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Im nächsten Jahr gelten neue Rechengrößen in der gesetzlichen Krankenversicherung. In Sachen Zusatzbeitrag wird sich 2018 bei den Kassen eher wenig ändern.
Bietet ein Arbeitgeber eine Schutzimpfung an, haftet er nicht für mögliche Impfschäden. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Donnerstag entschieden.
Zwei weitere Krankenkassen haben ihren Zusatzbeitrag für 2018 festgelegt: Die TK senkt den Zusatzbeitrag leicht, die Barmer lässt ihn unverändert.
Laut dem AOK-Heilmittelbericht sind knapp zwei Drittel der AOK-versicherten Patienten, die eine Physiotherapie erhalten, weiblich.
Eine kleine Revolution bei der Krankenversicherung für Beamte: Beamte der Stadt Hamburg sollen künftig auf Wunsch den halben Beitrag für die GKV erhalten.
Weitere Krankenkassen haben ihren Zusatzbeitrag für das Jahr 2018 bekanntgegeben. So verlangt die Knappschaft auch im nächsten Jahr 1,3 Prozent.
Die Bundesregierung zahlt den gesetzlichen Krankenkassen jährlich fast zehn Milliarden Euro weniger als für die Versorgung von Hartz-IV-Empfängern nötig wäre.