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Kann ich eine Rechtsschutzversicherung trotz laufendem Verfahren abschließen?

Eine Rechtsschutzversicherung können Sie auch abschließen, wenn Sie gerade ein laufendes Gerichtsverfahren haben. Allerdings bringt Ihnen das für das laufende Verfahren nichts. Versicherungsleistungen können Sie nicht für Konflikte in Anspruch nehmen, die bereits bei Vertragsabschluss bestanden haben. Sollten Sie nach Ihrem laufenden Verfahren eine Revision oder Berufung anstreben, ist diese demnach auch nicht versichert.
 
Diese Regelung gilt unabhängig von den Wartezeiten, die je nach Tarif für bestimmte Leistungsbausteine bestehen können. Beim Verkehrsrechtsschutz gibt es meist keine Wartezeit, bei den übrigen Bausteinen beträgt sie häufig drei Monate.
 
Um bei Rechtsstreitigkeiten abgesichert zu sein, ist es daher empfehlenswert, auf Veränderungen in der Lebenssituation zeitnah zu reagieren und frühzeitig eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen beziehungsweise den vorhandenen Versicherungsschutz anzupassen.
 
Waren Sie beispielsweise längere Zeit selbstständig tätig und beginnen nun wieder eine Festanstellung, sollten Sie über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung inklusive Berufsrechtsschutz oder eine entsprechende Erweiterung Ihres vorhandenen Tarifs nachdenken. Das Gleiche gilt, wenn Sie eine Wohnung kaufen und diese vermieten – hier ist der Vermieterrechtsschutz sinnvoll.

 

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