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Gesetzesänderung Arbeitsrecht: Brückenteilzeit passiert Bundesrat

München, 23.11.2018 | 12:08 | kro

Eine Reduzierung der Arbeitszeit wird ab kommendem Jahr einfacher: Der Bundesrat hat die Einführung der Brückenteilzeit gebilligt.

Sanduhr mit LaptopAb kommendem Jahr kann eine Brückenteilzeit genommen werden.
Arbeitnehmer haben dadurch künftig die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre zu reduzieren. Nach Ablauf dieser Frist haben sie einen Anspruch darauf, in ihre Vollzeitstelle zurückzukehren.

Die Voraussetzung für den Antrag auf Brückenteilzeit ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits länger als sechs Monate besteht und keine schwerwiegenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Besondere Gründe – wie etwa die Pflege von Angehörigen – müssen dagegen nicht geltend gemacht werden.

Besondere Regelungen nach Betriebsgröße

Zur Entlastung kleinerer Betriebe mit maximal 45 Arbeitnehmern gilt der Anspruch auf Brückenteilzeit dort nicht. Zudem müssen Unternehmen mit 46 bis 200 Beschäftigten nur jedem 15. Angestellten die befristete Teilzeit gewähren.

Das Gesetz muss noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Die Bundesregierung rechnet damit, dass es zum 1. Januar 2019 in Kraft treten wird.

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