Die wichtigsten Leistungen im Überblick
Die private Unfallversicherung bietet verschiedene Leistungsbausteine, die Sie je nach Bedarf kombinieren können:
- Invaliditätsleistung: Die Kernleistung – eine Einmalzahlung bei dauerhafter körperlicher Beeinträchtigung nach einem Unfall. Die Höhe richtet sich nach dem Invaliditätsgrad und der vereinbarten Versicherungssumme.
- Unfallrente: Eine monatliche Rentenzahlung bei schwerer Invalidität – meist ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent. Sichert die laufenden Lebenshaltungskosten.
- Krankenhaustagegeld: Ein täglicher Betrag für jeden unfallbedingten Krankenhausaufenthalt – deckt Zusatzkosten wie Kinderbetreuung oder Zuzahlungen.
- Todesfallleistung: Eine Einmalzahlung an die Hinterbliebenen im Falle eines Unfalltods – meist 5.000 bis 20.000 Euro für Beerdigungskosten.
- Übergangsleistung: Eine einmalige Zahlung, wenn die Arbeitsfähigkeit nach einem Unfall für eine bestimmte Zeit (z. B. 6 Monate) eingeschränkt ist – überbrückt die Zeit bis zur Invaliditätsfeststellung.
- Bergungs- und Rettungskosten: Übernahme von Such-, Bergungs- und Rettungskosten nach einem Unfall – besonders wichtig bei Sportunfällen in den Bergen.
Invaliditätsleistung und Progression
Die Invaliditätsleistung ist das Herzstück der Unfallversicherung. Sie wird als Einmalzahlung geleistet, wenn nach einem Unfall eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung zurückbleibt.
Die Höhe der Auszahlung wird durch drei Faktoren bestimmt:
- Versicherungssumme (Grundsumme): Der bei Vertragsabschluss vereinbarte Betrag – Experten empfehlen das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens.
- Gliedertaxe: Legt für jeden Körperteil und jedes Sinnesorgan einen Invaliditätsgrad fest. Mehrere Invaliditätsgrade können sich addieren – maximal jedoch bis 100 %.
- Progression und Mehrleistungen: Erhöhen die Auszahlung bei höheren Invaliditätsgraden. Bei einer Progression von 350 % und einer Grundsumme von 100.000 € beträgt die maximale Auszahlung 350.000 €.
Vereinbaren Sie eine Progression von mindestens 225 %, besser 350 %. So sind Sie gerade bei schweren Verletzungen deutlich besser abgesichert. Vergleichen Sie die Gliedertaxen verschiedener Anbieter – die Unterschiede können erheblich sein.
Zusatzleistungen im Detail
Neben der Invaliditätsleistung bieten viele Tarife weitere Bausteine. Entscheidend ist, ob die Leistung in Ihrer Situation einen echten Mehrwert bietet oder den Tarif nur verteuert:
Zusatzleistungen der Unfallversicherung
| Leistung | Beschreibung | Empfehlung |
|---|---|---|
| Monatliche Unfallrente | Lebenslange monatliche Rente bei schwerer Invalidität – meist erst ab 50 % Invaliditätsgrad | Für Erwachsene vergleichsweise teuer; eher für Kinder oder als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung prüfen |
| Todesfallleistung | Einmalzahlung an Hinterbliebene bei einem Unfalltod; kann auch die Höhe eines Vorschusses begrenzen | Eine geringe Summe für Bestattungskosten kann sinnvoll sein |
| Krankenhaustagegeld | Vereinbarter Betrag für jeden unfallbedingten Tag im Krankenhaus – häufig 10 bis 50 € pro Tag | Für Erwachsene oft verzichtbar; bei Kindern gezielt prüfen |
| Sofortleistung bei Knochenbrüchen | Einmalzahlung bei Knochenbrüchen oder vergleichbaren Verletzungen, je nach Tarif | Kann sinnvoll sein, ist aber meist nur eine kleinere Zusatzleistung |
| Genesungsgeld | Täglicher Betrag während der Genesungszeit nach einem Unfall | Optional |
| Such-, Rettungs- und Bergungskosten | Übernahme von Kosten nach einem Unfall, etwa für eine Bergung im Gebirge | Sinnvoll, besonders bei Sport und Reisen |
| Kosmetische Operationen | Übernahme von Kosten für unfallbedingte kosmetische OPs oder Zahnersatz | Sinnvoll, vor allem für Kinder |
| Übergangsleistung | Einmalzahlung, wenn die Leistungsfähigkeit über mehrere Monate stark eingeschränkt ist | Optional, kann die Zeit bis zur Invaliditätsfeststellung überbrücken |
| Reha-Beihilfe | Zuschuss zu Rehabilitationsmaßnahmen nach einem Unfall | Sinnvoll |
| Haushalts- oder Pflegehilfe | Zuschuss zu Hilfe im Haushalt oder Pflegeleistungen, je nach Tarif und Höchstbetrag | Für Familien und Senioren interessant |
| Eigenbewegung | Versicherungsschutz bei Unfällen durch eigene Körperbewegung (z. B. Umknicken) | Sehr empfehlenswert |
| Infektionsklausel | Schutz bei Infektionskrankheiten nach Zeckenbiss oder Insektenstich | Empfehlenswert |
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Die Leistungen der privaten Unfallversicherung unterscheiden sich erheblich von Anbieter zu Anbieter. Achten Sie beim Vergleich besonders auf die Gliedertaxe, die Progression und den Einschluss von Eigenbewegungen.
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Häufige Fragen
Zahlt die Unfallversicherung bei Zeckenbissen?
Infektionskrankheiten, die durch Zeckenbisse entstehen, sind bei vielen Tarifen der Unfallversicherung mitversichert. Zwar sind Zeckenbisse laut Definition kein klassischer Unfall, viele Versicherer übernehmen dennoch die Kosten für daraus entstehende gesundheitliche Schäden.
Zecken können Infektionskrankheiten wie etwa Borreliose (Lyme-Krankheit) oder FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) übertragen. Beide Krankheiten können schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben und im schlimmsten Fall sogar tödlich enden. Im Falle einer Infektion mit langfristigen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen zahlt die Versicherung einmalig die vereinbarte Leistung aus, mit der Sie beispielsweise die Kosten für eine Reha stemmen können.
In der Regel müssen Sie Unfälle so schnell wie möglich der Versicherung melden. Nach einem Zeckenbiss kann allerdings einige Zeit vergehen, bis erste Symptome auftreten und die Krankheit durch einen Arzt festgestellt wird.
Die Unfallversicherer berücksichtigen dies in der Regel. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schlägt in seinen Musterbedingungen vor, dass die Frist für die Meldung eines Zeckenbisses erst mit der ersten Diagnose durch einen Arzt beginnen sollte.