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mehr erfahrenDie gesetzliche Unfallversicherung leistet nur in ganz bestimmten Fällen. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel nur für Arbeitnehmer während ihrer Tätigkeit oder auf dem Arbeitsweg. Kinder und Jugendliche sind in der Kita und Schule, Studenten in der Universität oder auf den Wegen dorthin abgesichert.
Allerdings ereignen sich mehr als 70 Prozent aller Unfälle – laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) insgesamt rund acht Millionen jährlich – in der Freizeit. Hier greift der gesetzliche Unfallschutz nicht.
Um sich umfassend vor den finanziellen Folgen eines schweren Unfalls zu schützen, empfiehlt sich daher der Abschluss einer privaten Unfallversicherung.
Kommt es durch einen Unfall zu dauerhaften körperlichen Schäden, zahlt die private Unfallversicherung eine Invaliditätsleistung aus. Wie hoch diese Einmalzahlung ausfällt, richtet sich vor allem nach der vereinbarten Versicherungssumme sowie dem Grad der körperlichen Beeinträchtigung – dem sogenannten Invaliditätsgrad.
Um den Invaliditätsgrad zu bestimmen, greifen die Versicherer auf eine Gliedertaxe zurück. In dieser Gliedertaxe ist für jeden Körperteil und jedes Sinnesorgan ein bestimmter Invaliditätsgrad definiert. Bei einem vollständigen Verlust oder einer dauerhaften Funktionsunfähigkeit eines Körperteils erhält der Versicherte diesen Invaliditätsgrad (in Prozent) zugesprochen. Mehrere Invaliditätsgrade können sich addieren, jedoch nur bis zu einem Wert von maximal 100 Prozent.
Beispiel: So viel zahlt die Unfallversicherung aus
Als Versicherungssumme wurde 100.000 Euro vereinbart.
Verlust eines Arms: 70 %
Verlust des Gehörs (eine Seite): 30 %
Invaliditätsgrad: 100 %
Es werden 100 % der Versicherungssumme gezahlt, also 100.000 Euro (ohne Progression).
Hat man eine Progression vereinbart, erhöht sich die ausgezahlte Summe nochmals um einen bestimmten Faktor. Damit lässt sich vor allem bei einer hohen Invalidität die Höhe der Leistung deutlich steigern.
Über die Kapitalzahlung hinaus kann eine private Unfallversicherung noch weitere Leistungen umfassen. Diese sind entweder Bestandteil des Tarifs oder lassen sich als Zusatzleistungen optional vereinbaren.
Wichtige Zusatzleistungen einer Unfallversicherung sind:
Monatliche Unfallrente
Es kann eine lebenslange, monatliche Unfallrente vereinbart werden. Die meisten Versicherer zahlen diese Rente ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent aus – also nur bei schweren Unfällen. Die Unfallrente ist vergleichsweise teuer und für Erwachsene in der Regel nicht zu empfehlen.
Todesfallsumme
Kommt der Versicherte bei einem Unfall ums Leben, erhalten die Hinterbliebenen eine vereinbarte Todesfallleistung. Damit lassen sich etwa die Kosten für eine Beerdigung decken. Die Todesfallsumme bestimmt zudem meist, bis zu welcher Höhe ein möglicher Vorschuss der Versicherung gezahlt wird.
Krankenhaustagegeld
Für den Fall eines unfallbedingten Klinikaufenthalts kann ein Krankenhaustagegeld vereinbart werden. Die Versicherung zahlt dann für jeden Tag im Krankenhaus den vereinbarten Betrag aus – meist kann ein Tagegeld zwischen zehn und 50 Euro gewählt werden. Erwachsene sollten in der Regel auf ein unnötig teures Krankenhaustagegeld verzichten.
Such-, Rettungs- und Bergungskosten
Einige Tarife kommen auch für Such-, Rettungs- und Bergungskosten auf – etwa bei einer Bergung nach einem Skiunfall im Gebirge. In der Regel übernimmt die Versicherung solche Kosten bis zu einer bestimmten Höhe – je nach Tarif auch unbegrenzt.
Kosmetische Operationen
Auch die Kosten für unfallbedingte kosmetische Operationen oder Zahnersatz können je nach Tarif bis zu einer bestimmten Höhe vom Versicherungsschutz abgedeckt sein.
Übergangsleistung
Mitunter kann es einige Monate dauern, bis das endgültige Ausmaß der Unfallfolgen feststeht. Eine Übergangsleistung hilft, die Zeit zu überbrücken, bis ein Invaliditätsgrad ermittelt werden kann. Meist wird die Leistung ausgezahlt, wenn der Versicherte für mindestens sechs Monate in seiner körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist.
Die private Unfallversicherung zahlt eine Einmalleistung, wenn ein Unfall zu bleibenden körperlichen Schäden führt. Gute Tarife leisten dabei bereits ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent.
Ein Unfall liegt dann vor, wenn man durch ein „plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis“ eine Gesundheitsschädigung davonträgt. Der Unfall muss dabei unfreiwillig, also ohne Absicht, passiert sein.
Definition eines Unfalls
Im Versicherungsvertragsgesetz (§ 178 VVG) ist definiert, was man unter einem Unfall versteht:
„Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Unfreiwilligkeit wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet.“
Die körperlichen Beeinträchtigungen müssen voraussichtlich mindestens drei Jahre bestehen bleiben und eine Besserung unwahrscheinlich sein, damit die Unfallversicherung zahlt.
Die Unfallversicherung leistet:
Leistung ab 1 Prozent Invalidität
Eine Unfallversicherung sollte möglichst schon bei einem geringen Invaliditätsgrad leisten. Sonst besteht die Gefahr, dass Verbraucher nach einem Unfall leer ausgehen. Sämtliche Tarife im CHECK24-Vergleich leisten daher grundsätzlich bereits ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent.
Die Unfallversicherung leistet nicht, wenn ein Unfall nur zu vorübergehenden körperlichen Schäden führt.
Zudem muss ein Unfall die Ursache der körperlichen Schäden sein. Wird eine Beeinträchtigung durch einen Verschleiß oder eine Krankheit ausgelöst, zahlt die Versicherung keine Leistungen aus.
Auch wenn der Versicherte einen Unfall absichtlich herbeiführt, gibt es keine Leistungen.
Außerdem gibt es in der Regel weitere Ausschlüsse, die spezielle Fälle regeln, wann die Versicherung nicht zahlt. Darunter fallen beispielsweise Unfälle durch einen epileptischen Anfall, bei einer Straftat, einem Kriegsereignis oder beim Führen eines Luftfahrzeugs. In den Versicherungsbedingungen eines Tarifs ist genau aufgeführt, welche Ausschlüsse gelten.
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