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Übernimmt der Rechtsschutz Erbstreitigkeiten und Scheidungen?

Gerichtsverfahren bei Erbstreitigkeiten oder einer Scheidung sind regulär nicht über die Rechtsschutzversicherung versichert. Der Privatrechtsschutz umfasst aber häufig einen Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht. Dieser deckt die Beratung in den aufgelisteten Bereichen ab. Ein Beispiel: Sie lassen sich von einem Anwalt beraten, ob Sie eine Erbschaft mit Schulden annehmen sollten.
 
Vereinzelte Versicherer bieten zum Privatrechtsschutz den optional abschließbaren Baustein Ehe-Rechtsschutz an. Dieser greift bei familienrechtlichen Angelegenheiten wegen Getrenntlebens, Scheidung oder Scheidungsfolgeangelegenheiten. Der Ehe-Rechtsschutz gilt für beide Ehepartner.
 
Tipp: Den genauen Leistungsumfang verschiedener Rechtsschutztarife können Sie ganz einfach im Detailvergleich sehen und vergleichen. So finden Sie ohne großen Aufwand die passende Rechtsschutzversicherung für Ihren Absicherungsbedarf.
 

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