Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
rsv@check24.de
München, 23.11.2018 | 12:08 | kro
Eine Reduzierung der Arbeitszeit wird ab kommendem Jahr einfacher: Der Bundesrat hat die Einführung der Brückenteilzeit gebilligt.
Laut einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts dürfen katholische Arbeitgeber Arbeitnehmern nicht wegen einer erneuten Heirat kündigen.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Die Hinterbliebenenversorgung durch den Arbeitgeber des Verstorbenen darf nicht an die Dauer der Ehe gekoppelt sein.
Laut einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts darf der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern nicht automatisch zum Ende eines Kalenderjahrs verfallen.