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Mietpreisbremse: Bayern beschließt Mieterschutzverordnung

München, 4.12.2015 | 13:12 | mtr

Seit dem 1. August 2015 gilt in insgesamt 144 bayerischen Städten und Gemeinden eine Mietpreisbremse. Die bayerische Staatsregierung hat Mitte November eine Mieterschutzverordnung beschlossen. Diese löst ab 1. Januar 2016 die geltende Wohngebietsverordnung ab. Das geht aus einer Pressemitteilung der Bayerischen Staatkanzlei hervor.

MietshäuserDie Reform der bayerischen Mietpreisbremse soll Mieter besser vor Mietsteigerungen schützen.
Durch die Reform werden 16 der 144 Kommunen aus der geltenden Regelung herausgenommen. Die folgenden neun Kommunen sind neu hinzugekommen, sodass die Preisbremse ab dem neuen Jahr nur noch für insgesamt 137 Städte und Gemeinden gilt.
  • Bad Aibling
  • Bamberg
  • Dorfen
  • Erdweg
  • Kreuth
  • Neuching
  • Oberding
  • Zirndorf
  • Prien am Chiemsee

„Mit der Mieterschutzverordnung sorgen wir dafür, dass die bayerischen Mieterinnen und Mieter auch in Zukunft dort, wo es nötig ist, bestmöglich geschützt werden“, erklärte Justizminister Winfried Bausback. Insbesondere in Ballungsgebiete erhofft sich der Minister eine Abschwächung der Mieterhöhungen.
 

Mietpreisbremse soll regelmäßig überprüft werden

Der Neufassung der Mietpreisbremse ging eine umfassende Datenerhebung und Analyse der Wohnungsmärkte voraus. Zudem hatten die Gemeinden Gelegenheit, ihre Wohnungsmarktsituation und eventuelle Schutzbedürftigkeit darzulegen. Die neue Mieterschutzverordnung gilt bis Juli 2020. Da die Wohnungsmärkte dynamisch sind, werden die betroffenen Städte und Gemeinden geprüft, um auf Veränderungen passgenau reagieren zu können, so Bausback.

Der Eigentümerverband Haus & Grund hingegen sieht in der gesetzlichen Deckelung der Mieten ein großes Problem. Erst kürzlich wurde bekannt, dass der Verband Klagen gegen Mietpreisbremsen in Schleswig-Holstein und Berlin prüft. Der Bund sei nicht berechtigt gewesen eine Gesetzesgrundlage zu schaffen, die es den Ländern erlaubt, eine Mitpreisbremse einzuführen. Eine solche Preisbremse greife unverhältnismäßig in die Eigentumsrechte der privaten Eigentümer ein, sagte der Hauptgeschäftsführer Kai Warnecke. Der Verband ist zuversichtlich, mit einer Klage gegen die Mietpreisbremse erfolgreich zu sein.
 
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