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Verfassungsklage: Verband hält Mietpreisbremse für verfassungswidrig

München, 3.12.2015 | 15:11 | mtr

Der Eigentümerverband Haus & Grund hält die Grundlage, auf der die Bundesregierung die Mietpreisbremse beschlossen hat, für verfassungswidrig. Dies würden Gutachten von drei Juristen der Berliner-Humboldt Universität nahelegen. Der Verband prüft derzeit Klagen gegen die in Berlin und Schleswig-Holstein geltenden Mitpreisbremsverordnungen. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor, die der Verband am Mittwoch veröffentlich hat.

Porträt von Dr. Kai H. Warnecke, Hauptgeschäftsführer von Haus & GrundDr. Kai H. Warnecke, Hauptgeschäftsführer von Haus & Grund, stellt die Verfassungskonformität der Mietpreisbremse infrage. (Bildquelle: Haus & Grund; Die Hoffotografen)
 „Mit der Mietpreisbremse greift der Staat in unverhältnismäßiger Weise in die Eigentumsrechte der privaten Vermieter ein“, erklärte der Hauptgeschäftsführer Kai Warnecke in Berlin. Hinzu komme, dass die Mietpreisbremse die Situation auf lokal angespannten Wohnungsmärkten verschärfe. Daher werde auch das Ziel des Gesetzes verfehlt. Die Bundesländer wurden vom Bund ermächtigt, für Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten eine Verordnung zu erlassen, sodass die Mieten bezahlbar bleiben.

So darf bei der Wiedervermietung einer Wohnung die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Warnecke warnt jedoch: „Diese Deckelung führt dazu, dass zu einem unveränderten Preis mehr Wohnraum nachgefragt werden kann. Das zuvor bereits sehr begehrte Quartier wird somit noch begehrter. Doch sozial schwache Wohnungssuchende werden von dieser Deckelung nichts haben, sondern vor allem die zahlungskräftigen.“

Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Berlin haben bereits entsprechende Verordnungen erlassen und wenden die Preisbremse an. Sollte sich herausstellen, dass die Ermächtigungsgrundlage des Bundes nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, seien auch die entsprechenden Landesverordnungen verfassungswidrig, so Warnecke. Der Verband ist zuversichtlich, dass sich mit Klagen gegen die geltenden Verordnungen in Schleswig-Holstein und Berlin der schwerwiegende Eingriff in die Eigentumsrechte der Wohnungseigentümer rückgängig machen lässt. 

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