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Festgeld Lexikon

Verfügbarkeit

Im Falle von Festgeldkonten ist die angelegte Geldsumme in der Regel erst nach Ablauf der Anlagedauer verfügbar. Während des Anlagezeitraums besteht für den Kunden im Normalfall kein Zugriff auf das Kapital. Dies ist ein zentraler Unterschied zum Tagesgeldkonto, in dessen Fall zu jeder Zeit über das angelegte Geld verfügt werden kann. Im Festgeldbereich ist dies nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Dazu zählen beispielsweise der Tod des Kontoinhabers oder eine drohende Insolvenz der Bank.

Auch um im Anschluss an die vereinbarte Laufzeit auf sein Geld zugreifen zu können, muss der Bankkunde die Anlage oftmals kündigen. Dies ist der Fall, wenn in Zusammenhang mit der Kontoeröffnung eine sogenannte automatische Prolongation vereinbart wurde. Eine solche Verlängerung sieht vor, dass das Geld nach Ablauf der Anlage zu den aktuell gültigen Zinsen erneut angelegt wird. Sofern ein Kunde dies nicht wünscht, muss er eine Kündigung einreichen und dabei eine Frist einhalten, die zwischen den Banken variiert. Geht die Kündigung rechtzeitig bei dem Geldinstitut ein, wird dem Kunden das Kapital auf sein Referenzkonto beziehungsweise Verrechnungskonto überwiesen. Anschließend steht ihm das Geld zur Verfügung.

Daneben gibt es auch das Modell der vom Kunden zu bestätigenden Prolongation. In diesem Fall fragt die Bank beim Kunden bezüglich einer Wiederanlage an. Auch hier ist das zu diesem Zeitpunkt gegebene Zinsniveau maßgeblich. Entscheidet sich der Kunde gegen eine Verlängerung, wird ihm sein Geld bei Fälligkeit der Anlage samt der Zinsen auf sein Referenz- oder Verrechnungskonto überwiesen, sodass es für ihn verfügbar ist.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.