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München, 15.3.2018 | 07:30 | mst
Am 15. März ist der Tag der Rückengesundheit. Viele Deutsche „haben Rücken“. Wer Schmerzen vorbeugen möchte, kann einen speziellen Gesundheitskurs belegen. Oft zahlt die Krankenkasse einen Teil der Kosten.
Rückenschmerzen zählen zu den häufigsten Volksleiden. Im Schnitt geht jeder fünfte gesetzlich Versicherte mindestens einmal im Jahr deswegen zum Arzt. Regelmäßige Bewegung und Sport können vielen Beschwerden vorbeugen, auch mit speziellen Kursen lässt sich der Rücken gezielt stärken.
Was längst nicht alle wissen: Die Krankenkassen beteiligen sich in der Regel an den Kosten für solche Gesundheitskurse. So können Versicherte etwa eine Rückenschule besuchen und von ihrer Kasse einen Teil der Kosten zurückerstattet bekommen.
Das ist allerdings keine vorgeschriebene Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kursgebühren als freiwillige Zusatzleistung.
Manchmal haben die Kassen eigene Kurse im Angebot. Einige Kassen bieten auch Online-Kurse, die zu Hause durchgeführt werden können und für Versicherte kostenlos sind. Meist erstatten sie zudem Fremdkurse, sofern die Angebote von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert worden sind.
Die Prüfstelle überprüft die Angebote darauf, ob sie bestimmte Qualitätskriterien erfüllen und thematisch eine abgeschlossene Einheit bilden. Dauerhafte Angebote – etwa im Fitness-Studio – bezahlen die Kassen nicht. In der Regel gibt es bei einem Kurs acht bis zwölf Übungseinheiten.
Versicherte können nach Gesundheitskursen in ihrer Nähe über eine zentrale Datenbank der Prüfstelle suchen. Die Datenbank lässt sich meist über die Internetseite der eigenen Krankenkasse aufrufen.
Ob und wie viel eine Kasse für Gesundheitskurse zahlt, legt sie selbst fest. So erstattet die hkk 80 Prozent der Kosten bis zu 200 Euro im Kalenderjahr (maximal zweimal 100 Euro).
Die BKK firmus bezuschusst Kurse mit 90 Prozent und maximal 206 Euro jährlich (zweimal 103 Euro pro Kurs). Die Techniker Krankenkasse (TK) erstattet die Kosten zu 80 Prozent (maximal zweimal 75 Euro). Bei der AOK Bayern und der Barmer werden die kompletten Kosten bis maximal 150 Euro (75 Euro für zwei Kurse) übernommen.
Manche Kassen zeigen sich besonders großzügig: So bezuschusst etwa die Bahn-BKK Kurse zu 80 Prozent bis zu einer Höhe von 300 Euro jährlich (zwei Kurse je 150 Euro), die Actimonda erstattet die kompletten Kosten bis zur gleichen Höhe von 300 Euro für zwei Kurse.
Wer die Krankenkasse wechselt, sollte auf die Höhe der Erstattung achten, wenn er solche Gesundheitskurse besuchen möchte. Denn nicht nur die Höhe des Zusatzbeitrags ist dafür entscheidend, welche Kasse man wählen sollte.
Bei der Wahl sollte man ebenfalls auf die freiwilligen Zusatzleistungen achten. Wie viel die Kasse etwa für Gesundheitskurse, professionelle Zahnreinigungen oder Impfungen leistet, kann entscheidend dafür sein, ob sie für den Versicherten die richtige Wahl ist.
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen sich ab dem 1. Januar 2025 auf deutlich höhere Beiträge einstellen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag soll voraussichtlich um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent steigen.
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