Was ist Photovoltaik und wie wird die Technologie genutzt? Was muss ich als Betreiber einer Solaranlage beachten? Wie viel kostet eine Photovoltaikanlage? Diese und weitere Fragen rund um das Thema Photovoltaik beantworten wir in unserem Ratgeber.
Unter Photovoltaik versteht man die Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische Energie mittels Solarzellen. Solarenergie gehört zu den erneuerbaren Energien. Photovoltaik wird weltweit zur Stromerzeugung genutzt. Laut Internationaler Energieagentur (IEA) wird die Stromerzeugung aus Photovoltaik bis 2030 ein Drittel des weltweiten Strombedarfs decken. Konkret soll die Stromerzeugung aus Solarenergie von derzeit 664 auf 4.813 Terawattstunden anwachsen.
Wer seine Photovoltaikanlage bereits zwischen dem 01.01.2009 und 31.03.2012 in Betrieb genommen hat, erhält nicht nur für den eingespeisten Strom eine Einspeisevergütung, sondern auch für den selbst verbrauchten Strom.
Seit 01.04.2012 gelten neue Regelungen für den Eigenverbrauch. Wer heute eine Photovoltaikanlage in Betrieb nimmt, erhält für den selbst verbrauchten Strom keine Einspeisevergütung mehr, dennoch lohnt sich der Eigenverbrauch für Anlagenbetreiber. Der selbst erzeugte Strom ist nämlich viel billiger als der Strom aus dem Netz. Wer selbst Strom erzeugt und ihn direkt im eigenen Haushalt verbraucht, schützt sich zudem vor steigenden Strompreisen. Mit selbst erzeugtem Solarstrom sparen Verbraucher Geld und schonen die Umwelt. Je mehr Solaranlagen auf privaten Dächern gebaut werden, desto weniger müssen neue Stromtrassen gebaut werden. Eine Solaranlage zu installieren, ist nur eine Maßnahme für Verbraucher, die energieeffizient bauen und sanieren möchten.
Nein. Seit dem 01. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage vollständig, auch auf selbst verbrauchten Solarstrom. Damit müssen Sie als Verbraucher unabhängig von der Anlagengröße keine EEG-Umlage mehr auf den Eigenverbrauch zahlen. Frühere Regelungen, wonach Betreiber von Photovoltaikanlagen mit mehr als 10 kWp Leistung die Umlage anteilig entrichten mussten, sind damit hinfällig. Das gilt auch für größere Anlagen, etwa auf Mehrfamilienhäusern oder gewerblich genutzten Gebäuden.
Eine Komplettanlage besteht aus folgenden Komponenten:
Die Kosten für eine Photovoltaikanlage werden immer günstiger. Eine komplette Solaranlage kostet für ein kleines Dach oder auf einem Tiny House (25 qm) etwa 5.400 Euro. Der tatsächliche Preis hängt von unterschiedlichen Preisfaktoren ab. Die Montagekosten hängen von der Dachform und von der Dacheindeckung ab. Zudem ist entscheidend, wie gut das Dach zugänglich ist. Ist es schwer zugänglich, muss ein Gerüst aufgestellt werden, dadurch entstehen zusätzliche Kosten. Mittlerweile gibt es viele Photovoltaik-Anbieter. Die Preise für die Solarmodule und Wechselrichter variieren je nach Firmenmarke. Natürlich erhebt auch jeder Fachbetrieb für die Installation unterschiedlich hohe Preise. Hier gibt es große regionale Unterschiede. Viele Firmen bieten spezielle Photovoltaik-Rechner an, um die genauen Kosten zu ermitteln.
Dachgröße | Kosten pro qm | Kosten für Solaranlage |
---|---|---|
Kleines Dach (25 qm) | ca. 216 Euro | ca. 5.400 Euro |
Mittleres Dach (50 qm) | ca. 180 Euro | ca. 9.000 Euro |
Großes Dach (72 qm) | ca. 172 Euro | ca. 12.900 Euro |
Eine mittelgroße Photovoltaikanlage (bis circa 10 kWp Leistung) mit optimaler Ausrichtung nach Süden lohnt sich nach etwa zwölf Jahren. Sie müssen mit einer Amortisationszeit von mindestens 10 Jahren rechnen. Wenn Sie Solarstrom für den Eigenverbrauch nutzen, ist eine Photovoltaikanlage besonders lukrativ für Sie. Denn Sie können Solarstrom deutlich günstiger erzeugen, als dieser von den Netzbetreibern angeboten wird. Da die Strompreise immer höher und die Solarmodule gleichzeitig immer günstiger werden, lohnt sich eine Solaranlage auch 2025 für Sie. Damit der Solarstrom auch genutzt werden kann, wenn niemand zu Hause ist, sollte ein Speicher installiert werden. Sie müssen die Finanzierung der Solaranlage inklusive Montage und Speicher nicht alleine stemmen, es gibt zahlreiche Möglichkeiten der Förderung.
Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankert und wird durch den Zeitpunkt festgelegt, zu dem Sie Ihre PV-Anlage in Betrieb nehmen. Diese Vergütung ist dann für 20 Jahre garantiert und bleibt immer gleich.
Die Höhe Ihrer Einspeisevergütung ist von folgenden Faktoren abhängig:
Seit einer wichtigen Änderung des EEG im Jahr 2022 gelten vereinfachte Regeln: Die Einspeisevergütung ist seitdem stabilisiert, sie sinkt nur noch alle 6 Monate um 1 %. Im Jahr 2025 erhalten Sie z. B. für eine Volleinspeiseanlage bis 10 kWp etwa 12,60 ct/kWh (bei Inbetriebnahme ab Februar 2025).
Zum Vergleich: Im Jahr 2004 lag die Vergütung noch bei rund 57 ct/kWh. Bis 2018 sank sie auf etwa 12 ct/kWh und seitdem bewegt sie sich nur noch leicht nach unten.
Da die Strompreise für Haushalte stark gestiegen sind, lohnt sich der Eigenverbrauch heute besonders, oft mehr als eine hohe Einspeisung.
Die Einspeisevergütung für neu in Betrieb genommene PV-Anlagen sinkt alle 6 Monate um 1 % gegenüber dem Vorwert. Die derzeit gültigen Sätze gelten für alle Anlagen, die bis zum 31. Januar 2025 in Betrieb genommen wurden. Die nächste Absenkung erfolgt zum 01. August 2025 und betrifft alle Anlagen, die ab diesem Datum in Betrieb genommen werden.
Inbetriebnahme | Leistung der PV-Anlage | mit Eigenverbrauch | ohne Eigenverbrauch |
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Bis 31.01.2025 | bis 10 kWp | 8,03 ct/kWh | 12,73 ct/kWh |
zwischen 10 und 40 kWp | 6,95 ct/kWh | 10,68 ct/kWh | |
Ab 01.08.2024 | bis 10 kWp | 7,94 ct/kWh | 12,60 ct/kWh |
zwischen 10 und 40 kWp | 6,88 ct/kWh | 10,56 ct/kWh |
Zusätzlich zur staatlichen Vergütung können Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) günstige Darlehen für den Anlagenbau beantragen. Einige Gemeinden bieten zudem regionale Fördermöglichkeiten für ihre Bürger. Fragen Sie am besten im Bürgerbüro Ihrer Gemeinde nach möglichen Zuschüssen.
Anlagenbetreiber, die Strom nur für den Eigenverbrauch erzeugen, können alle Ausgaben, die durch den Betrieb der Photovoltaikanlage entstehen, als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Unter die Werbungskosten fallen die Anschaffungskosten, die laufenden Betriebskosten, Kosten für Wartung, Reparatur, Finanzierung und Versicherung.
Wer eine Photovoltaikanlage betreibt und den Strom ins öffentliche Netz einspeist, gilt als Unternehmer, da der Strom an Dritte verkauft wird. Sobald Betreiber Gewinn erwirtschaften, müssen sie Einkommensteuer abführen. Wer sich als Kleinunternehmer anmeldet, muss weder Umsatzsteuer auf selbst verbrauchten noch auf eingespeisten Strom bezahlen. Kleinunternehmer erhalten die Mehrwertsteuer, die beim Anlagenkauf erhoben wird, nicht zurück. Unternehmer, die den Vorsteuerabzug nutzen, erhalten zwar die Mehrwertsteuer zurück, müssen aber die Mehrwertsteuer auf den übers Jahr erzeugten Strom abführen. Beide Steuermodelle haben ihre Vor- und Nachteile. Informieren Sie sich am besten bei einem Steuerberater, welches Modell für Sie passend ist.
Obwohl die Solarmodule zum Teil auf natürliche Weise von Regen und Schnee gereinigt werden, reichen Regengüsse nicht aus, um hartnäckige Verschmutzungen zu entfernen. Sie können spezielle Reinigungsunternehmen beauftragen oder die Reinigung selbst übernehmen. Sie sollten die Reinigung der Module nur selbst übernehmen, wenn Ihre Solaranlage gut erreichbar ist. Ist ein Gerüst notwendig und die Absturzgefahr hoch, empfiehlt es sich einen professionellen Reinigungsdienst zu beauftragen.
In Photovoltaikanlagen wird Strom erzeugt, mit Solarthermie wird Wärme gewonnen. Die Wärme kann je nach Anlagenart zur Warmwasserbereitung oder zur Heizungsunterstützung genutzt werden. In Kombianlagen ist beides möglich. Mit einer Solarthermie-Anlage spart man 60 Prozent der Kosten für die Warmwasserbereitung und 15-30 Prozent der Heizkosten. Lassen Sie sich von einem Fachbetrieb beraten, welche Art der Solaranlage für Sie am günstigsten ist. Ob sich eine solarthermische Anlage gut in Ihr Haus integrieren lässt, hängt auch von der Art der Heizung ab.
Eine neue Art der Photovoltaikanlagen ist besonders für Mieter interessant. Die sogenannten Plug & Play-Solaranlagen orientieren sich am Prinzip der großen Photovoltaikanlagen, sind aber wesentlich kleiner und unkomplizierter in der Installation. Ein 195-Watt-Solarmodul hat zum Beispiel eine Fläche von 1,3 Quadratmetern und wiegt nur 15 Kilogramm. Mit einem Akkubohrer kann sie auf dem Balkon, an der Fassade oder der Garage angebracht werden. Die Mini-Photovoltaikanlagen sind nur für den Eigenverbrauch geeignet. Der erzeugte Strom darf nicht in das öffentliche Netz eingespeist werden, da die Anlagen nicht den technischen Anforderungen der Bundesnetzagentur entsprechen. Die Mini-Solaranlage muss direkt mit einer Steckdose verbunden sein. Damit garantiert kein Strom ins Netz fließt, muss eine sogenannte Rücklaufsperre eingebaut werden. Diese Sperre verhindert, dass nicht sofort verbrauchter Strom ins Netz fließt. Als Mieter sollten Sie vor der Installation einer Plug & Play-Anlage den Vermieter um Erlaubnis fragen.
Die Kosten für eine Photovoltaikanlage mit etwa 10 Kilowatt-Peak (kWp) Leistung liegen im Durchschnitt zwischen 14.000 und 18.000 Euro – inklusive Planung, Installation, Wechselrichter und Montagesystem. Falls Sie zusätzlich einen Stromspeicher installieren, erhöht sich der Gesamtpreis auf etwa 22.000 bis 26.000 Euro, je nach Speicherkapazität und Anbieter. Diese Investition kann sich durch Eigenverbrauch und Einspeisevergütung langfristig lohnen, insbesondere angesichts steigender Strompreise.
Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von etwa 4.000 bis 5.000 Kilowattstunden reichen in der Regel 6 bis 10 kWp installierte Leistung aus. Entscheidend ist dabei nicht nur der Stromverbrauch, sondern auch die Dachfläche, Ausrichtung und Verschattung. Ein Stromspeicher kann zusätzlich helfen, den Eigenverbrauchsanteil zu erhöhen und die Wirtschaftlichkeit der Anlage zu verbessern.
Für eine Photovoltaikanlage mit 10 kWp Leistung benötigen Sie ungefähr 50 bis 70 Quadratmeter nutzbare Dachfläche. Die genaue Fläche hängt von der Effizienz und Größe der eingesetzten Solarmodule ab. Hochleistungsmodule benötigen weniger Fläche, während herkömmliche Module mehr Raum in Anspruch nehmen. Wichtig ist eine möglichst unverschattete, nach Süden ausgerichtete Fläche, um eine optimale Energieausbeute zu erzielen.
Neben der gesetzlich garantierten Einspeisevergütung können Sie Fördermittel in Form von zinsgünstigen Krediten bei der KfW (z. B. Programm 270) beantragen. Zudem bieten einige Bundesländer und Kommunen regionale Zuschüsse an, etwa für den Einbau von Stromspeichern oder für Balkonmodule. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Stadt oder Gemeinde, ob es spezielle Förderprogramme für Privatpersonen gibt.
Ja, jede Photovoltaikanlage muss bei der Bundesnetzagentur angemeldet und im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Steuerlich betrachtet gelten Sie bei Einspeisung ins öffentliche Netz als Unternehmer. Seit 2023 sind jedoch viele steuerliche Hürden vereinfacht worden: Anlagen bis 30 kWp sind von der Einkommensteuer befreit. Für die Umsatzsteuer gilt: Wenn Sie sich als Kleinunternehmer anmelden, entfällt die Umsatzsteuerpflicht. Alternativ können Sie sich für den Vorsteuerabzug entscheiden, müssen dann aber jährlich Umsatzsteuer auf eingespeisten Strom zahlen. Ein Gespräch mit einem Steuerberater hilft Ihnen, das passende Modell für Ihre Situation zu wählen.