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mehr erfahrenDie gesetzliche Unfallversicherung leistet nur in ganz bestimmten Fällen. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel nur für Arbeitnehmer während ihrer Tätigkeit oder auf dem Arbeitsweg. Kinder und Jugendliche sind in der Kita und Schule, Studenten in der Universität oder auf den Wegen dorthin abgesichert.
Allerdings ereignen sich mehr als 70 Prozent aller Unfälle – laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) insgesamt rund acht Millionen jährlich – in der Freizeit. Hier greift der gesetzliche Unfallschutz nicht.
Um sich umfassend vor den finanziellen Folgen eines schweren Unfalls zu schützen, empfiehlt sich daher der Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Das gilt besonders auch für Personengruppen, die nicht oder nur bedingt über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind – etwa Rentner oder Hausfrauen und –männer.
Die private Unfallversicherung bietet einen umfassenden Versicherungsschutz, der weltweit und rund um die Uhr gilt.
Kommt es durch einen Unfall zu dauerhaften körperlichen Schäden, zahlt die private Unfallversicherung eine Invaliditätsleistung aus. Wie hoch diese Einmalzahlung ausfällt, richtet sich vor allem nach der vereinbarten Versicherungssumme (Grundsumme) sowie dem Grad der körperlichen Beeinträchtigung – dem sogenannten Invaliditätsgrad.
Um den Invaliditätsgrad zu bestimmen, greifen die Versicherer auf eine Gliedertaxe zurück. In dieser Gliedertaxe ist für jeden Körperteil und jedes Sinnesorgan ein bestimmter Invaliditätsgrad definiert. Bei einem vollständigen Verlust oder einer dauerhaften Funktionsunfähigkeit eines Körperteils erhält der Versicherte diesen Invaliditätsgrad (in Prozent) zugesprochen. Mehrere Invaliditätsgrade können sich addieren, jedoch nur bis zu einem Wert von maximal 100 Prozent.
Beispiel: So viel zahlt die Unfallversicherung aus
Als Versicherungssumme wurde 100.000 Euro vereinbart.
Verlust eines Arms: 70 %
Verlust des Gehörs (eine Seite): 30 %
Invaliditätsgrad: 100 %
Es werden 100 % der Versicherungssumme gezahlt, also 100.000 Euro (ohne Progression).
Schließt man eine Unfallversicherung ohne Progression ab, steigt die ausgezahlte Summe linear mit der Höhe der Invalidität. Beträgt die Invalidität zum Beispiel 60 Prozent, werden auch 60 Prozent der vereinbarten Grundsumme ausgezahlt.
Vereinbart man eine Progression, erhöht sich die ausgezahlte Summe ab einem bestimmten Invaliditätsgrad nochmals um einen bestimmten Faktor. Damit lässt sich vor allem bei einer hohen Invalidität die Höhe der Leistung deutlich steigern. Man hat in der Regel die Wahl zwischen verschiedenen Progressionsstaffeln – etwa 225, 350 und 500 Prozent. Anhand der Staffel kann man genau ablesen, wie viel Prozent der Versicherungssumme man bei einem festgelegten Invaliditätsgrad erhält.
Sieht der Tarif Mehrleistungen vor, erhöht sich die Versicherungssumme bei hohen Invaliditätsgraden in bestimmten Stufen. So könnte sich die Auszahlung ab einer Invalidität von 35 Prozent beispielsweise verdoppeln, ab 70 Prozent verfünffachen.
Über die Kapitalzahlung hinaus kann eine private Unfallversicherung noch weitere Leistungen umfassen. Diese sind entweder Bestandteil des Tarifs oder lassen sich als Zusatzleistungen optional vereinbaren.
Wichtige Zusatzleistungen einer Unfallversicherung sind:
Monatliche Unfallrente
Es kann eine lebenslange, monatliche Unfallrente vereinbart werden. Die meisten Versicherer zahlen diese Rente ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent aus – also nur bei schweren Unfällen. Die Unfallrente ist vergleichsweise teuer und für Erwachsene in der Regel nicht zu empfehlen.
Todesfallsumme
Kommt der Versicherte bei einem Unfall ums Leben, erhalten die Hinterbliebenen eine vereinbarte Todesfallleistung. Damit lassen sich etwa die Kosten für eine Beerdigung decken. Die Todesfallsumme bestimmt zudem meist, bis zu welcher Höhe ein möglicher Vorschuss der Versicherung gezahlt wird.
Krankenhaustagegeld
Für den Fall eines unfallbedingten Klinikaufenthalts kann ein Krankenhaustagegeld vereinbart werden. Die Versicherung zahlt dann für jeden Tag im Krankenhaus den vereinbarten Betrag aus – meist kann ein Tagegeld zwischen zehn und 50 Euro gewählt werden. Erwachsene sollten in der Regel auf ein unnötig teures Krankenhaustagegeld verzichten.
Such-, Rettungs- und Bergungskosten
Einige Tarife kommen auch für Such-, Rettungs- und Bergungskosten auf – etwa bei einer Bergung nach einem Skiunfall im Gebirge. In der Regel übernimmt die Versicherung solche Kosten bis zu einer bestimmten Höhe – je nach Tarif auch unbegrenzt.
Kosmetische Operationen
Auch die Kosten für unfallbedingte kosmetische Operationen oder Zahnersatz können je nach Tarif bis zu einer bestimmten Höhe vom Versicherungsschutz abgedeckt sein.
Übergangsleistung
Mitunter kann es einige Monate dauern, bis das endgültige Ausmaß der Unfallfolgen feststeht. Eine Übergangsleistung hilft, die Zeit zu überbrücken, bis ein Invaliditätsgrad ermittelt werden kann. Meist wird die Leistung ausgezahlt, wenn der Versicherte für mindestens sechs Monate in seiner körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist.
Die private Unfallversicherung bietet je nach Tarif weitere Zusatzleistungen an. Dazu zählt etwa die Übernahme von Kosten für eine Haushaltshilfe bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, falls der Versicherte ein minderjähriges Kind im Haushalt versorgt. Auch Tarife für Senioren beinhalten häufig Zusatzleistungen wie eine Haushalts- oder Pflegehilfe.
Die private Unfallversicherung zahlt eine Einmalleistung, wenn ein Unfall zu bleibenden körperlichen Schäden führt. Gute Tarife leisten dabei bereits ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent.
Ein Unfall liegt dann vor, wenn man durch ein „plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis“ eine Gesundheitsschädigung davonträgt. Der Unfall muss dabei unfreiwillig, also ohne Absicht, passiert sein.
Definition eines Unfalls
Im Versicherungsvertragsgesetz (§ 178 VVG) ist definiert, was man unter einem Unfall versteht:
„Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Unfreiwilligkeit wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet.“
Die körperlichen Beeinträchtigungen müssen voraussichtlich mindestens drei Jahre bestehen bleiben und eine Besserung unwahrscheinlich sein, damit die Unfallversicherung zahlt.
Die Unfallversicherung leistet:
Leistung ab 1 Prozent Invalidität
Eine Unfallversicherung sollte möglichst schon bei einem geringen Invaliditätsgrad leisten. Sonst besteht die Gefahr, dass Verbraucher nach einem Unfall leer ausgehen. Sämtliche Tarife im CHECK24-Vergleich leisten daher grundsätzlich bereits ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent.
Im Versicherungsfall hat die versicherte Person unabhängig von staatlichen oder anderen privaten Versicherungsleistungen Anspruch auf Zahlungen. Das bedeutet: Bei einem Arbeitsunfall erhält der Versicherte nicht nur die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, sondern auch die vereinbarten Leistungen seines privaten Unfallschutzes.
Die Unfallversicherung leistet nicht, wenn ein Unfall nur zu vorübergehenden körperlichen Schäden führt.
Zudem muss ein Unfall die Ursache der körperlichen Schäden sein. Wird eine Beeinträchtigung durch einen Verschleiß oder eine Krankheit ausgelöst, zahlt die Versicherung keine Leistungen aus.
Auch wenn der Versicherte einen Unfall absichtlich herbeiführt, gibt es keine Leistungen.
Außerdem gibt es in der Regel einige Ausschlüsse, die spezielle Fälle regeln, wann die Versicherung nicht zahlt. In den Versicherungsbedingungen eines Tarifs ist genau aufgeführt, welche Ausschlüsse gelten.
Kein Versicherungsschutz besteht meist für Unfälle, die:
Spezielle Tarife für Flug-, Motor-und Berufssport
Es gibt spezielle Tarife für Unfälle, die beim Flugsport (z.B. Gleitschirm- oder Drachenfliegen) oder Motorsport passieren. Auch für Berufssportler gibt es Sondertarife, die Unfälle bei der Ausübung ihres Sports absichern.
Schäden an Bandscheiben, Blutungen aus inneren Organen, Gehirnblutungen sowie Bauch- und Unterleibsbrüche sind in Basistarifen nur versichert, wenn sie durch einen Unfall, und nicht durch eine erhöhte Kraftanstrengung verursacht werden. Das gilt ebenfalls für Schäden durch Strahlen, Vergiftungen, Infektionen oder Heilmaßnahmen.
Leistungsstarke Tarife fassen den Unfallbegriff weiter
Die Definition eines Unfalls fassen leistungsstarke Tarife weiter. Sie sichern auch Unfallschäden durch eine Eigenbewegung ab – wenn man etwa beim Laufen ohne Fremdeinwirkung mit dem Knöchel umknickt.
Je höher das Unfallrisiko eines Berufs, desto höher der Beitrag der Unfallversicherung. Es gibt einzelne Berufe, die aufgrund des hohen Unfallrisikos von manchen Versicherern grundsätzlich gar nicht versichert werden.
Hierzu zählen zum Beispiel diese Berufe:
Welche Berufe versicherbar sind und welche nicht, hängt vom Berufsgruppenverzeichnis des Versicherers ab.
Die Ausschlüsse und Leistungen einer Unfallversicherung hängen stets vom gewählten Tarif ab. Daher sollten Sie vor Vertragsabschluss diese Punkte bei einem Tarifvergleich genau prüfen. Unser kostenloser Onlinerechner sowie unsere Kundenberater helfen Ihnen dabei, eine leistungsstarke und günstige Unfallversicherung zu finden.
Wenden Sie sich bei Fragen einfach an uns – unsere Kundenberater helfen Ihnen gerne per E-Mail oder Telefon weiter!
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