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Warum ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll?

Eine Rechtsschutzversicherung kommt für Kosten bei Rechtsstreitigkeiten im persönlichen Bereich auf. Dazu zählen beispielsweise Strafrechtssachen, Bußgeldverfahren sowie Auseinandersetzungen vor Sozialgerichten und Schadensersatzsachen.

Die Rechtsschutzversicherung kann durch alle Instanzen die Gerichts-, Zeugen-, Gutachter-, Sachverständigen- und Anwaltskosten – bei Bedarf auch die Ausgaben der gegnerischen Partei übernehmen. In der Regel bewertet sie allerdings nach jeder einzelnen Instanz auf ein Neues, ob sie weiterhin die Versicherungsdeckung gewährleistet.

Die Rechtsschutzversicherung kann Ihnen zwar nicht die Sorgen und Anstrengungen in einem solchen Fall ersparen, aber jede Menge Geld. Geht ein Rechtsstreit durch mehrere Instanzen, wird es schnell teuer. Im Arbeitsrecht übernehmen Sie beispielsweise beim Streit mit dem Arbeitgeber in der ersten Instanz Ihre Kosten allein – unabhängig vom Ausgang. Schon allein deshalb ist der Abschluss des Bausteins Berufsrechtsschutz sinnvoll.

Für wen eignet sich eine Rechtsschutzversicherung?

Mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken schildern Sie bei anstehenden Konflikten Ihrer Versicherung den Fall. In der Regel erfolgt die Kostenzusage schnell und unkompliziert.

Neben der Absicherung der eigenen Familie ist eine Rechtsschutzversicherung ebenso für weitere Personengruppen sinnvoll. Ob das Berufsleben oder die aktuelle Wohnsituation betreffend – ein Rechtsschutz kann Sie in verschiedenen Bereichen vor hohen finanziellen Belastungen, beispielsweise im Zusammenhang mit gerichtlichen Kosten, schützen.

Im Einzelnen kann sich eine Rechtsschutzversicherung besonders für folgende Personengruppen lohnen:

  • Arbeitnehmer

    Manche Berufsgruppen stehen unter einem erhöhten Risiko in einen Rechtsstreit zu geraten. Hierzu gehören beispielsweise Ärzte, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden.


    Allerdings kann es auch bei weniger gefährdeten Berufsgruppen zu Rechtsstreitigkeiten kommen. Beispielsweise kann es zu Differenzen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Bezug auf die Arbeitszeiten kommen. Ungerechtfertigte Abmahnungen können die Folge sein. Ein Arbeitsrechtsschutz kann Arbeitnehmer umfangreich absichern.

  • Freiberufler oder Selbständige

    Mit einer Freiberuflich- und Selbständigkeit gehen nicht nur Vorteile, sondern auch Risiken einher. Rechtliche Streitigkeiten in Zusammenhang mit nebengeschäftlichen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen können beispielsweise zu finanziellen Engpässen führen. Eine Rechtsschutzversicherung für Selbständige kann in solchen Fällen helfen. Bei Konflikten mit der Finanzbehörde kann eine Kombination mit einem erweiterten Strafrechtsschutz sinnvoll sein.

  • Vermieter und Mieter

    Befinden Sie sich in einem Mietverhältnis können sowohl von Seiten des Mieters als auch Vermieters Streitpunkte entstehen. Eine falsche Nebenkostenabrechnung oder eine Verweigerung der Mietzahlung führen häufig zu kostspieligen Auseinandersetzungen vor Gericht. Ein Mietrechtsschutz lohnt sich daher für alle, die eine Wohnung mieten beziehungsweise vermieten.

  • Vielfahrer

    Vielfahrer, die häufig mit dem eigenen Auto fahren, können schneller in Streitsituationen im Straßenverkehr geraten. Ein Verkehrsrechtsschutz sichert Sie nicht nur bei Verkehrsunfällen ab, sondern auch beispielsweise bei Streitfragen mit der Kfz-Werkstatt. Darüber hinaus können sich ebenso Radfahrer und Fußgänger versichern.

Sinnvoller Schutz für viele Lebensbereiche

Daneben können Sie für weitere Lebensbereiche den passenden Rechtsschutz abschließen. Dabei kann nicht jeder Bereich als Einzelversicherung behandelt werden. Eine Kombination mehrerer Rechtsschutzbausteine ist möglich und oft auch sinnvoll. Es gibt neben dem beruflichen Bereich beispielsweise Rechtsschutzversicherungen für den privaten Bereich, für das Verkehrsrecht, einen Wohnrechtsschutz für Mieter und einen Vermieterrechtschutz für Vermieter.

Entscheidend für die Wahl der richtigen Rechtsschutzversicherung ist die private und berufliche Situation des Versicherungsnehmers. Es gibt Single-Tarife und Familientarife.

Im Familientarif können bei Streitigkeiten neben Ihnen auch der Ehepartner und die unverheirateten Kinder (bis zur Vollendung der Erstausbildung, also auch Studenten) die Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen. Dasselbe gilt für Adoptiv- und Pflegekinder im Haushalt.

Auch bei Lebenspartnerschaften ist der im selben Haushalt lebende Partner mitversichert, wenn dies der Versicherung im Vorfeld mitgeteilt wurde und diese schriftlich ihre Zustimmung dazu erteilt hat. Nicht mitversichert sind die Enkelkinder.

Daneben wird zwischen selbstständigen und nichtselbstständigen Antragstellern unterschieden.

Verschiedene Tarifvarianten

Beim Leistungsumfang bieten die meisten Versicherer mehrere Optionen an. Der Basisschutz weist in der Regel eine ausreichende Deckungssumme auf und ist mit einer Selbstbeteiligung versehen. Der Premiumschutz hat meist eine höhere Deckungssumme und einen geringeren Selbstbehalt zu bieten. Auch der versicherte Personenkreis kann über den Versicherungsnehmer hinausgehen und beispielsweise nahe Angehörige miteinschließen. Die spezifischen Merkmale gehen jedoch nur aus dem konkret vorliegenden Versicherungsvertrag hervor.

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