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mehr erfahrenWenn der Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung verstirbt und die einzige versicherte Person war, erlischt der Vertrag automatisch.
Sollte der Verstorbene hingegen nur der Versicherungsnehmer gewesen sein, kann die versicherte Person den Vertrag übernehmen – das ist besonders bei Paar- und Familienunfallversicherungen wichtig.
Unfalltod innerhalb von 48 Stunden melden
War der Versicherungsnehmer die versicherte Person, muss ein Unfalltod innerhalb von 48 Stunden der Versicherung gemeldet werden. Sie prüft dann, ob eine vereinbarte Todesfallleistung an den Bezugsberechtigten ausgezahlt wird.
Abhängig vom Tarif kann es sein, dass ein mitversicherter Partner bis zur nächsten Beitragsfälligkeit kostenlos versichert ist und danach automatisch Versicherungsnehmer wird. Er kann in diesem Fall jedoch unter Einhaltung der regulären Kündigungsfrist die Unfallversicherung kündigen, um etwa bei einem anderen Anbieter einen neuen Vertrag abzuschließen.
War über die Unfallversicherung ein Kind abgesichert, wird es in der Regel beim Tod des Elternteils kostenlos weiter versichert. Meist gilt dieser Versicherungsschutz ohne Beitragszahlung bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Der gesetzliche Vertreter des Kindes – also meist der hinterbliebene Partner – wird Versicherungsnehmer des Vertrags.
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