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In welchen Bereichen bestehen Wartezeiten und wie lange?

Bei einer Rechtsschutzversicherung kann es Wartezeiten geben. Damit ist der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Versicherung und dem Zeitpunkt gemeint, ab dem Sie die Leistungen Ihres Rechtsschutzversicherers in Anspruch nehmen können.

Ob und wie lange solche Wartezeiten bestehen, kommt auf die gewählten Leistungsbausteine an:

  • Verkehrsrechtsschutz: meist keine Wartezeit
  • Privat-, Berufs-, Wohn- und Vermieterrechtsschutz: meist drei Monate Wartezeit

Welche Wartezeiten für ein bestimmtes Angebot gelten, können Sie in unserem Detailvergleich der Tarife sowie den jeweiligen Vertragsbedingungen nachlesen.

Wissenswert: Bei einem Wechsel der Rechtsschutzversicherung entfallen die Wartezeiten beim neuen Versicherer für Rechtsbereiche, die bereits in Ihrem vorherigen Vertrag abgesichert waren und sofern der neue Vertrag nahtlos an das Ende des alten anknüpft.

 

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