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mehr erfahrenWährend der lineare Tarif bei Unfallversicherungen je nach Grad der dauerhaften Beeinträchtigungen klare Vorgaben für die Zahlung von Invaliditätsleistungen vorsieht, erhöhen sich die Versicherungsleistungen bei Abschluss eines Mehrleistungstarifs in überproportionaler Weise. Vergleicht man Mehrleistungstarife mit Progression, fällt vor allem die Vervielfachung der Ansprüche auf, wenn ein bestimmter Invaliditätsgrad nachgewiesen ist.
Die Untergrenze liegt vielfach bei einer Invalidität von 50 Prozent. Ab diesem Wert erfolgt eine Verdopplung der Zahlung. Ab einer Invalidität von 70 Prozent sehen die Versicherungspolicen im Regelfall eine Verdreifachung vor. In Ausnahmefällen verdreifacht sich die zu zahlende Kapitalsumme jedoch erst ab Invaliditätsgraden von 90 Prozent.
Die genaue Vervielfältigungsgrenze kann je nach Mehrleistungstarif unterschiedlich vorgesehen sein. Spürbar werden die verschiedenen Berechnungsmodelle oft erst bei höheren Invaliditätsgraden ab 25 Prozent. Die Prämienleistungen der Unfallversicherungen steigen, wenn Versicherte geringere Grenzwerte und höhere Versicherungssummen beim Mehrleistungstarif wünschen.
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