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Wenn der Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung verstirbt und die einzige versicherte Person war, erlischt der Vertrag automatisch. Sollte der Verstorbene hingegen nur der Versicherungsnehmer gewesen sein, kann die versicherte Person den Vertrag übernehmen – das ist besonders bei Paar- und Familienunfallversicherungen wichtig.
Der Hinterbliebene beziehungsweise die versicherte Person ist meist bis zur nächsten Beitragsfälligkeit kostenlos versichert, hat allerdings die Möglichkeit, den Tarif zu wechseln oder unter Einhaltung der regulären Kündigungsfrist die Unfallversicherung zu kündigen, um zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Hinterlässt der verstorbene Versicherungsnehmer ein Kind, welches mitversichert war, wird die Unfallversicherung meist bis zu einem bestimmten Alter beitragsfrei weitergeführt.
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