Leistungen der privaten Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Sie leistet bei einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung (Invalidität) nach einem Unfall – unabhängig davon, ob der Unfall in der Freizeit, im Haushalt oder im Beruf passiert.

Auf dieser Seite erhalten Sie einen umfassenden Überblick über alle Leistungen der privaten Unfallversicherung – von der Invaliditätsleistung über die Unfallrente bis hin zu Zusatzbausteinen wie Krankenhaustagegeld und Sofortleistungen.

Für wen suchen Sie eine Unfallversicherung?

Die wichtigsten Leistungen im Überblick

Die private Unfallversicherung bietet verschiedene Leistungsbausteine, die Sie je nach Bedarf kombinieren können:

  • Invaliditätsleistung: Die Kernleistung – eine Einmalzahlung bei dauerhafter körperlicher Beeinträchtigung nach einem Unfall. Die Höhe richtet sich nach dem Invaliditätsgrad und der vereinbarten Versicherungssumme.
  • Unfallrente: Eine monatliche Rentenzahlung bei schwerer Invalidität – meist ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent. Sichert die laufenden Lebenshaltungskosten.
  • Krankenhaustagegeld: Ein täglicher Betrag für jeden unfallbedingten Krankenhausaufenthalt – deckt Zusatzkosten wie Kinderbetreuung oder Zuzahlungen.
  • Todesfallleistung: Eine Einmalzahlung an die Hinterbliebenen im Falle eines Unfalltods – meist 5.000 bis 20.000 Euro für Beerdigungskosten.
  • Übergangsleistung: Eine einmalige Zahlung, wenn die Arbeitsfähigkeit nach einem Unfall für eine bestimmte Zeit (z. B. 6 Monate) eingeschränkt ist – überbrückt die Zeit bis zur Invaliditätsfeststellung.
  • Bergungs- und Rettungskosten: Übernahme von Such-, Bergungs- und Rettungskosten nach einem Unfall – besonders wichtig bei Sportunfällen in den Bergen.

Invaliditätsleistung und Progression

Die Invaliditätsleistung ist das Herzstück der Unfallversicherung. Sie wird als Einmalzahlung geleistet, wenn nach einem Unfall eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung zurückbleibt.

Die Höhe der Auszahlung wird durch drei Faktoren bestimmt:

  • Versicherungssumme (Grundsumme): Der bei Vertragsabschluss vereinbarte Betrag – Experten empfehlen das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens.
  • Gliedertaxe: Legt für jeden Körperteil und jedes Sinnesorgan einen Invaliditätsgrad fest. Mehrere Invaliditätsgrade können sich addieren – maximal jedoch bis 100 %.
  • Progression und Mehrleistungen: Erhöhen die Auszahlung bei höheren Invaliditätsgraden. Bei einer Progression von 350 % und einer Grundsumme von 100.000 € beträgt die maximale Auszahlung 350.000 €.
Tip IconEmpfehlung

Vereinbaren Sie eine Progression von mindestens 225 %, besser 350 %. So sind Sie gerade bei schweren Verletzungen deutlich besser abgesichert. Vergleichen Sie die Gliedertaxen verschiedener Anbieter – die Unterschiede können erheblich sein.

Zusatzleistungen im Detail

Neben der Invaliditätsleistung bieten viele Tarife weitere Bausteine. Entscheidend ist, ob die Leistung in Ihrer Situation einen echten Mehrwert bietet oder den Tarif nur verteuert:

Zusatzleistungen der Unfallversicherung

LeistungBeschreibungEmpfehlung
Monatliche UnfallrenteLebenslange monatliche Rente bei schwerer Invalidität – meist erst ab 50 % InvaliditätsgradFür Erwachsene vergleichsweise teuer; eher für Kinder oder als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung prüfen
TodesfallleistungEinmalzahlung an Hinterbliebene bei einem Unfalltod; kann auch die Höhe eines Vorschusses begrenzenEine geringe Summe für Bestattungskosten kann sinnvoll sein
KrankenhaustagegeldVereinbarter Betrag für jeden unfallbedingten Tag im Krankenhaus – häufig 10 bis 50 € pro TagFür Erwachsene oft verzichtbar; bei Kindern gezielt prüfen
Sofortleistung bei KnochenbrüchenEinmalzahlung bei Knochenbrüchen oder vergleichbaren Verletzungen, je nach TarifKann sinnvoll sein, ist aber meist nur eine kleinere Zusatzleistung
GenesungsgeldTäglicher Betrag während der Genesungszeit nach einem UnfallOptional
Such-, Rettungs- und BergungskostenÜbernahme von Kosten nach einem Unfall, etwa für eine Bergung im GebirgeSinnvoll, besonders bei Sport und Reisen
Kosmetische OperationenÜbernahme von Kosten für unfallbedingte kosmetische OPs oder ZahnersatzSinnvoll, vor allem für Kinder
ÜbergangsleistungEinmalzahlung, wenn die Leistungsfähigkeit über mehrere Monate stark eingeschränkt istOptional, kann die Zeit bis zur Invaliditätsfeststellung überbrücken
Reha-BeihilfeZuschuss zu Rehabilitationsmaßnahmen nach einem UnfallSinnvoll
Haushalts- oder PflegehilfeZuschuss zu Hilfe im Haushalt oder Pflegeleistungen, je nach Tarif und HöchstbetragFür Familien und Senioren interessant
EigenbewegungVersicherungsschutz bei Unfällen durch eigene Körperbewegung (z. B. Umknicken)Sehr empfehlenswert
InfektionsklauselSchutz bei Infektionskrankheiten nach Zeckenbiss oder InsektenstichEmpfehlenswert

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Die Leistungen der privaten Unfallversicherung unterscheiden sich erheblich von Anbieter zu Anbieter. Achten Sie beim Vergleich besonders auf die Gliedertaxe, die Progression und den Einschluss von Eigenbewegungen.

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Häufige Fragen

Zahlt die Unfallversicherung bei Zeckenbissen?

Infektionskrankheiten, die durch Zeckenbisse entstehen, sind bei vielen Tarifen der Unfallversicherung mitversichert. Zwar sind Zeckenbisse laut Definition kein klassischer Unfall, viele Versicherer übernehmen dennoch die Kosten für daraus entstehende gesundheitliche Schäden.

Zecken können Infektionskrankheiten wie etwa Borreliose (Lyme-Krankheit) oder FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) übertragen. Beide Krankheiten können schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben und im schlimmsten Fall sogar tödlich enden. Im Falle einer Infektion mit langfristigen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen zahlt die Versicherung einmalig die vereinbarte Leistung aus, mit der Sie beispielsweise die Kosten für eine Reha stemmen können.

In der Regel müssen Sie Unfälle so schnell wie möglich der Versicherung melden. Nach einem Zeckenbiss kann allerdings einige Zeit vergehen, bis erste Symptome auftreten und die Krankheit durch einen Arzt festgestellt wird.

Die Unfallversicherer berücksichtigen dies in der Regel. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schlägt in seinen Musterbedingungen vor, dass die Frist für die Meldung eines Zeckenbisses erst mit der ersten Diagnose durch einen Arzt beginnen sollte.

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    Quelle: CHECK24 Unfallversicherungs-Vergleich, Berechnung von 06/2026