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Ist mein Partner in meiner Rechtsschutzversicherung mitversichert, auch wenn wir nicht verheiratet sind?

Ja, Ihren Partner können Sie auch dann mitversichern, wenn Sie nicht verheiratet sind. Die Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass Sie zusammenwohnen.

Waren Sie bei Vertragsabschluss noch Single, können Sie Ihren Partner nachträglich in die Rechtsschutzversicherung aufnehmen. Eventuell ist der Antrag mit einem geringen Aufpreis verbunden – dies ist aber dennoch günstiger als zwei separate Versicherungsverträge.

Kinder, die sich in ihrer Erstausbildung befinden, können ebenfalls im Familientarif abgesichert werden, unabhängig vom derzeitigen Wohnort.

Mit dem Ex-Partner verheiratet: Familientarif möglich?

Ist einer der Partner noch mit seinem Ex-Partner verheiratet, lehnen manche Versicherer den Abschluss eines Familientarifs ab. Dies ist jedoch von Tarif zu Tarif unterschiedlich.

Rechtsschutz-Familientarif für verheiratete Paare

Verheiratete Paare mit einem gemeinsamen Wohnsitz können sich über einen Familientarif der Rechtsschutzversicherung absichern. Verfügen beide Partner bereits über einen Single-Tarif, kann der zuletzt abgeschlossene Vertrag im Anschluss an die Hochzeit sofort gekündigt werden. Hierbei gilt das Recht des älteren Vertrages, weshalb in diesem Fall der kürzer bestehende Vertrag aufgehoben wird.

Kein gemeinsamer Rechtsschutz nach Scheidung:

Kommt es zu einer Scheidung, besteht der Rechtsschutz nur noch für den ursprünglichen Versicherungsnehmer. Dies gilt allerdings nur, sofern zwischen den Ehegatten keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht. Der mitversicherte Ex-Partner muss sich dann selbst über einen eigenen Rechtsschutz-Tarif absichern. Je nachdem, wie weit die Scheidung bereits vollzogen wurde, kann er abhängig vom Versicherer zwischen einem Single- oder einem Familientarif wählen.

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