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Kann ich meinen Versicherungsschutz anpassen, wenn sich meine Lebenssituation ändert?

Waren Sie beim Abschluss Ihrer Rechtsschutzversicherung noch alleinstehend und leben inzwischen mit Ihrem Partner zusammen, können Sie Ihren Versicherungsschutz anpassen und den Partner mitversichern – auch dann, wenn Sie nicht verheiratet sind.
 
Haben Sie nach Vertragsabschluss ein Kind bekommen, können Sie dieses ebenfalls in den Vertrag aufnehmen. Der Versicherungsschutz für das Kind besteht bis zum Ende seiner Erstausbildung (Studium oder Berufsausbildung), sofern es das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und noch nicht verheiratet ist.
 
Für die Umwandlung des Single- in einen Familientarif erhebt der Versicherer unter Umständen einen geringfügigen Aufschlag auf Ihren bisherigen Beitrag. Dies ist in der Summe dennoch günstiger, als Versicherungsbeiträge für zwei separate Verträge zu zahlen.
 
Tipp: Sobald Ihr Versicherungsschutz angepasst werden muss, wirkt sich dies auch auf die Beiträge aus. Führen Sie am besten mit den neuen Angaben einen Vergleich durch. Häufig lohnt sich in diesen Fällen der Wechsel des Rechtsschutz-Versicherers. Haben Sie ein günstigeres Angebot gefunden, können Sie – unter Einhaltung der Kündigungsfrist Ihrer bisherigen Rechtsschutzversicherung – zu einem anderen Versicherer wechseln.
 

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