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089 - 24 24 12 44rsv@check24.deMit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie finanziell auf der sicheren Seite. Die Versicherung übernimmt bei juristischen Auseinandersetzungen unter anderem die anfallenden Anwaltskosten und Gerichtskosten. Absichern können Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Ihre Liebsten.
Eine Familienrechtsschutzversicherung kann für diese Personen abgeschlossen werden:
Ihren Partner können Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitversichern, wenn Sie mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben. Ob Sie verheiratet sind oder nicht, spielt dagegen keine Rolle.
Kinder – auch volljährige – können im Familientarif mitversichert werden, sofern sie unverheiratet und noch in der Erstausbildung (Studium oder Berufsausbildung) sind beziehungsweise noch keine dauerhafte berufliche Tätigkeit ausüben.
Der Versicherungsschutz der Familienversicherung gilt nicht nur für leibliche Kinder, sondern auch für Enkel-, Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder in Ihrer Obhut.
Je nach Versicherer und Tarif können außerdem über den Familienrechtsschutz beispielsweise diese Angehörigen des Versicherungsnehmers oder des mitversicherten Lebenspartners abgesichert sein:
Der Familienrechtsschutz übernimmt im Versicherungsfall die Kosten für
Diese Rechtsschutzbausteine können wahlweise einzeln oder in Kombination mit anderen Bausteinen abgeschlossen werden:
Diese Bausteine können nur in Verbindung mit dem Privatrechtsschutz abgeschlossen werden:
Tipp: Sind Sie selbstständig oder freiberuflich tätig, können Sie neben sich selbst und Ihren Familienmitgliedern mit dem Gewerbe- beziehungsweise Firmenrechtsschutz auch Rechtsstreitigkeiten rund um Ihre gewerbliche Tätigkeit absichern.
Eine günstige Rechtsschutzversicherung für eine Familie mit Kindern in den Bereichen Privat, Beruf und Verkehr gibt es ab 15 Euro im Monat.
Tarife, die den Mindestschutz der Stiftung Warentest erfüllen und damit eine gute Grundabsicherung garantieren, kosten ab 17 Euro monatlich.
Ja, eine anwaltliche Beratung zum Thema Erbrecht ist in der Regel in Familienrechtsschutzversicherungen, die den Bereich Privat abdecken, enthalten.
Gerichtsverfahren im Erbrecht sind jedoch nur durch ausgewählte Versicherer abgedeckt.
Die Beratung zu Unterhalts- und Sorgerechtsfragen durch einen Anwalt ist in der Regel abgedeckt.
Kosten, die im Rahmen gerichtlicher Streitigkeiten über Familiensachen entstehen, sind allerdings nur bei einzelnen Versicherern abgedeckt und in der Regel auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Diese Versicherer leisten beispielsweise in folgenden Fällen:
Partner und minderjährige Kinder, die mit dem Versicherungsnehmer im selben Haushalt leben, sind immer mitversichert. Auch volljährige Kinder, die unverheiratet und nicht dauerhaft berufstätig sind, sind in der Regel mitversichert.
Darüber hinaus gibt es Tarife bei denen auch Verwandte und verschwägerte Personen mitversichert werden können.
Ja, bei der Familienrechtsschutzversicherung gibt es nach dem Abschluss in der Regel eine Wartezeit, bevor der Versicherungsschutz greift.
Die Wartezeit variiert je nach Tarif und kann für verschiedene Bausteine – und auch einzelne Leistungen davon – unterschiedlich ausfallen.
Je nach Tarif können Studienplatzklagen in der Rechtsschutzversicherung enthalten sein. Es kann jedoch Einschränkungen geben. Beispielsweise kann die Anzahl der Verfahren oder die Höhe der Versicherungssumme gedeckelt sein. Zudem ist mit einer längeren Wartezeit – beispielsweise ein bis drei Jahre – zu rechnen.
Ob und zu welchen Konditionen Studienplatzklagen bei den verschiedenen Tarifen eingeschlossen sind, sehen Sie auf einen Blick im CHECK24-Rechner.
Grundsätzlich fallen Kitaplatzklagen unter das Verwaltungsrecht, das von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist.
Seit der Einführung des Rechtsanspruchs im Jahr 2013 schließen jedoch manche Rechtsschutzversicherer Klagen auf einen Platz in einer Kindertagesstätte aus. Daher sollte vorab geprüft werden, ob diese Leistung im Versicherungsschutz enthalten ist.
Den passenden Rechtsschutz für sich und Ihre Familie finden Sie unkompliziert mit dem Familienrechtsschutz-Vergleich von CHECK24. Nach kurzer Dateneingabe werden Ihnen umgehend passende Versicherungsangebote angezeigt.
CHECK24 empfiehlt eine Deckungssumme von mindestens 300.000 Euro. Damit sind die meisten Rechtsstreitigkeiten umfassend abgesichert. Bei einer optional wählbaren Selbstbeteiligung von 150 bis 300 Euro haben Sie zudem eine große Auswahl von Tarifen mit gutem Preis-Leistungs-Verhältnis.
Der Abschluss eines Familientarifs ist günstiger als mehrere separate Verträge.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 240 Tarifvarianten der Rechtsschutzversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß Paragraph 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 VVG weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
Sie schließen für Ihren bestehenden Rechtsfall ein Soforthilfe-Paket ab in Kombination mit einer passenden Rechtsschutzversicherung für zukünftige Fälle.
Auszeichnung von Handelsblatt & ServiceValue
CHECK24 ist der beste Dienstleister in der Kategorie „Portale Versicherungsvergleich”. Das hat ServiceValue im Auftrag des Handelsblatts ermittelt. CHECK24 sicherte sich bei der Untersuchung „Deutschlands beste Dienstleister im Versicherungswesen 2023” den ersten Rang.
Weitere Informationen finden Sie hier.
TÜV-geprüfte Funktion & Nutzerfreundlichkeit
Der Rechtsschutzversicherung-Vergleich von CHECK24 wurde vom TÜV SÜD auf seine Benutzerfreundlichkeit und Funktionalität untersucht. Anhand strenger Kriterien und sorgfältiger Prüfung wurde damit sichergestellt, CHECK24 Verbrauchern sicher und zuverlässig Orientierung bei der Suche nach dem passenden Versicherungstarif zu geben.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Beispielrechnung (Stand 17/10/2024) basiert auf folgenden Angaben: Familienstatus: Familie mit Kind(ern); Versicherungsnehmer: Arbeitnehmer; Partner: Arbeitnehmer; Geburtsdatum: 05.06.1990; Postleitzahl: 35683; versicherte Bereiche: Privat, Beruf, Verkehr; Selbstbeteiligung: 500 Euro; Zahlweise: monatlich.