Voraussetzung, Antrag, Steuer & Versicherung
Grünes Kennzeichen
aktualisiert am 18.02.2021 10:00
Inhalt
Wer erhält ein grünes Kennzeichen?
Grundsätzlich kann jeder grüne Kennzeichen bekommen, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft:
- Gemeinnützige und mildtätige Organisation für Hilfsgütertransporte
- Schausteller
- Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Winterdienst
- Straßenreinigung
- Bauunternehmen
- Privatpersonen für Sportanhänger
- Personen mit Behinderung (eventuell)
Ein grünes Kfz-Kennzeichen gibt es für diese Fahrzeuge:
Pkw (auch Anhänger) | Lkw (auch Anhänger, Auflieger, Wechselbrücken) | Wohnwagen |
---|---|---|
Traktoren | Stapler | selbstfahrende Arbeits- und Baumaschinen |
Fahrzeuge und Arbeitsgeräte aus Forst- und Landwirtschaft | Fahrzeuge für Winterdienst und Straßenreinigung | Milchfahrzeuge |
Fahrzeuge von Hilfsorganisationen und für den Transport von Hilfsgütern | Zugmaschinen, Wohnwagen und Wohnmobile im Schaustellergewerbe | Rettungsfahrzeuge |
Fahrzeuge für Krankenbeförderung und zum Behindertentransport | Sportanhänger (etwa Pferde- und Bootshänger) |
Zweckgebunden
Ein Fahrzeug mit grünem Kennzeichen darf nur für dafür vorgesehene Zwecke genutzt werden. Ansonsten begehen Sie Steuerhinterziehung.
Keine grünen Kennzeichen werden grundsätzlich für diese Fahrzeuge ausgegeben:
- Krafträder (Kleinkrafträder, Leichtkrafträder und Motorräder)
- Busse
- Elektrofahrzeuge
- Behördenfahrzeuge
Grüne Kennzeichen – Vorteile?
Für Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen zahlen Sie keine Kfz-Steuer. Außerdem sind sie in Deutschland von der (Lkw)-Maut befreit.
Wie beantrage ich es?
Schritt 1:
Die Grundvoraussetzung für ein grünes Kennzeichen ist die Steuerbefreiung des Fahrzeuges. Die Kfz-Steuerbefreiung beantragen Sie beim Zoll beziehungsweise beim zuständigen Finanzamt.
Mindestfläche
Landwirte müssen als Mindestanforderung 2 Hektar Fläche bewirtschaften.
Schritt 2:
Mit der Bestätigung der Steuerfreiheit gehen Sie zur Kfz-Zulassungsstelle Ihres Bezirkes.
Dort legen Sie zusätzlich die üblichen Unterlagen vor:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- eine gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsschein Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
- Hauptuntersuchungsnachweis
- bisherige Kennzeichen (falls keine Neuzulassung)
Je nach Sachlage können weitere Dokumente erforderlich sein:
Vertretung | Firma | GbR | Verein |
---|---|---|---|
Vollmacht des Antragstellers Ausweis des Vertreters |
Gewerbeanmeldung oder Auszug Handelsregister Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten |
Gesellschaftsvertrag Vollmacht Erklärung, auf wen Fahrzeug zugelassen wird (von allen Gesellschaftern unterschrieben) |
Auszug Vereinsregister Vollmacht und Ausweis des Vereinsvertreters |
Wechsel
Ein Wechsel zu einem normalen EU-Kennzeichen ist jederzeit möglich. Die Ummeldung erfolgt bei der zuständigen Zulassungsstelle.
Was kosten grüne Kennzeichen?
-
Mindestens 26,80 Euro; Die Kosten für die Zulassung eines Fahrzeuges mit grünen Kennzeichen richten sich aber nach dem Verwaltungsaufwand der Zulassungsstelle. Hinzu kommen die Kosten für die Prägung der Nummernschilder.
Brauche ich eine Kfz-Versicherung?
Ja, das Fahrzeug muss versichert sein. Die Mindestanforderung der Zulassungsbehörde ist eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung.
Natürlich können Sie darüber hinaus auch einen zusätzlichen Teil- oder Vollkaskoschutz abschließen.
Anhänger
Nicht zulassungspflichtige Anhänger sind von der Versicherungspflicht befreit. Am Zugfahrzeug ist der Hänger mitversichert einzeln abgestellt hingegen nicht. Schäden gehen dann zulasten des Halters.