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Eine Kfz-Haftpflichtversicherung müssen Sie in Deutschland für jedes zulassungspflichtige Fahrzeug abschließen. Bei einem Kfz-Haftpflichtschaden übernimmt der Kfz-Versicherer die Abwicklung für Sie.
Die Gesellschaft:
Die Versicherung kann einen Schaden auch ohne Einverständnis des Versicherten regeln. Sie als Versicherungsnehmer dürfen jedoch unter keinen Umständen eigenmächtig Schadensersatzansprüche Dritter anerkennen.
An den Kfz-Haftpflichtschutz stellt der Gesetzgeber Mindestanforderungen – deshalb sind die Grundleistungen der Versicherungsgesellschaften weitgehend vergleichbar.
Bei einem Schaden zahlt die Versicherung dem oder den Geschädigten danach neben immateriellen Schäden (etwa Schmerzensgeld) bis zu:
Die Kfz-Haftpflichtversicherung greift nur, wenn der Schaden durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeuges verursacht wurde. Dazu gehören das Fahren, das Ein- und Aussteigen, das Be- und Entladen sowie das Tanken.
Schaden durch Einkaufswagen
Rollt der Einkaufswagen auf dem Supermarktparkplatz gegen ein anderes Auto, kann die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig sein. Entscheidend ist, ob der Schaden beim Gebrauch des Autos beziehungsweise beim Be- und Entladen verursacht wurde. Passiert der Schaden auf dem Weg zum Auto, ist in der Regel die Privathaftpflichtversicherung zuständig.
Die Kfz-Haftpflichtversicherungstarife unterscheiden sich vor allem in den enthaltenen beziehungsweise integrierbaren erweiterten Versicherungsleistungen.
Höhere Deckungssummen
Die meisten Kfz-Haftpflichtversicherer bieten Tarife mit höheren Deckungssummen als das gesetzliche Minimum an. Üblich sind pauschal 100 Millionen Euro, bei Personenschäden 12 bis 18 Millionen Euro je geschädigte Person.
Mallorca-Police Mietwagen
Die sogenannte Mallorca-Police bietet bei Fahrten mit einem Mietwagen im Ausland einen umfassenden Kfz-Versicherungsschutz bis zu den in Deutschland üblichen Deckungssummen. Allerdings gelten mittlerweile in einigen Ländern - beispielsweise in Belgien, Dänemark, Luxemburg, Schweden, Spanien, Zypern und Norwegen - vor allem bei Personenschäden höhere Mindestdeckungssummen als hierzulande.
Kfz-Schutzbrief
Ein Kfz-Schutzbrief bietet Ihnen unentgeltliche Hilfe bei Unfall oder Panne vorwiegend im Ausland.
Mitversicherung grobe Fahrlässigkeit
Grob fahrlässiges Handeln im Zusammenhang mit dem versicherten Fahrzeug (beispielsweise Überfahren einer roten Ampel) kann im Schadensfall zu Regressforderungen der Kfz-Haftpflicht führen. Dies verhindert eine Vertragsklausel, in der der Versicherer auf den sogenannten „Einwand der groben Fahrlässigkeit” verzichtet.
Rabattschutz
Der Rabattschutz ist eine kostenpflichtige Zusatzklausel im Versicherungsvertrag. Er bewahrt Sie im Schadensfall davor, den erworbenen Schadenfreiheitsrabatt zu verlieren.
Auslandsschadenschutz
Der Auslandsschadenschutz greift bei unverschuldeten Unfällen mit dem versicherten Auto im Ausland. Ist der entstandene Schaden höher als die maximalen Deckungssummen des ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherers des Unfallgegners, stockt Ihre Kfz-Versicherung die Summe bis zu den in Deutschland üblichen Standards auf.
Für einen genauen Überblick verwenden Sie bitte den Autoversicherung Vergleich.
Obwohl durch eine Kfz-Haftpflicht das Fahrzeug versichert ist, haften bei einem Schaden die verantwortlichen Personen. Daher kann der Versicherungsschutz einer Kfz-Haftpflicht einen größeren Personenkreis umfassen. Mitversicherte Personen können sein:
Die Haftung Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung ist aufgehoben, wenn Sie betrunken oder unter Drogeneinfluss einen Autounfall haben. Um geschädigte Dritte zu schützen, geht der Versicherer zwar in Vorleistung. Allerdings kann die Gesellschaft ihre Auslagen von Ihnen als Versicherungsnehmer zurückverlangen. Regressansprüche seitens der Kfz-Versicherung sind jedoch gesetzlich auf maximal 5.000 Euro begrenzt.
Führen Sie einen Versicherungsschaden vorsätzlich herbei, um Leistungen einer anderen Kfz-Haftpflicht unrechtmäßig zu erhalten, ist das ein Versicherungsbetrug. Wird Ihnen der Betrug nachgewiesen, erhalten Sie ebenfalls kein Geld und können darüber hinaus mit einer Anzeige und einem Verfahren rechnen.
Wie hoch der Beitrag für den Kfz-Haftpflichtschutz Ihres Autos ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Kfz-Versicherungsgesellschaft berücksichtigt bei der Beitragsrechnung unter anderem:
Bezahlt die Kfz-Versicherung einen Haftpflichtschaden, stuft die Gesellschaft Sie im darauffolgenden Versicherungsjahr in Ihrer Schadenfreiheitsklasse zurück. Dadurch verteuert sich im Normalfall der Beitrag.
Ihr Kfz-Haftpflichtversicherungsbeitrag ist außerdem steuerlich absetzbar – selbst wenn Sie das Fahrzeug nur privat nutzen. In der Steuererklärung können Sie die Summe als Sonderausgabe unter dem Punkt „sonstige Vorsorgeaufwendungen” eintragen.
Über die letzten Jahre ist die Kfz-Haftpflichtversicherung immer teurer geworden.
Umso wichtiger ist es daher, den eigenen Kfz-Haftpflichtbeitrag jedes Jahr zu prüfen und die Gelegenheit zu einem Kfz-Versicherungswechsel zu nutzen.
Kfz-Versicherungsverträge haben stets eine Laufzeit von zwölf Monaten. Wollen Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung wechseln, können Sie das Vertragsverhältnis jederzeit regulär zum Vertragsende kündigen.
Beachten Sie dabei die Kündigungsfrist der Kfz-Haftpflicht von einem kompletten Monat. Viele Verträge enden am 31.Dezember eines Jahres. In diesem Fall muss Ihre Kündigung ihrem Kfz-Versicherer spätestens am Stichtag 30. November vorliegen.
In bestimmten Fällen können Sie die Haftpflichtversicherung fürs Auto außerordentlich kündigen. Mehr zu Ihren Sonderkündigungsrechten erfahren Sie hier.
Mit unserem Musterkündigungsformular erledigen Sie Ihre Kündigung in wenigen Minuten. Sie können alle relevanten Daten direkt online in das Kündigungs-PDF eingeben.
Eine zusätzliche Kaskoversicherung zahlt, im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht, wenn Ihr eigenes Auto beschädigt wird. Der Kaskoversicherungsschutz gliedert sich in Teil- und Vollkasko.
Die Kosten für eine Kfz-Haftpflicht sind individuell. Für die Berechnung spielen viele Faktoren eine Rolle. Was die Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Auto konkret kostet, können Sie mit dem Kfz-Versicherungsrechner von CHECK24 berechnen.
Fahranfänger zahlen für eine Kfz-Versicherung hohe Beiträge – das können leicht 1.000 Euro und mehr im Jahr sein. Es gibt aber einige Spar-Möglichkeiten. Welche das sind, erfahren Sie hier. Mit dem Tarifvergleich von CHECK24 können Sie außerdem einfach und schnell herausfinden, welcher Kfz-Versicherer den günstigsten Preis für Fahranfänger hat.
Preise für Fahranfänger vergleichen
Was eine Kfz-Versicherung im Monat kostet, ergibt sich aus vielen Faktoren – wichtig sind etwa das Automodell, die PS-Zahl, das Fahreralter und der Wohnort des Versicherungskunden. Mit dem CHECK24-Tarifrechner können Sie die Kosten für die Kfz-Versicherung Ihres Autos selbst ermitteln!
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Autor: Sascha Rhode
Experte für Kfz-Versicherung sowie automobilen Entwicklungen im Pkw- und Motorradbereich.