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Günstigerer Strom für Wärmepumpen

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Wärmepumpen sind eine umweltfreundliche und effiziente Möglichkeit, Gebäude zu heizen. Die Betriebskosten hängen jedoch stark vom Strompreis ab. In Deutschland gibt es jetzt eine neue Regelung, die den Strom für Wärmepumpen günstiger macht.

Das Wichtigste zum günstigeren Wärmepumpenstrom

  1. Wärmepumpenstrom soll künftig automatisch günstiger sein.
  2. Es gibt schon spezielle, günstigere Stromtarife für Wärmepumpen, allerdings sind diese meist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
  3. Die Bundesnetzagentur hat zwei Entlastungsmöglichkeiten veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2024 geringere Kosten für Wärmepumpen ermöglichen.

Das gilt für Wärmepumpen ab dem 1. Januar 2024

Besitzer von neuen Wärmepumpen ab dem 1. Januar 2024 müssen sich keine Gedanken mehr über spezielle Stromtarife machen, denn diese gelten nun automatisch. Allerdings gibt es eine wichtige Änderung: Wärmepumpen mit einer Leistung über 4,2 kW müssen sich vom Netzbetreiber steuern lassen. Das bedeutet, bei einer Überlastung des Stromnetzes kann der Netzbetreiber die Leistung der Wärmepumpe vorübergehend reduzieren, aber nicht vollständig abschalten.

Dafür ist ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) erforderlich, das die Leistung der Wärmepumpe steuert. Es wird jedoch eine Übergangszeit geben, bis diese Technik überall verfügbar ist. Fast alle neuen Wärmepumpen fallen unter diese Regelung, da auch zusätzliche Heizstäbe berücksichtigt werden.

Der Vorteil für die Verbraucher: Der Netzbetreiber darf den Anschluss einer neuen Wärmepumpe nicht wegen lokaler Überlastungen verzögern und die Haushalte profitieren von reduzierten Netzentgelten. Verbraucher können dabei zwischen zwei Berechnungsmodulen wählen, die von der Bundesnetzagentur bereitgestellt werden.

Berechnungsmodule im Überblick

  Modul 1 Modul 2

Rabatt Art

pauschal prozentual (mengenabhängig)

Berechnung

Pauschale Mehrkostenausgleich + individuelle Stabilitätsprämie (insgesamt 110 - 190 € p.a.) Reduzierung des Netzentgelts auf 40 Prozent je kWh

Zähler

bisher kein separater Zähler notwendig separater Zähler zwingend notwendig

Zugang

standardmäßig hinterlegt muss aktiv beauftragt werden

 

Modul 1 – pauschaler Rabatt

Im ersten Fall gibt es einen pauschalen Rabatt auf den Wärmepumpenstrom, unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch. Dieser Rabatt besteht aus zwei Teilen:

  1. Ausgleich für Mehrkosten: Es gibt 80 Euro als Ausgleich für die Kosten des intelligenten Zählers und der Steuerbox.
  2. Stabilitätsprämie: Diese Prämie basiert auf einem durchschnittlichen Verbrauch von 3750 Kilowattstunden pro Jahr, einem Stabilitätsfaktor von 0,2 und dem Arbeitspreis des lokalen Netzbetreibers. Bei einem Arbeitspreis von 9 Cent pro Kilowattstunde entspräche das etwa 67,50 Euro jährlich.

Bei dem durchschnittlichen Arbeitspreis von 9 Cent pro kWh wäre das insgesamt eine Pauschale von 150 Euro pro Jahr. Die tatsächliche Höhe kann zwischen 110 und 190 Euro pro Jahr schwanken, je nach Region und Netzbetreiber.

Dieses Modell ist automatisch beim Netzbetreiber hinterlegt. Sie müssen nichts weiter tun und benötigen keinen separaten Zähler. Es ist derzeit noch keine intelligente Messtechnik erforderlich, aber ab 2025 müssen Haushalte mit einem Verbrauch über 6000 Kilowattstunden pro Jahr mit einem Smart Meter ausgestattet sein. Eine Übergangszeit bis 2031 ist eingeplant, sodass die Umstellung schrittweise erfolgt.

Modul 2 – prozentualer Rabatt

Das Modul 2 beinhaltet eine prozentuale Reduzierung des jeweiligen Netzentgeltes um 60 Prozent.

Technische Voraussetzung hierfür ist ein separater Zähler, um den Verbrauch der Wärmepumpe abzurechnen.

Was das bedeutet, lässt sich an einem Beispiel festmachen. Dafür bleiben wir bei einem Arbeitspreis von 9 Cent. Der auf 40 Prozent reduzierte Arbeitspreis liegt dann bei 3,6 Cent pro kWh. 

Geht man davon aus, dass man mit seiner Wärmepumpe auf einen Jahresverbrauch von 5.000 kWh kommt, würde man etwa 270 Euro Jahr sparen. Obendrein würde der Grundpreis für den zweiten Zähler entfallen. Im vergangenen Jahr lag dieser bei durchschnittlich 66 Euro. Damit wäre man bei einer Reduzierung von 336 Euro – ausgehend von einem Verbrauch von 5.000 kWh.

Das müssen Sie jetzt tun

Wenn Sie erst ab 2024 eine Wärmepumpe besitzen, müssen Sie nichts weiter tun, um von dem neuen System zu profitieren. Der Netzbetreiber kümmert sich um alles und sorgt dafür, dass Sie die Vorteile nutzen können.

Wenn Sie das Modul 2 bevorzugen, müssen Sie sich jedoch aktiv bei Ihrem Stromanbieter melden, um die prozentuale Vergünstigung wahrzunehmen. Vergessen Sie dabei nicht, dass für das Modul 2 ein separater Zähler zwingend notwendig ist.

Das gilt für bereits gesteuerte Bestandsgeräte

Wenn Ihre Wärmepumpe bereits vor dem 1. Januar 2024 steuerbar war und Sie einen zweiten Zähler installiert haben, können Sie die alte Regelung gemäß § 14a bis zum 31. Dezember 2028 weiterhin nutzen. Danach fällt Ihre Anlage automatisch unter die neue Regelung nach § 14a EnWG. Sie haben jedoch die Möglichkeit, freiwillig früher auf die neuen Berechnungsvarianten umzusteigen. Dafür müssen Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber melden und die netzorientierte Steuerung vereinbaren.

Wenn Sie Ihre Anlage bisher ohne Steuerung und zweiten Zähler betrieben haben, können Sie das auch in Zukunft so tun. Es besteht keine Verpflichtung, in das neue System einzusteigen. Es besteht die Möglichkeit, freiwillig in die neue Regelung zu wechseln. Diese Entscheidung ist jedoch verbindlich und ein Zurückwechseln ist dann nicht mehr möglich.


Energieexpertin Marie Gottschall
Marie Gottschall
CHECK24 Energieexpertin
Letzte Änderung am 05.06.2024
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