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Neu für Arbeitnehmer, Mieter und Verbraucher: Die wichtigsten Gesetzesänderungen 2019

München, 27.12.2018 | 07:30 | kro

Das neue Jahr steht kurz bevor. Zum Jahreswechsel hat CHECK24 die wichtigsten kommenden Gesetzesänderungen für Arbeitnehmer, Mieter und Verbraucher zusammengestellt.

Paragrafenzeichen und DeutschlandflaggeCHECK24 stellt die wichtigsten Gesetzesänderungen 2019 vor.
Ab dem 1. Januar können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit mit der sogenannten Brückenteilzeit einfacher reduzieren – für eine Dauer von einem bis fünf Jahren. Besondere Gründe – etwa die Pflege von Angehörigen – müssen für die befristete Teilzeit nicht geltend gemacht werden. Nach dem Ablauf dieser Frist besteht ein Anspruch darauf, in die Vollzeitstelle zurückzukehren.

Die Voraussetzungen für den Antrag auf Brückenteilzeit sind, dass das Arbeitsverhältnis bereits seit mehr als sechs Monaten besteht, keine schwerwiegenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen sowie das Unternehmen mehr als 45 Beschäftigte hat. 

Mehr Weiterbildungsmöglichkeiten dank Qualifizierungschancengesetz

Eine weitere Erleichterung für Arbeitnehmer bringt das Qualifizierungschancengesetz, das ebenfalls zum 1. Januar in Kraft tritt. Damit stehen Weiterbildungsangebote der Arbeitsagentur künftig auch Beschäftigten – unabhängig von deren Alter und Ausbildung – offen.

Das Ziel des neuen Gesetzes ist es, Arbeitnehmer für den zunehmend automatisierten und digitalisierten Arbeitsmarkt zu wappnen. Einen staatlichen Zuschuss zu den Weiterbildungen gibt es auch – die Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sich der jeweilige Arbeitgeber an den Kosten beteiligt. Dessen Anteil richtet sich nach der Größe des Betriebs.

Verschärfung der Mietpreisbremse

Ebenfalls zum Jahresbeginn wird das im Jahr 2015 eingeführte Gesetz zur Mietpreisbremse zugunsten von Mietern verschärft. Unter anderem müssen Vermieter künftig offenlegen, wie viel Miete die Vormieter gezahlt haben. So können neue Mieter leichter erkennen, ob der von ihnen verlangte Mietbetrag zu hoch ist.

Vermieter können außerdem pro Jahr nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten auf Mieter umlegen – bislang waren es elf Prozent. Zudem gilt das missbräuchliche Modernisieren, um Mieter zum Auszug zu bewegen, im Zuge der Gesetzesneuregelung als Ordnungswidrigkeit und wird mit einem hohen Bußgeld belegt.

Gesetz zur Musterfeststellungsklage

Bereits im November 2018 ist das Gesetz zur Musterfeststellungsklage in Kraft getreten. Bislang mussten Betroffene eines Schadens einzeln klagen, auch wenn mehrere Personen gleichermaßen betroffen waren.

Durch die sogenannte "Eine-für-Alle-Klage" können Verbraucherverbände nun für alle vergleichbar Betroffenen zentrale Haftungsvoraussetzungen gegenüber einem Unternehmen in einem Gerichtsverfahren klären lassen. Eine solche Musterfeststellungsklage kann durch ein Urteil oder einen Vergleich beendet werden. Unter Berufung darauf können Betroffene im Anschluss ihre individuellen Ansprüche durchsetzen.
 

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