesen mit Gaumenplatten den Mundraum ein wenig einschränken, kann es bei dieser Form des Zahnersatzes jedoch länger dauern, bis man sich daran gewöhnt hat.
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