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Smart Meter – intelligente Messsysteme

14.02.2024

Nur bezahlen was Sie auch tatsächlich verbrauchen: Mit einem Smart Meter sind exakte Abrechnungen (ohne Abschlagszahlungen) möglich wodurch Nachzahlungen vermieden werden können. Durch die intelligenten Stromzähler haben Sie Ihren Stromverbrauch im Blick und können ganz bequem die Daten direkt an Ihren Energieanbieter übermitteln. Hier sind alle Informationen für Sie zusammengestellt: Was ändert sich für Verbraucher, welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Smart Meter Pflicht und was sollten Sie zum Thema Smart Meter Rollout wissen?

Aktuelles zum Smart-Meter

Der Bundesrat stimmte am 12. Mai 2023 dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende zu. Ziele des Gesetzes sind:

  1. Weniger Bürokratie  schnellere Installation: Da die Installation der Smart Meter nicht mit der erhofften Geschwindigkeit vorangeht, soll das Verwaltungsverfahren vereinfacht werden. Es wird demnach keiner Freigabe mehr durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bedürfen. 
  2. Kosten werden gedeckelt: Die Gebühr für Privatleute und Nutzer mit relativ geringem Verbrauch soll auf 20 Euro begrenzt werden. 50 Euro werden für Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen fällig. Die Kosten über die Netzentgelte werden auf alle Stromkunden umgelegt. 
 
Smart Meter

Das Wichtigste zuerst

  1. Alle Haushalte sollen schrittweise mindestens eine sogenannte moderne Messeinrichtung (mME) erhalten. Der Pflichteinbau hat bereits begonnen.
  2. Je nach Verbrauch sollen Haushalte mit einem intelligenten Messsystem (iMS) ausgestattet werden.
  3. Die neuen Stromzähler sind mit höheren Kosten verbunden, für die es gesetzliche Obergrenzen gibt.

Smart Meter Rollout

Seit Januar 2020 hat der Pflichteinbau von intelligenten Messsystemen (Smart Meter) begonnen. Mit dem Einbau moderner Messeinrichtungen (digitale Stromzähler) wurde schon früher gestartet. Anfang März 2021 wurde die Einbaupflicht für intelligente Messsysteme gerichtlich gestoppt. Im September 2021 haben das BSI und das BMWi der Technischen Richtlinie für das Smart Meter Gateway zugestimmt. Der Smart Meter Rollout wird demnach bald alle rechtlichen Vorgaben erfüllen. Zuletzt hat der BSI im Mai 2022 die Markterklärung und damit die Vorgabe zum Smart Meter Einbau zurückgezogen.

Zeitplan Smart Meter Rollout

Smart Metering Definition

Ein Smart Meter ist ein intelligentes Messsystem oder auch intelligenter Stromzähler. Dieser besteht aus zwei Modulen, einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinrichtung (Gateway). Durch das Smart Meter Gateway wird die Datenübertragung ermöglicht. Aktuelle Verbrauchsdaten werden gespeichert und können an den Stromversoger oder Netzbetreiber übermittelt werden. Smart Metering bedeutet die digitale Erfassung von Energieverbrauch und -zufuhr. Richtig smart wird es, wenn der digitale Stromzähler mit einem internetfähigen Modul ausgestattet wird. Durch das Smart Meter Gateway können Sie Ihren Zählerstand an Ihren Stromversorger übermitteln und sich über Verbrauchsdaten informieren.

Smart Meter vs. Moderner Stromzähler
Definition

Digitaler Stromzähler: Moderne Messeinrichtung (mME); nicht mit dem Internet verbunden.

Smart Meter Gateway: Kommunikationseinheit zwischen den vernetzten Geräten im eigenen Haus, dem digitalen Stromzähler und dem Internet.

Smart Meter: Intelligentes Messsystem (iMS); internetfähiger Stromzähler, der mithilfe des Smart Meter Gateway auch ortsunabhängig ausgelesen werden kann und Online-Features ermöglicht. 

Smart Meter: Vor- und Nachteile im Überblick

Ziel ist es, mithilfe der smarten Stromzähler die Energiewende voranzubringen, indem ein intelligentes Kommunikationsnetz geschaffen wird. Damit Netzstabilität und Versorgungssicherheit gewährleistet werden können, sollten Erzeuger, Verbraucher und Stromnetz miteinander verknüpft sein. Die intelligenten Stromzähler bieten noch weitere Vorteile, aber auch Nachteile:

Höhere Transparenz: Stromverbrauch in Echtzeit und im Zeitverlauf analysieren

Bessere Kostenkontrolle: Stromnachzahlungen vermeiden

Einsparpotenziale erkennen durch die Identifikation von Stromfressern

Nutzung verbrauchsgerechter und variabler Stromtarife

Ableseaufwand entfällt durch Fernablesung des Zählerstandes

Anbindung an das Smart Home

Datenschutz: Ausfall der Stromversorgung durch Hackerangriffe

Verbraucher könnten gefährdet werden, weil sich Gewohnheiten leicht aus dem Nutzungsprofil ablesen lassen (z.B. wann Bewohner verreist sind).

Kosten für den Einbau müssen vom Verbraucher übernommen werden

Gesetzliche Vorgaben zur Smart Meter Pflicht 

Die Smart Meter Pflicht ist Teil des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) und sieht vor, dass zwischen 2017 und 2032 schrittweise alle herkömmlichen Stromzähler durch intelligente Messsysteme oder zumindest moderne Messeinrichtungen ersetzt werden sollen. Eine Einbaupflicht für Smart Meter gibt es nur für drei Gruppen von Verbrauchern:
 
  • seit 2017 für Verbraucher mit eigenen Anlagen zur Stromerzeugung (beispielsweise Solaranlagen) mit einer Nennleistung von mehr als sieben Kilowatt.
  • ab 2020 für Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden.
  • für Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung, z.B. einer Wärmepumpe oder einer Nachtspeicherheizung

Verbraucher, die diese Kriterien nicht erfüllen, erhalten zumindest eine moderne Messeinrichtung. Optional können sich auch Haushalte mit einem Jahresverbrauch von unter 6.000 kWh mit einem Smart Meter ausstatten lassen. In diesem Fall müssen Sie in der Regel selbst aktiv werden. Messstellenbetreiber und ab 2021 auch der Vermieter können ebenfalls den Einbau optional vornehmen lassen. Generell sind die Messstellenbetreiber dafür verantwortlich, den Einbau der neuen Zähler sicherzustellen. Verbraucher erhalten ein Schreiben mit der Ankündigung des Einbaus –  Sie müssen also nicht selbst tätig werden. Spätestens zwei Wochen vor dem Einbau müssen Sie schriftlich auf mögliche Einbautermine aufmerksam gemacht werden.

Kann man Smart Meter ablehnen?

Den gesetzlich beschlossenen Einbau von Smart Metern können Sie nicht ablehnen. Bis 2032 müssen alle analogen Stromzähler entweder smart oder zumindest modern sein. Da die Umstellung mit Kosten verbunden ist, können sie theoretisch preisgünstigere Angebote alternativer Messstellenbetreiber einholen. Der Betreiber der Messeinrichtung ist in der Regel der regionale Netzbetreiber. Dieser baut die Stromzähler ein, betreibt und wartet diese. Zukünftig sollen Verbraucher die Möglichkeit haben, den Anbieter ihres Smart Meters frei zu wählen. Solange die Geräte zertifiziert sind und die entsprechenden Sicherheitsstandards erfüllen, können auch Energieversorger oder andere Anbieter den Messstellenbetrieb übernehmen. Die von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Preisobergrenzen müssen dabei eingehalten werden. Aktuell ist ein Wechsel des Messstellenbetreibers allerdings noch eher unüblich, da nur wenige alternative Betreiber am Markt sind.

Was kostet ein digitaler Stromzähler?

Es gibt gesetzliche Obergrenzen zu den jährlichen Kosten, die durch die Umstellung auf ein intelligentes Messsystem anfallen dürfen. Ausnahme bildet hier der freiwillige Einbau eines Smart Meters, in diesem Fall darf der zuständige Messstellenbetreiber mehr in Rechnung stellen. Die Kosten sind abhängig vom Stromverbrauch beziehungsweise der Leistung der stromerzeugenden Anlage. Für eine moderne Messeinrichtung oder auch digitalen Stromzähler dürfen unabhängig vom Verbrauch nur maximal 20 Euro pro Jahr in Rechnung gestellt werden. Falls ein Umbau des Zählerschranks notwendig sein sollte, können höhere Kosten entstehen. Gut zu wissen: Für den Betrieb eines intelligenten Messsystems ist normalerweise keine private Internet-Anbindung notwendig – denn normale intelligente Zähler haben ihr eigenes Sende- und Empfangssignal, das nicht über eine Internet-, sondern eine Funkverbindung funktioniert.

 

Kosten: Einbau und Betrieb von moderner Messeinrichtung

Preisobergrenze pro Jahr Jahresverbrauch in kWh Erzeuger
Installierte Leistung 
20 € Verbrauchsunabhängig Leistungsabhängig
Stand: 13. Juni 2023

 

Kosten: Pflichteinbau von intelligentem Messsystem

Preisobergrenze pro Jahr

Jahresverbrauch in kWh

Erzeuger in kW
20 € > 6.000 - 10.0000 > 7 - 15
50 €

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen*

50 € > 10.000 - 20.000 > 15 - 30
90 € > 20.000 - 50.000 /
120 € > 50.000 - 100.000 > 30 - 100
Angemessen  > 100.000 > 100
*Nachtspeicherheizung und Wärmepumpe und andere steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Stand: 13. Juni 2023

Smart Meter und Smart Home

Das Zuhause wird immer intelligenter und smarter. Durch den Einbau des Smart Meters kann auch der Stromverbrauch automatisiert gesteuert und überwacht werden. Durch die Anbindung des Smart Meters an das Smart Home wird die Kommunikation mit Haushaltsgeräten ermöglicht. So kann sichergestellt werden, dass sie dann Energie verbrauchen, wenn sie günstig ist. Nutzen Sie beispielsweise einen variablen Stromtarif, kann Ihr Smart Meter in Verbindung mit dem Smart Home System mit der smarten Spülmaschine kommunizieren und sie erst dann starten, wenn der Strom gerade besonders günstig ist. 

Hintergrund zur Smart Meter Pflicht

Damit die Energiewende erfolgreich umgesetzt werden kann, muss sich auch das Stromnetz weiterentwickeln. Erneuerbare Energien sind keine konstanten Stromquellen, da sie teilweise wetterabhängig sind. Mit steigendem Anteil erneuerbarer Energien am Strommix wird ein Kommunikationsnetz zwischen Erzeuger und Stromverbraucher essenziell. So kann garantiert werden, dass der Strom auch dort ankommt, wo er gebraucht wird.

Bereits digitale Stromzähler haben darüber hinaus den Vorteil, dass sie den Stromverbrauch im Zeitverlauf aufzeichnen. Die gespeicherten Daten können abgerufen und visualisiert werden. Stromfresser können so leichter identifiziert und der Stromverbrauch reduziert werden. Tipps zum Strom sparen können Sie bereits jetzt umsetzten. Ein intelligentes Messsystem ermöglicht durch das zusätzliche Kommunikationsmodul ein Ablesen des Zählerstandes aus der Ferne. Exakte Abrechnungen ohne vorherige höhere Abschlagszahlungen wären demnach problemlos möglich.


Energieexpertin Sophia Waider
Sophia Waider
CHECK24 Energieexpertin
Letzte Änderung am 14.02.2024

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