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mehr erfahrenMit einer privaten Unfallversicherung lassen sich die Lücken des gesetzlichen Unfallschutzes individuell schließen. Insbesondere für Personengruppen, die nicht oder nur bedingt über eine gesetzliche Unfallkasse versichert sind, etwa Rentner sowie Hausfrauen und -männer, leistet die private Unfallversicherung einen wichtigen Beitrag zu einer umfassenden Vorsorge.
Kurz gesagt: Erleidet die versicherte Person aufgrund eines Freizeit- oder Berufsunfalls einen dauerhaften Gesundheitsschaden, besteht im Versicherungsfall ein Leistungsanspruch.
Geltungsbereich: Der private Unfallschutz ist weltweit rund um die Uhr wirksam. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die versicherte Person in ein gefährliches Krisen- oder Kriegsgebiet verreist. Prinzipiell besteht ab Vertragsbeginn ein Anspruch auf Versicherungsleistungen.
Wichtig: Im Versicherungsfall hat die versicherte Person unabhängig von staatlichen oder anderen privaten Versicherungsleistungen Anspruch auf Leistungen. Das bedeutet: Bei einem Arbeitsunfall erhält der Versicherte nicht nur die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, sondern auch die vereinbarten Leistungen des privaten Unfallschutzes.
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