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München, 17.7.2015 | 10:43 | mtr
Das Landgericht Berlin sieht in dem Berliner Mietspiegel 2013 eine hinreichende Grundlage, um ortsübliche Vergleichsmieten zu schätzen. Ob der Mietspiegel allerdings auch allen gesetzlichen Kriterien genügt, um als „qualifizierter“ Mietspiegel zu gelten, haben die Richter noch nicht entschieden. Das geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Pressemitteilung hervor.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.