Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Jahresrückblick: Die wichtigsten Veränderungen in der Pflege 2017

München, 29.12.2017 | 08:37 | are

In nur wenigen Tagen ist das Jahr 2017 zu Ende. Gerade in der Pflege gab es in diesem Jahr viele Neuerungen und politische Diskussionen. Wir haben das Jahr Revue passieren lassen und die wichtigsten Themen zusammengefasst.

Pfleger kümmert sich um Seniorin mit Rollator.Seit dem Inkrafttreten der Pflegereform haben mehr Menschen einen Anspruch auf Pflegeleistungen.
Egal ob Pflegereform, Pflegenotstand oder Pflegemindestlohn: An sozialpolitischen Veränderungen und Diskussionen hat es im Jahr 2017 in der Pflege nicht gefehlt.

Die größte Neuerung für Pflegebedürftige im letzten Jahr war das Inkrafttreten des dritten Pflegestärkungsgesetzes. Die bisher geltenden drei Pflegestufen wurden mit dem Gesetz am 1. Januar 2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt. Pflegebedürftigen mit einer Pflegestufe wurde automatisch ein Pflegegrad zuerkannt. Auch das Begutachtungssystem bei Neuanträgen läuft seither nach geänderten Standards ab.

Was sich 2018 ändert: Die Pflegekassen mussten einem Antragsteller vor der Reform innerhalb von fünf Wochen mitteilen, wie über seinen Antrag entschieden wurde. Diese Frist war 2017 ausgesetzt – ab 1. Januar 2018 gilt sie wieder.
 

Zahl der Pflegebedürftigen steigt rasant an 

Durch die Reform ist die Zahl der Pflegebedürftigen stark angestiegen. So waren Ende Juni 2017 bereits knapp 13 Prozent mehr Pflegebedürftige registriert als Ende 2016 – insgesamt rund 3,1 Millionen Menschen. Vor allem Demenzkranke profitieren von der Reform und erhalten jetzt einfacher Leistungen als zuvor.

Gleichzeitig ließ das Pflegestärkungsgesetz die Ausgaben der Pflegekassen in die Höhe schnellen. Im ersten Halbjahr sind sie um rund 20 Prozent auf 17 Milliarden Euro angestiegen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe wertete den Anstieg der Leistungen als Erfolg der Reform.

Was sich 2018 ändert: Zusätzliche Leistungen gibt es für Pflegebedürftige auch ab dem 1. Juli 2018. Dann haben Pflegebedürftige in der gesetzlichen Krankenversicherung einen erweiterten Anspruch auf zahnärztliche Vorsorge. Zweimal im Jahr stehen ihnen eine Entfernung harter Zahnbeläge sowie eine Beratung zur richtigen Mundhygiene zu.
 

Diskussion um Pflegenotstand

Neben den positiven Entwicklungen durch die Reform entbrannte vor der Bundestagswahl 2017 eine Diskussion um einen Pflegenotstand in Deutschland. Als der Krankenpflege-Azubi Alexander Jorde das fehlende Engagement von Kanzlerin Merkel im TV kritisierte, wurde das Thema Pflege zum Wahlkampfthema.

Fehlende Pflegekräfte und eine Überlastung beschäftigter Pflegekräfte waren in diesem Zuge die wichtigsten Probleme, die in den Wahlprogrammen der Parteien behandelt wurden. Welche Schritte die künftige Regierung 2018 einleiten wird, bleibt abzuwarten.
 

Reform der Pflegeausbildung

Um vor allem mehr Fachkräfte für Pflegeberufe zu gewinnen, hat der Bundestag Mitte des Jahres bereits eine Reform der Pflegeausbildung beschlossen. Kinder-, Kranken- und Altenpfleger durchlaufen danach eine gemeinsame Grundausbildung und können sich im dritten Jahr spezialisieren. Ab 2020 sollen die ersten Auszubildenden diese neue Ausbildung beginnen.

Gleichzeitig wurde der Pflegemindestlohn zum 1. November 2017 angehoben. Am 1. Januar 2018 wird er erneut steigen: auf 10,55 Euro im Westen und 10,05 Euro im Osten Deutschlands. Damit liegt der Pflegemindestlohn über dem gesetzlichen Mindestlohn. Für Pflegekräfte, die in Privathaushalten beschäftigt sind, gelten die Bestimmungen allerdings nicht.

Weitere Nachrichten zum Thema Pflegeversicherung