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089 - 24 24 12 44rsv@check24.deMit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.
mehr erfahrenEine Rechtsschutzversicherung können Sie als Single- oder Familientarif abschließen. Neben Ihnen als Versicherungsnehmer sind bei der Familienrechtsschutzversicherung unter gewissen Voraussetzungen auch Ihre Kinder und Ihr Partner mitversichert.
Ihren Partner können Sie auch dann mitversichern, wenn Sie nicht verheiratet sind. Die Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass Sie zusammen wohnen. Waren Sie bei Vertragsabschluss noch Single, können Sie Ihren Partner nachträglich in die Rechtsschutzversicherung aufnehmen. Eventuell ist dies mit einem geringen Aufpreis verbunden – dies ist aber dennoch günstiger als zwei separate Versicherungsverträge.
Kinder können bis zum Ende ihrer Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) über die elterliche Rechtsschutzversicherung mitversichert werden, sofern sie noch nicht verheiratet sind und das 25.Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Tipp: Ist auf Ihr volljähriges Kind bereits ein Fahrzeug zugelassen, sollte es eine eigene Rechtsschutzversicherung für den Verkehrsbereich abschließen.
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