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Stärkung Verbraucherrechte: Bundestag beschließt Gesetz zur Musterfeststellungsklage

München, 14.6.2018 | 12:51 | kro

Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Gesetz zur Einführung der Musterfeststellungsklage für Zivilprozesse beschlossen. Verbraucher können damit künftig einfacher und kostengünstiger zu ihrem Recht kommen. Das Gesetz wird am 1. November in Kraft treten.

Figuren an Hand umkreisen ParagraphenzeichenDie Einführung der Musterfeststellungsklage stärkt die Verbraucherrechte.
"Wer Recht hat, muss auch Recht bekommen", sagt Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. Bislang mussten Betroffene bei einem Schaden einzeln vor Gericht klagen, selbst wenn mehrere Personen in gleicher Weise betroffen waren. Viele Betroffene hätten aufgrund des Risikos, den Rechtsstreit zu verlieren und dann die Prozesskosten tragen zu müssen, davon abgesehen, ihr Recht einzuklagen, so Barley weiter.

So funktioniert die Musterfeststellungsklage

Mit der Einführung der sogenannten "Eine-für-Alle-Klage" können Verbraucherverbände künftig gegenüber einem Unternehmen zentrale Haftungsvoraussetzungen für alle vergleichbar Betroffenen in einem einzigen Gerichtsverfahren klären lassen, ohne dass diese zunächst selbst klagen müssen.

Voraussetzung hierfür ist nach Angaben des Bundesjustizministeriums, dass mindestens zehn Verbraucher von demselben Fall betroffen sind. Die Klage eines Verbraucherverbands kann dann in einem Klageregister öffentlich bekannt gemacht werden. Dort können Betroffene ihre Ansprüche gegenüber dem beklagten Unternehmen kostenlos sowie ohne Anwaltszwang anmelden.

Das Verfahren wird durchgeführt, wenn sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Betroffene melden. Die Musterfeststellungsklage kann durch einen Vergleich oder ein Urteil beendet werden. Unter Berufung darauf können die angemeldeten Verbraucher im Anschluss ihre individuellen Ansprüche durchsetzen.

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